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   BGH, 07.07.1994 - V ZR 270/93   

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https://dejure.org/1994,7815
BGH, 07.07.1994 - V ZR 270/93 (https://dejure.org/1994,7815)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1994 - V ZR 270/93 (https://dejure.org/1994,7815)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1994 - V ZR 270/93 (https://dejure.org/1994,7815)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung von Schadensersatzforderungen als Masseschulden oder als einfache Konkursforderungen - Erfordernis der Erklärung eines Anerkenntnisses in der mündlichen Verhandlung - Ablehnung eines Feststellungsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KO § 11 Abs. 2; ZPO § 93
    Haftung der Konkursmasse für Prozeßkosten nach sofortigem Anerkenntnis des Konkursverwalters

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1213
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.03.2013 - III ZR 367/12

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der

    Eine Teilaufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits ist vielmehr grundsätzlich möglich (BGH, Beschluss vom 7. Juli 1994 - V ZR 270/93, NJW-RR 1994, 1213; MünchKommZPO/Gehrlein, 4. Aufl., § 240 Rn. 24; Musielak/Stadler, ZPO, 9. Aufl., § 240 Rn. 9).
  • BGH, 31.10.2012 - III ZR 204/12

    Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Gläubiger einer zur Insolvenztabelle

    Dies gilt auch für den Fall, dass der zur Tabelle angemeldeten Forderung - wie vorliegend - von einer oder mehreren Personen nur teilweise widersprochen worden ist, wenn das Verfahren - wie hier - uneingeschränkt aufgenommen wird (zur Zulässigkeit einer Teilaufnahme vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 1994 - V ZR 270/93, NJW-RR 1994, 1213; MünchKomm/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 240 Rn. 24; Musielak/Stadler, aaO, § 240 Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 10 U 70/16

    VOB-Vertrag über die Errichtung eines Seniorenheims: Kündigung durch den

    Diese - nur teilweise - Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter war zulässig (Stackmann in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 240 Rn. 31; BGH, Beschluss vom 07.07.1994 - V ZR 270/93).
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