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BGH, 18.05.2006 - V ZR 242/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Verkauf eines denkmalgeschützten Grundstücks zum Zweck der Neubebauung; Anspruch auf Schadloshaltung auf Grund Garantie der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens in zumindest einer Gründungsvariante; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die Rüge ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch widersprüchliche Entscheidungsgründe - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 10.12.2003 - 4 O 656/02
- OLG Frankfurt, 30.09.2005 - 25 U 6/04
- BGH, 18.05.2006 - V ZR 242/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus BGH, 18.05.2006 - V ZR 242/05
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und der Entscheidung zugrunde zu legen (Senat, BGHZ 154, 288, 300). - BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 70/98
Voraussetzungen und Folgen eines selbständigen Garantieversprechens
Auszug aus BGH, 18.05.2006 - V ZR 242/05
Nach der revisionsrechtlich nicht zu beanstandenden Auslegung der als Zusicherung bezeichneten Garantie durch das Berufungsgericht ist der geltend gemachte Anspruch auf Schadloshaltung (vgl. zu den Rechtsfolgen eines Garantieversprechens: BGH, Urt. v. 10. Februar 1999, VIII ZR 70/98, NJW 1999, 1542, 1543) nur begründet, wenn ein Bauvorhaben, das Art und Maß der durch den Bebauungsplan erlaubten baulichen Nutzung voll ausschöpft, auch nicht bei einer anderen Gründungsvariante genehmigungsfähig wäre.