Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 21.02.1991

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.11.1990 - 8 S 1714/90   

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https://dejure.org/1990,3629
VGH Baden-Württemberg, 09.11.1990 - 8 S 1714/90 (https://dejure.org/1990,3629)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.11.1990 - 8 S 1714/90 (https://dejure.org/1990,3629)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. November 1990 - 8 S 1714/90 (https://dejure.org/1990,3629)
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    Baugenehmigung: Einwendungsverzicht des Nachbarn durch Vertrag mit dem Bauherrn? (IBR 1991, 344)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 458 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1991, 458 L
  • VBlBW 1991, 218
  • ZfBR 1991, 230
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 8 S 1997/03

    Anfechtung einer Plangenehmigung - Widerruf der Einverständniserklärung des

    Die Anwendung dieses Grundsatzes könnte unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen und treuwidrigen Verhaltens des Eigentümers gegenüber dem Vorhabenträger in Betracht kommen, wenn der Widerruf einer Einverständniserklärung grundlos erfolgt (vgl. Senatsurteil vom 9.11.1990 - 8 S 1714/90 -, VBlBW 1991, 218 zur Treuwidrigkeit der Geltendmachung von Abwehrrechten im Baugenehmigungsverfahren nach vorangegangenem privatrechtlichem Einverständnis gegenüber dem Bauherrn).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1993 - 8 S 1023/93

    Bedeutung privatrechtlicher Vereinbarungen zwischen Bürgerverein, Anliegern und

    Der Senat ist bereits in seinem Beschluß vom 9.11.1990 - 8 S 1714/90 -, VBlBW 1991, 218 = NVwZ-RR 1991, 458 - auf den sich die Antragsteller selbst berufen, von der privatrechtlichen Natur derartiger Absprachen ausgegangen.

    Auch aus dem genannten Senatsurteil vom 9.11.1990 a.a.O. können die Antragsteller nichts für sich herleiten.

  • VG Neustadt, 04.09.2008 - 4 K 571/08

    Verzicht eines Nachbarn auf öffentlich-rechtliche Abwehrrechte im Zeitpunkt der

    Jedenfalls verstößt ein Nachbar gegen den auch im öffentlichen Recht geltenden und auch das nachbarliche Gegenseitigkeits- und Gemeinschaftsverhältnis beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium"), wenn er im Baugenehmigungsverfahren Einwendungen erhebt und Rechtsbehelfe einlegt, obwohl er sich privatrechtlich mit dem Vorhaben einverstanden erklärt hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. August 2005 - 1 B 10942/05.OVG - und Urteil vom 7. Dezember 2005 - 8 A 11062/05.OVG - OVG Nordrhein-Westfalen, GewArch 2003, 331; VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1991, 218).
  • VG Karlsruhe, 17.05.2018 - 9 K 1095/16

    Klage eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für eine Tanzschule;

    28 Ein Nachbar verstößt gegen das auch im öffentlichen Recht geltende Rechtsinstitut der unzulässigen Rechtsausübung unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium"), wenn er im Baugenehmigungsverfahren Einwendungen erhebt und Rechtsbehelfe einlegt, obwohl er sich gegenüber den Beigeladenen mit dem Vorhaben einverstanden erklärt hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.11.1990 - 8 S 1714/90 - juris).
  • VG Sigmaringen, 07.07.2020 - 6 K 3883/18

    Ausnahme; Nachbarschutz; Hintere Baugrenze; Nebenanlagen

    Wird eine solche Vereinbarung mit Willen des Bauantragstellers der Behörde im Baugenehmigungsverfahren bekannt gegeben und bestehen an ihrem Inhalt und ihrer Bedeutung keine Zweifel, so kann sie bei den Entscheidungen der Behörde berücksichtigt werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. November 1990 - 8 S 1714/90 -, VBlBW 1991, 218 [219]).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2012 - 3 S 1617/11

    Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss

    Dementsprechend ist auch der Verzicht auf Einwendungen gegen ein Vorhaben gegenüber dem privaten Vorhabenträger, wie in § 6 der Vereinbarung vom 12./14.12.1961 enthalten, rein privatrechtlicher Natur (vgl. auch VGH Baden-Württemberg., Beschluss v. 26.05.1993 - 8 S 1023/93 -, NJW 1994, 211; Urt. v. 09.11.1990 - 8 S 1714/90 -, VBlBW 1991, 218 zu [Einwendungen im Baugenehmigungsverfahren]).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1994 - 8 S 1712/93

    Zustimmung des Angrenzers zu dem Vorhaben; zur Wirkung des Einverständnisses bei

    Eine Zustimmungserklärung in diesem Sinne liegt daher auch dann vor, wenn der Angrenzer sein Einverständnis mit dem geplanten Vorhaben in einem Schreiben an den Bauherrn erklärt und dieses Schreiben mit Willen der Beteiligten der Baurechtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren bekanntgegeben wird (Senatsurt. v. 9.11.1990 - 8 S 1714/90 - VBlBW 1991, 218).
  • VG München, 15.09.2009 - M 9 SN 09.3795

    Abstandflächen; Verzicht durch Vereinbarung; Nachbarklage

    Es verstößt daher gegen Treu und Glaube und das Verbot widersprüchlichen Verhaltens, wenn die Antragstellerin jetzt im Baugenehmigungsverfahren Rechtsbehelfe einlegt und Einwendungen erhebt, obwohl sich alle Eigentümer privatrechtlich mit genau diesem Vorhaben einverstanden erklärt haben (VGH Baden-Württemberg vom 09.11.1990, Az.: 8 S 1714/90 - Juris).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.02.1991 - 4 S 708/90   

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https://dejure.org/1991,7276
VGH Baden-Württemberg, 21.02.1991 - 4 S 708/90 (https://dejure.org/1991,7276)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.02.1991 - 4 S 708/90 (https://dejure.org/1991,7276)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Februar 1991 - 4 S 708/90 (https://dejure.org/1991,7276)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 218 (Ls.)
  • DVBl 1991, 1213 DÖD 1992, 38
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 4 S 2838/93

    Entlassung eines Beamten auf Probe

    Diese Voraussetzungen liegen hier, wie das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 21.2.1991 (4 S 708/90, BWVPr 1991, 284 = DÖD 1992, 38) zutreffend ausgeführt hat nicht vor.
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