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   BGH, 11.03.2010 - V ZR 165/09   

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https://dejure.org/2010,4802
BGH, 11.03.2010 - V ZR 165/09 (https://dejure.org/2010,4802)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2010 - V ZR 165/09 (https://dejure.org/2010,4802)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2010 - V ZR 165/09 (https://dejure.org/2010,4802)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückgängigmachung des Erwerbs von zwei Eigentumswohnungen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Übergehung eines Beweisangebots einer Partei durch ein Gericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückgängigmachung des Erwerbs von zwei Eigentumswohnungen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Übergehung eines Beweisangebots einer Partei durch ein Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anhörungsrüge; Rückkaufsverpflichtung beim Wohnungskauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - V ZR 165/09
    Bei einem Indizienbeweis darf der Tatrichter zwar von einer beantragten Beweiserhebung absehen, wenn die unter Beweis gestellte Hilfstatsache für den Nachweis der Haupttatsache nach seiner Überzeugung nicht ausreicht (BGHZ 53, 245, 261; Urt. v. 14. März 2000, X ZR 31/98, Rz. 13 - juris).
  • BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener Einholung

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - V ZR 165/09
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 83, 24, 35; 96, 205, 216) und erhebliche Beweisanträge nach den Grundsätzen der Zivilprozessordnung zu berücksichtigen (BVerfGE 50, 32, 36; 69, 141, 144; NJW 2009, 1585, 1586).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - V ZR 165/09
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 83, 24, 35; 96, 205, 216) und erhebliche Beweisanträge nach den Grundsätzen der Zivilprozessordnung zu berücksichtigen (BVerfGE 50, 32, 36; 69, 141, 144; NJW 2009, 1585, 1586).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - V ZR 165/09
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 83, 24, 35; 96, 205, 216) und erhebliche Beweisanträge nach den Grundsätzen der Zivilprozessordnung zu berücksichtigen (BVerfGE 50, 32, 36; 69, 141, 144; NJW 2009, 1585, 1586).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - V ZR 165/09
    Diese Voraussetzung ist schon dann erfüllt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht unter Berücksichtigung des übergangenen, unter Beweis gestellten Vorbringens anders entschieden hätte (vgl. BVerfGE 62, 392, 396; 89, 381, 392).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - V ZR 165/09
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 83, 24, 35; 96, 205, 216) und erhebliche Beweisanträge nach den Grundsätzen der Zivilprozessordnung zu berücksichtigen (BVerfGE 50, 32, 36; 69, 141, 144; NJW 2009, 1585, 1586).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - V ZR 165/09
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 83, 24, 35; 96, 205, 216) und erhebliche Beweisanträge nach den Grundsätzen der Zivilprozessordnung zu berücksichtigen (BVerfGE 50, 32, 36; 69, 141, 144; NJW 2009, 1585, 1586).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - V ZR 165/09
    Die Nichtberücksichtigung solcher Beweisantritte verletzt dann Art. 103 Abs. 1 GG, wenn das Erstgericht das unter Beweis gestellte Vorbringen als unerheblich behandelt hat, das Vorbringen nach der Rechtsansicht des Berufungsgerichts jedoch erheblich wird (BVerfGE 70, 288, 295; NJW 1982, 581, 582; 1982, 1636, 1637; NJW-RR 1993, 636).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - V ZR 165/09
    Die Nichtberücksichtigung solcher Beweisantritte verletzt dann Art. 103 Abs. 1 GG, wenn das Erstgericht das unter Beweis gestellte Vorbringen als unerheblich behandelt hat, das Vorbringen nach der Rechtsansicht des Berufungsgerichts jedoch erheblich wird (BVerfGE 70, 288, 295; NJW 1982, 581, 582; 1982, 1636, 1637; NJW-RR 1993, 636).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - V ZR 165/09
    Diese Voraussetzung ist schon dann erfüllt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht unter Berücksichtigung des übergangenen, unter Beweis gestellten Vorbringens anders entschieden hätte (vgl. BVerfGE 62, 392, 396; 89, 381, 392).
  • BGH, 13.03.1981 - I ZR 65/79

    Notwendigkeit der ausdrücklichen Wiederholung von Beweisangeboten - Folgen der

  • BVerfG, 13.11.1992 - 1 BvR 1694/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör infolge Zurückweisung eines

  • BGH, 14.03.2000 - X ZR 31/98

    Zustandekommen eines Vertrages über die Demontage von Rolltoren; Umfang der

  • BGH, 07.04.2021 - VIII ZR 49/19

    Erwerb eines Reitpferds auf einer Auktion: Vorliegen einer öffentlich

    aa) Der Annahme eines verfahrensfehlerhaften Übergehens der vorbezeichneten Anträge der Klägerin durch das Berufungsgericht steht nicht bereits entgegen, dass der Beweis nur in erster Instanz angeboten war und die - in erster Instanz obsiegende - Klägerin in der Berufungserwiderung auf die Beweisantritte lediglich allgemein Bezug genommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1986 - IVb ZR 37/85, FamRZ 1986, 1085 unter II 2 a [zu übergangenem Sachvortrag]; Beschlüsse vom 11. März 2010 - V ZR 165/09, juris Rn. 11; vom 30. November 2011 - III ZR 165/11, juris Rn. 7; BVerfG, NJW 2015, 1746 Rn. 17 mwN).

    Die Nichtberücksichtigung solcher nur in erster Instanz erfolgter Beweisantritte verstößt - wie die Revision mit Recht rügt - gegen § 286 Abs. 1 ZPO, wenn das Erstgericht das unter Beweis gestellte Vorbringen als unerheblich behandelt hat, das Vorbringen nach der Rechtsansicht des Berufungsgerichts jedoch erheblich wird (BGH, Beschlüsse vom 11. März 2010 - V ZR 165/09, aaO; vom 10. Januar 2017 - XI ZR 365/14, aaO; BVerfGE 70, 288, 295; BVerfG, NJW 1982, 581, 582; 1982, 1636, 1637; NJW-RR 1993, 636, 637; NJW 2015, 1746 Rn. 17).

  • OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 26 U 11/23

    Anscheinsbeweis der Unfallverursachung gegen alkoholisierten Fahrer

    Bei einem Indizienbeweis darf das Gericht von einer beantragten Beweiserhebung absehen, wenn die unter Beweis gestellte Hilfstatsache für den Nachweis der Haupttatsache nach seiner Überzeugung nicht ausreicht (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11.03.2010 - V ZR 165/09 -, juris).
  • BGH, 22.06.2021 - VIII ZR 134/20

    Räumungsprozess nach fristloser Kündigung des Wohnraummieters wegen nachhaltiger

    Die Nichtberücksichtigung solchen nur in erster Instanz gehaltenen Vortrags sowie erfolgter Beweisantritte verstößt dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn das Erstgericht das - unter Beweis gestellte - Vorbringen als unerheblich behandelt hat, das Vorbringen nach der Rechtsansicht des Berufungsgerichts jedoch erheblich wird (vgl. Senatsurteil vom 7. April 2021 - VIII ZR 49/19, aaO Rn. 57; BGH, Beschlüsse vom 11. März 2010 - V ZR 165/09, juris Rn. 11; vom 10. Januar 2017 - XI ZR 365/14, aaO; BVerfGE 70, 288, 295; BVerfG, NJW-RR 1993, 636, 637; NJW 2015, 1746 Rn. 17).
  • BGH, 10.01.2017 - XI ZR 365/14

    Rückabwicklungsprozess wegen Bankenhaftung aus fehlerhafter

    Die Nichtberücksichtigung eines nur in erster Instanz erfolgten Beweisantritts verletzt dann Art. 103 Abs. 1 GG, wenn das Erstgericht das Angriffsmittel für unerheblich gehalten hat, das unter Beweis gestellte Vorbringen nach der Rechtsansicht des Berufungsgerichts jedoch erheblich wird (BVerfGE 70, 288, 295; BVerfG, NJW-RR 1993, 636, 637; BGH, Beschluss vom 11. März 2010 - V ZR 165/09, juris Rn.11).
  • BGH, 16.06.2011 - V ZR 22/11

    Rückabwicklungsanspruch einer Kaufvertragsangebotsannahme besteht bei einer durch

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger hat der Senat dieses Urteil mit Beschluss vom 11. März 2010 (V ZR 165/09) aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
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