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   BGH, 24.02.1978 - V ZR 182/75   

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https://dejure.org/1978,980
BGH, 24.02.1978 - V ZR 182/75 (https://dejure.org/1978,980)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1978 - V ZR 182/75 (https://dejure.org/1978,980)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1978 - V ZR 182/75 (https://dejure.org/1978,980)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilweise Auszahlung des Dahrlehens im Wege der so genannnten "Auszahlungsmitteilung" - Unzulässigerklärung einer Zwangsvollstreckung wegen Nichtentstehens einer Dahrlehensforderung - Zweck eines Dahrlehensvertrages hinsichtlich seiner Auszahlung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Zulässigkeit der Aufrechnungsvalutierung eines Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 71, 19
  • NJW 1978, 883
  • MDR 1978, 651
  • DNotZ 1978, 479
  • DB 1978, 881
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73

    Mängelhaftung des Veräußerers

    Auszug aus BGH, 24.02.1978 - V ZR 182/75
    Die vom Senat selbst auszulegende Bestimmung (vgl. BGHZ 62, 251; 63, 238), die Bank sei jederzeit berechtigt, das bis zum 31. Januar 1973 vollständig zu beziehende Darlehen zum Zwecke der Aufrechnung mit ihr zustehenden Forderungen zu valutieren, muß im Zusammenhang mit den der Darlehenszusage beigefügten und in ihr für Darlehensangebot und Darlehen als maßgeblich bezeichneten "Grundzügen der Darlehensbedingungen für Hypothekendarlehen" gesehen werden.
  • BGH, 08.11.1974 - V ZR 36/73

    Formularmäßige Zurückhaltungsklausel

    Auszug aus BGH, 24.02.1978 - V ZR 182/75
    Die vom Senat selbst auszulegende Bestimmung (vgl. BGHZ 62, 251; 63, 238), die Bank sei jederzeit berechtigt, das bis zum 31. Januar 1973 vollständig zu beziehende Darlehen zum Zwecke der Aufrechnung mit ihr zustehenden Forderungen zu valutieren, muß im Zusammenhang mit den der Darlehenszusage beigefügten und in ihr für Darlehensangebot und Darlehen als maßgeblich bezeichneten "Grundzügen der Darlehensbedingungen für Hypothekendarlehen" gesehen werden.
  • RG, 29.06.1923 - II 552/22

    Versailler Vertrag; Aktiengesellschaften

    Auszug aus BGH, 24.02.1978 - V ZR 182/75
    § 1144 BGB gewährt dem Eigentümer ein uneingeschränktes Recht auf Aushändigung der Urkunden bzw. Erteilung der Löschungsbewilligung (vgl. RGZ 107, 94; Warn 1925 Nr. 36; OLG Karlsruhe, DJ 1943, 207; BGB-RGRK, 11. Aufl. § 1144 Anm. 4).
  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    a) Hat der Schuldner dem Gläubiger eine Sicherheit durch Hypothek oder Grundschuld gewährt, so ist der Gläubiger nicht berechtigt, nach Erlöschen der gesicherten Forderung die Erfüllung des Anspruchs auf Rückgabe der zur Beseitigung des Rechts notwendigen Urkunden unter Berufung auf andere Forderungen gegen den Schuldner zu verweigern; denn dies würde im wirtschaftlichen Ergebnis dazu führen, daß Ansprüche gesichert wären, für die das bestellte Recht nach dem Inhalt der Sicherungsabrede nicht bestimmt war (BGHZ 71, 19, 22 f; BGH, Urt. v. 25. April 1988 - II ZR 17/87, NJW 1988, 3260, 3261; Beschl. v. 9. Mai 2000 - XI ZR 299/99, NJW 2000, 2499, 2500).

    Entsprechendes gilt, wenn die gesicherte Forderung gar nicht erst zur Entstehung gelangt (BGHZ 71, 19, 23; BGH, Beschl. v. 9. Mai 2000, aaO) oder das Sicherungsrecht nicht wirksam bestellt worden ist und dem Schuldner deshalb ein Anspruch aus § 894 BGB zusteht (BGH, Urt. v. 25. April 1988, aaO).

  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer

    Der Senat hat schließlich entschieden, daß der auf Verurteilung der Löschungsbewilligung in Anspruch genommene Hypothekengläubiger dem Eigentümer kein Zurückbehaltungsrecht wegen anderer persönlicher Ansprüche entgegenhalten kann, wenn die durch eine Hypothek zu sichernde Darlehensforderung nicht entstanden ist (BGHZ 71, 19 f.).
  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 17/87

    Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs wegen Geschäftsunfähigkeit des eine

    Ist eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen worden, obwohl die zu ihrer Bestellung notwendige dingliche Einigung wegen Geschäftsunfähigkeit des Grundstückseigentümers nichtig ist, so kann dem Grundbuchberichtigungsanspruch gemäß § 894 BGB die Einrede des Zurückbehaltungsrechts wegen Schadensersatzansprüchen des Buchberechtigten nicht entgegengehalten werden (Ergänzung zu BGHZ 71, 19, 23) [BGH 24.02.1978 - V ZR 182/75].

    Diesen der Regelung des § 1144 BGB zugrundeliegenden Rechtsgedanken hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 24. Februar 1978 (BGHZ 71, 19, 23) [BGH 24.02.1978 - V ZR 182/75] auch auf den Fall angewandt, daß die durch die Hypothek zu sichernde Forderung nicht entstanden ist und auch nicht mehr entstehen wird.

  • OLG Köln, 21.03.1983 - 2 W 13/83

    Sicherung von Unterhaltsansprüchen durch Eintragung einer Sicherungshypothek auf

    Grundsätzlich kann sich zwar der Hypothekengläubiger gegenüber dem Anspruch aus § 1144 BGB nicht wegen anderer als der durch die Hypothek gesicherten Forderungen auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen (BGHZ 71, 19 ff, 22 f; Soergel-Baur, BGB, 11. Auflage, § 1144 Anm. 4; Erman-Räfle, BGB, 7. Auflage, § 1144 2umn. 3).
  • LG Aachen, 03.03.2015 - 10 O 193/08

    Forderungsanspruch eines Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Firma

    Hierzu bedarf es vielmehr grundsätzlich einer eindeutigen Vereinbarung der Parteien des Darlehensvertrages (BGH, Urteil vom 24.2. 1978 - V ZR 182/75, NJW 1978, 883; Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2008, § 488 Rn. 37; Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch, 13. Auflage 2009, § 387, Rn. 13; Beck'scher Online-Kommentar Hrsg: Bamberger/Roth, Stand: 01.02.2010, § 387, Rn. 44; vgl. auch: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch, 2. Auflage 2009, 1V. Das Kreditgeschäft und die Kreditsicherung Rn. IV116; Staudinger/Gursky, BGB - Neubearbeitung 2006, § 387, Rn. 219).
  • OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde; Rückgewähr

    Hat der Schuldner dem Gläubiger eine Sicherheit durch Hypothek oder Grundschuld gewährt, so ist der Gläubiger nicht berechtigt, nach Erlöschen der gesicherten Forderung die Erfüllung des Anspruchs auf Rückgabe der zur Beseitigung des Rechts notwendigen Urkunden unter Berufung auf andere Forderungen gegen den Schuldner zu verweigern; denn dies würde im wirtschaftlichen Ergebnis dazu führen, dass Ansprüche gesichert wären, für die das bestellte Recht nach dem Inhalt der Sicherungsabrede nicht bestimmt war (BGHZ 71, 19, 22 f; BGH NJW 1988, 3260, 3261).

    Entsprechendes gilt, wenn die gesicherte Forderung gar nicht erst zur Entstehung gelangt (BGHZ 71, 19, 23) oder das Sicherungsrecht nicht wirksam bestellt worden ist und dem Schuldner deshalb ein Anspruch aus § 894 BGB zusteht.

  • VGH Hessen, 01.11.2001 - 6 UE 887/95

    Mitbenutzungsentgelt für Abfallentsorgungsanlage - Betriebskostenanteil

    Der Senat geht unter Berücksichtigung dieses - im Übrigen auch nicht bestrittenen - Vorbringens in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 24. Februar 1978, - V ZR 182/75 -, BB 1978, 931; Urt. vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 223/87 -, BB 1989, 247) davon aus, dass die Haushaltswirtschaft der Klägerin als öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaft - vergleichbar der des Bundes, auf die die zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs abstellen - bekanntlich durch ein die Außenstände übersteigendes Kreditvolumen beeinflusst ist, welches zu einem laufenden Zinsaufwand führt.
  • OLG Stuttgart, 27.02.1997 - 19 U 202/96

    Anspruch gemäß § 894 BGB auf Erteilung der Löschungsbewilligung; Wirksamkeit

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  • OLG Koblenz, 07.11.1991 - 5 U 178/91

    Wandlungsklage, Löschung einer Auflassungsvormerkung, Vollstreckungsabwehrklage

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