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   BGH, 15.01.1971 - V ZR 164/68   

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https://dejure.org/1971,719
BGH, 15.01.1971 - V ZR 164/68 (https://dejure.org/1971,719)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1971 - V ZR 164/68 (https://dejure.org/1971,719)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1971 - V ZR 164/68 (https://dejure.org/1971,719)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorkaufsrecht der Gemeinde bei einem einheitlich bebauten teilweise im Bebauungsplan als Verkehrsfläche festgesetzten Grundstück - Vorkaufsrecht der Gemeinden hinsichtlich der Grundstücke nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Bundesbaugesetzbuch (BBauG) - Zulässigkeit der Beschränkung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 24; BGB § 508
    Gemeindliches Vorkaufsrecht bei lediglich teilweiser Planbetroffenheit eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 560
  • MDR 1971, 285
  • DNotZ 1971, 362
  • DVBl 1971, 318
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 12.03.1914 - V 368/13

    Zwangshypothek; Veräußerungsverlust; Unfallversicherungsbeiträge

    Auszug aus BGH, 15.01.1971 - V ZR 164/68
    Betrifft eine solche Festsetzung nur den Teil eines Grundstücks im Rechtssinne (d.h. eines im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes unter einer bestimmten Nummer gebuchten Stückes der Erdoberfläche, RGZ 84, 265, 270), so gebietet der Gesetzeszweck keine Belastung des über die festgesetzte Teilfläche hinausgehenden Grundstücksteils.
  • BGH, 17.12.1958 - V ZR 135/57

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

    Auszug aus BGH, 15.01.1971 - V ZR 164/68
    Zutreffend bejaht das Oberlandesgericht die Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs (BVerwG Beschluß vom 18. September 1958, MDR 1958, 942; Senatsurteile BGHZ 29, 113, 115 [BGH 17.12.1958 - V ZR 135/57] und 36, 155, 158).
  • BGH, 10.10.1969 - V ZR 155/66

    Kaufpreis einer vom Vorkaufsrecht betroffenen Teilfläche

    Auszug aus BGH, 15.01.1971 - V ZR 164/68
    Der erkennende Senat hat sie in seinem Urteil vom 10. Oktober 1969 - V ZR 155/66 - (LM BGB § 508 Nr. 1 = WM 1970, 91) zugrunde gelegt.
  • BVerwG, 18.09.1958 - I B 25.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.01.1971 - V ZR 164/68
    Zutreffend bejaht das Oberlandesgericht die Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs (BVerwG Beschluß vom 18. September 1958, MDR 1958, 942; Senatsurteile BGHZ 29, 113, 115 [BGH 17.12.1958 - V ZR 135/57] und 36, 155, 158).
  • RG, 21.05.1931 - VI 584/30

    Ist der Vorkaufsberechtigte an die Ausübung des Vorkaufsrechts gebunden, wenn der

    Auszug aus BGH, 15.01.1971 - V ZR 164/68
    Aus der Entscheidung RGZ 133, 76 läßt sich entgegen der Annahme der Revision für den Standpunkt der Klägerin nichts herleiten.
  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12

    Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden

    Dementsprechend kann sich das gemeindliche Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB auf Teilflächen eines Grundbuchgrundstücks beschränken (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 1971 - V ZR 164/68, NJW 1971, 560, 561); die Enteignung von Grundstücksteilen ist in § 113 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. a BauGB sogar ausdrücklich vorgesehen.
  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 229/89

    Gültigkeit eines Flächennutzungsplans; Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Das verbietet grundsätzlich den Zugriff auf Grundstücksflächen, die für das Ziel, das die Gemeinde mit der Ausübung des Vorkaufsrechts im konkreten Fall anstrebt, nicht benötigt werden (BGH Urteil vom 15 Januar 1971 - V ZR 164/68 - DVBl 1971, 318, 319; BayObLG aaO.; OLG Düsseldorf aaO.; Dyong aaO; Schrödter aaO.; Gelzer, Bauplanungsrecht 4. Aufl. Rn. 1582 ff; Wimmer DVBl 1964, 512, 514; Ziegler DVBl 1974, 744).
  • BGH, 11.02.1977 - V ZR 40/75

    Fortbestehen des gemeindlichen Vorkaufsrechts trotz Rücktritt des Käufers vom

    Von der Revision unangefochten ist das Berufungsgericht - in Übereinstimmung mit dem Landgericht - mit Recht davon ausgegangen, dass die Beklagte ihr Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 BBauG fristgerecht (aaO., Abs. 4) ausgeübt hat und die Beschränkung auf den als Verkehrsfläche festgesetzten Teil des verkauften Grundstücks zulässig ist (vgl. BGH, Urteile vom 10. Oktober 1969 - V ZR 155/66, WM 1970, 91 und vom 15. Januar 1971 - V ZR 164/68, NJW 1971, 560 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - 7 A 1041/08

    Anwendung der allgemeinen Regeln über das Verwaltungsverfahren bei der Ausübung

    Dem steht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 5. Juli1990 - III ZR 229/89 -, BRS 50 Nr. 106, Urteil vom 15. Januar 1971 - V ZR 164/68 -, NJW 1971, 560, nicht entgegen, wonach die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht an Flächen, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist, auch dann nur bei Vorliegen eines ausdrücklichen Übernahmeverlangens des vorkaufsverpflichteten Veräußerers auf Grundstücksteile erstrecken darf, für die eine entsprechende Festsetzung fehlt, wenn bei der Beschränkung des Vorkaufsrechts auf die benötigten Teilflächen die übrigen Flächen nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden könnten.
  • BGH, 08.12.2011 - V ZB 197/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zuschlag bei Doppelausgebot und Gebotsabgabe auf

    a) Das Beschwerdegericht weist zutreffend darauf hin, dass diese ein einheitliches Grundstück im Rechtssinne bilden, nämlich ein im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes unter einer bestimmten Nummer gebuchtes Stück der Erdoberfläche (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 1971 - V ZR 164/68, NJW 1971, 560, 561).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 100 U 3/17

    Berechtigung zur Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Dem stehen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des geringstmöglichen Eingriffs sowie der Zweck der gesetzlichen Regelung entgegen, wonach das Vorkaufsrecht den Grunderwerb für die im Gesetz bezeichneten Nutzungszwecke erleichtern soll, um spätere Enteignungen entbehrlich zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 05. Juli 1990 - III ZR 229/89 -, Rn. 26, juris; BGH, Urteil vom 15. Januar 1971 - V ZR 164/68 -, Rn. 13 ff., juris).

    Ein solches Vorgehen lässt sich aber - anders als in den Fällen, in denen sich das Vorkaufrecht auf das gesamte Grundstück erstreckt - mit der oben dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 5. Juli1990 - III ZR 229/89 - und Urteil vom 15. Januar 1971 - V ZR 164/68 -), wonach die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht grundsätzlich nur an den Teilflächen, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist, ausüben und nur bei Vorliegen eines ausdrücklichen Übernahmeverlangens des vorkaufsverpflichteten Veräußerers auf Grundstücksteile erstrecken darf, für die eine entsprechende Festsetzung fehlt, nicht vereinbaren, worauf bereits das Landgericht zu Recht abgestellt hat.

  • BGH, 29.09.1972 - V ZR 3/71
    Sie entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 29, 113, 115; 36, 155, 158; Urteil vom 15. Januar 1971 - V ZR 164/68, NJW 1971, 560 = LM § 24 BBauG Nr. 3).

    Dieses Anerkenntnis beruht auf der Rechtsprechung des Senats, wonach das Vorkaufsrecht des § 24 BBauG nicht den von der Festsetzung als Verkehrsfläche usw. nicht betroffenen Grundstücksteil erfaßt (Urteile vom 10. Oktober 1969 - V ZR 155/66, LM § 508 BGB Nr. 1 und vom 15. Januar 1971 aaO).

    Diese rechtfertigen jedoch, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat, nicht, daß das Vorkaufsrecht auf im Bebauungsplan nicht als Verkehrsflächen usw. festgesetzte Grundstücksflächen ausgedehnt wird (Urteil des Senats vom 15. Januar 1971 aaO).

  • VG Stuttgart, 15.03.2024 - 6 K 151/23
    Der allgemein geltende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Privatrechtssphäre gebietet vielmehr, das gesetzliche Vorkaufsrecht ausdrücklich auf den Grundstücksteil zu beschränken, dessen Erwerb durch das Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Urt. v. 15.01.1971 - V ZR 164/68 - VerwRspr 1971, 824, 825; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberg, BauGB, Stand Aug. 2023, § 24 Rn. 48b).
  • OVG Brandenburg, 04.02.1998 - 3 D 5/97

    Vorkaufsrecht auf einen Uferstreifen in einer Gemeindesatzung; Planung der Anlage

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1987 - 8 A 43/87

    Ausübung eines Vorkaufsrechts durch eine Gemeinde an dem nicht überbaubaren Teil

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