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   BGH, 24.02.1978 - V ZR 122/75   

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https://dejure.org/1978,1140
BGH, 24.02.1978 - V ZR 122/75 (https://dejure.org/1978,1140)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1978 - V ZR 122/75 (https://dejure.org/1978,1140)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1978 - V ZR 122/75 (https://dejure.org/1978,1140)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Verkäufers eines Grundstücks zum Hinweis auf einen Versteigerungsvermerk nach Treu und Glauben - Verlust des Anspruchs auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung auf Grund eigener Vertragstreue - Fehlerhafte Beweiswürdigung mangels Mitteilung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 286
    Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung in den Urteilsgründen

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1486 (Ls.)
  • MDR 1978, 826
  • DB 1978, 979
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 24.02.1978 - V ZR 122/75
    Über die Revision gegen den säumigen Beklagten zu 1 war antragsgemäß formell durch Versäumnisurteil, inhaltlich jedoch - wie gegen die Beklagte zu 2 - nach allgemeinem Revisionsrecht zu entscheiden (vgl. BGHZ 37, 79, 81).

    Denn auch ohne einen solchen Ausspruch tritt die vorläufige Vollstreckbarkeit des Berufungsurteils außer Kraft (§ 717 Abs. 1 ZPO) und das Revisionsurteil ist daher als "vollstreckbare Entscheidung" im Sinne des § 775 Nr. 1 ZPO anzusehen (vgl. BGHZ 37, 79, 94; Senatsurteil vom 25. März 1977 - V ZR 242/75 - Furtner, DRiZ 1957, 184, 186).

  • BGH, 14.07.1971 - VIII ZR 49/70

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung einer

    Auszug aus BGH, 24.02.1978 - V ZR 122/75
    Eigene Vertragsuntreue schließt nicht ausnahmslos das Recht aus, nach § 326 BGB vorzugehen (vgl. etwa BGH Urt. v. 14. Juli 1971 - VIII ZR 49/70 - LM BGB § 242 (Cd) Nr. 148 m.N.; eingehend zur Problematik Teubner, Gegenseitige Vertragsuntreue, 1975).
  • BGH, 27.02.1974 - V ZR 85/72

    Grundsätze der Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 24.02.1978 - V ZR 122/75
    Bei der Führung von Kaufvertragsverhandlungen ist der Verkäufer verpflichtet, alle Tatsachen zu offenbaren, die erkennbar für den Willensentschluß des anderen Teils von Bedeutung sind und deren Mitteilung von ihm nach Treu und Glauben erwartet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH Urt. v. 17. März 1954 - II ZR 248/53 - LM BGB § 276 (Fb) Nr. 1; Senatsurteile vom 27. Februar 1974 - V ZR 85/72 - WM 1974, 512, 514 und vom 6. Februar 1976 - V ZR 44/74 - WM 1976, 401, 402; BGB-RGRK, 12. Aufl. § 433 Rdn. 47; speziell für den Fall, daß bereits die Zwangsversteigerung des Kaufgrundstücks angeordnet ist, vgl. auch schon RG JW 1911, 213).
  • BGH, 06.02.1976 - V ZR 44/74

    Anfechtung einer Kauferklärung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche

    Auszug aus BGH, 24.02.1978 - V ZR 122/75
    Bei der Führung von Kaufvertragsverhandlungen ist der Verkäufer verpflichtet, alle Tatsachen zu offenbaren, die erkennbar für den Willensentschluß des anderen Teils von Bedeutung sind und deren Mitteilung von ihm nach Treu und Glauben erwartet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH Urt. v. 17. März 1954 - II ZR 248/53 - LM BGB § 276 (Fb) Nr. 1; Senatsurteile vom 27. Februar 1974 - V ZR 85/72 - WM 1974, 512, 514 und vom 6. Februar 1976 - V ZR 44/74 - WM 1976, 401, 402; BGB-RGRK, 12. Aufl. § 433 Rdn. 47; speziell für den Fall, daß bereits die Zwangsversteigerung des Kaufgrundstücks angeordnet ist, vgl. auch schon RG JW 1911, 213).
  • BGH, 25.03.1977 - V ZR 242/75

    Beeinträchtigung wegen Immissionen von einer Fabrik - Schadensersatz wegen eines

    Auszug aus BGH, 24.02.1978 - V ZR 122/75
    Denn auch ohne einen solchen Ausspruch tritt die vorläufige Vollstreckbarkeit des Berufungsurteils außer Kraft (§ 717 Abs. 1 ZPO) und das Revisionsurteil ist daher als "vollstreckbare Entscheidung" im Sinne des § 775 Nr. 1 ZPO anzusehen (vgl. BGHZ 37, 79, 94; Senatsurteil vom 25. März 1977 - V ZR 242/75 - Furtner, DRiZ 1957, 184, 186).
  • BGH, 17.03.1954 - II ZR 248/53

    Offenbarungspflichten bei Bestehen oder bei Gründung eines engeren persönlichen

    Auszug aus BGH, 24.02.1978 - V ZR 122/75
    Bei der Führung von Kaufvertragsverhandlungen ist der Verkäufer verpflichtet, alle Tatsachen zu offenbaren, die erkennbar für den Willensentschluß des anderen Teils von Bedeutung sind und deren Mitteilung von ihm nach Treu und Glauben erwartet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH Urt. v. 17. März 1954 - II ZR 248/53 - LM BGB § 276 (Fb) Nr. 1; Senatsurteile vom 27. Februar 1974 - V ZR 85/72 - WM 1974, 512, 514 und vom 6. Februar 1976 - V ZR 44/74 - WM 1976, 401, 402; BGB-RGRK, 12. Aufl. § 433 Rdn. 47; speziell für den Fall, daß bereits die Zwangsversteigerung des Kaufgrundstücks angeordnet ist, vgl. auch schon RG JW 1911, 213).
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 24.02.1978 - V ZR 122/75
    Es spricht nichts dafür, daß das Berufungsgericht den von der Revision als übergangen gerügten Vortrag bei seiner Beweiswürdigung etwa übersehen hätte; einer ausdrücklichen Auseinandersetzung mit jener Indiztatsache bedurfte es nicht (vgl. BGHZ 3, 162, 175).
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 24/82
    Nur so ist das Revisionsgericht in der Lage, entsprechend seiner Kontrollfunktion nachzuprüfen, ob die Beweiswürdigung im Einklang mit den Regeln der Logik und der Erfahrung steht (vgl. auch Senatsurteil vom 24. Februar 1978, V ZR 122/75, LM ZPO § 286 (D) Nr. 4).
  • BGH, 28.04.2004 - XII ZR 21/02

    Rechtsfolgen überhöhter Betriebskostenvorauszahlungen

    a) Dem Vermieter obliegt grundsätzlich eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Mieter hinsichtlich derjenigen Umstände und Rechtsverhältnisse mit Bezug auf die Mietsache, die - für den Vermieter erkennbar - von besonderer Bedeutung für den Entschluß des Mieters zur Eingehung des Vertrages sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erwartet werden kann (Senatsurteil vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - ZIP 2000, 887, 892; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Februar 1978 - V ZR 122/75 - DB 1978, 979).
  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 74/90

    Anspruch gegen die Versicherung wegen der Entwendung von Schmuck und Pelzen -

    Er kann demgemäß dem Richterkollegium, das die tatrichterlichen Feststellungen zu verantworten hat, seinen im Protokoll niedergelegten (Zöller/Schneider, ZPO 16. Aufl. § 524 Rdn. 24; BGH Urteil vom 24.2.1978 - V ZR 122/75 - LM ZPO § 286 D Nr. 4 dazu Anm. Schneider, MDR 1978, 826) Eindruck von dem nur durch ihn vernommenen Zeugen und dessen Glaubwürdigkeit vermitteln.
  • BGH, 07.04.1978 - V ZR 141/75

    Neubemessung des Grundstückskaufpreises auf Grund einer Wertanpassungsklausel

    Die maßgeblichen Grundlagen für die Meinungsbildung des Berufungsgerichts hätten in nachprüfbarer Weise mitgeteilt werden müssen (vgl. auch das zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsurteil vom 24. Februar 1978, V ZR 122/75).
  • BVerwG, 03.02.1982 - 6 C 106.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der

    Soweit zu berücksichtigende und sonst nicht aktenkundige Umstände nicht im Protokoll festgehalten worden sind, müssen diese im Urteil mitgeteilt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. Februar 1978 - V ZR 122/75 -[DB 1978, 979]).
  • OLG München, 13.02.2009 - 10 U 2346/08

    Beitritt zu einem Filmfonds: Pflicht zur Aufklärung über die Höhe von

    Der seit langem bestehende Grundsatz lautet, dass eine vorvertragliche Aufklärungspflicht hinsichtlich derjenigen Umstände und Rechtsverhältnisse mit Bezug auf die Sache, die - für den Aufklärungspflichtigen erkennbar - von besonderer Bedeutung für den Entschluss des anderen Vertragspartners zur Eingehung des Vertrags sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erwartet werden kann (vgl. etwa im Bereich des Mietrechts BGH MDR 2000, 821; DB 1978, 979).
  • OLG München, 13.02.2009 - 10 U 2367/08

    Prospekthaftung bei Filmfonds: Schadensersatzanspruch wegen Aufklärungsfehler

    Der seit langem bestehende Grundsatz lautet, dass eine vorvertragliche Aufklärungspflicht hinsichtlich derjenigen Umstände und Rechtsverhältnisse mit Bezug auf die Sache, die - für den Aufklärungspflichtigen erkennbar - von besonderer Bedeutung für den Entschluss des anderen Vertragspartners zur Eingehung des Vertrags sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erwartet werden kann (vgl. etwa im Bereich des Mietrechts BGH MDR 2000, 821; DB 1978, 979).
  • LG Frankfurt/Main, 06.10.1992 - 11 O 173/91
    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Verkäufer "alle Tatsachen zu offenbaren, die erkennbar für den Willensentschluß des anderen Teils von Bedeutung sind und deren Mitteilung von Ihm nach Treu und Glauben erwartet werden kann" (BGH DB 1978 S. 979; Soergel/Huber , BGB, 12. Aufl., Anh. I § 433 Rdn. 74 ff.; jew. m.w.N.).
  • OLG München, 13.02.2009 - 10 U 2245/08

    Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Filmfonds: Haftung des

    Der seit langem geltende Grundsatz lautet, dass eine vorvertragliche Aufklärungspflicht hinsichtlich derjenigen Umstände und Rechtsverhältnisse mit Bezug auf die Sache besteht, die - für den Aufklärungspflichtigen erkennbar - von besonderer Bedeutung für den Entschluss des anderen Vertragspartners zur Eingehung des Vertrags sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erwartet werden kann (vgl. etwa im Bereich des Mietrechts BGH MDR 2000, 821; DB 1978, 979).
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