Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 8 S 903/94   

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https://dejure.org/1994,2270
VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 8 S 903/94 (https://dejure.org/1994,2270)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.08.1994 - 8 S 903/94 (https://dejure.org/1994,2270)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. August 1994 - 8 S 903/94 (https://dejure.org/1994,2270)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur Wirksamkeit eines Bebauungsplans; zum Eingriff in die Natur - hier: Vorhaben im Außenbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Planerische Grundlage iS des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB - Naturschutzrecht: Einfluß des Naturschutzrechts auf Bauleitplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 271
  • VBlBW 1995, 241
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 8 S 903/94
    Da sie Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet sind und der angefochtene Bebauungsplan deshalb Inhalt und Schranken ihres Grundeigentums bestimmt, besitzen sie die erforderliche Antragsbefugnis (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.91 - BVerwGE 91, 318 u. Beschl. v. 6.1.1993 - 4 NB 38.92 - NVwZ 1993, 561).
  • BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92

    Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 8 S 903/94
    Da sie Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet sind und der angefochtene Bebauungsplan deshalb Inhalt und Schranken ihres Grundeigentums bestimmt, besitzen sie die erforderliche Antragsbefugnis (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.91 - BVerwGE 91, 318 u. Beschl. v. 6.1.1993 - 4 NB 38.92 - NVwZ 1993, 561).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 8 S 903/94
    Letzteres setzt voraus, daß sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände die konkrete Möglichkeit abzeichnet, daß der Mangel im Abwägungsvorgang das Abwägungsergebnis beeinflußt hat (BVerwG, Beschl. v. 29.1.1992 - 4 NB 22.90 - NVwZ 1992, 662).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88

    Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 8 S 903/94
    Wie der erkennende Gerichtshof in seinem Urteil vom 8.5.1990 - 5 S 3064/88 - (NuR 1991, 82) entschieden hat, bestehen gegen diese landesrechtliche Regelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da die Länder nach § 8 Abs. 8 BNatSchG bestimmen könnten, daß Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen bestimmter Art, die im Regelfall nicht zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes führen, nicht als Eingriffe anzusehen sind.
  • VGH Hessen, 25.01.1988 - 3 N 13/83
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 8 S 903/94
    Nach Ansicht des Hessischen VGH (Beschl. v. 25.1.1988 - 3 N 13/83 - UPR 1988, 350) wird es durch diese Vorschrift den Ländern ermöglicht, die Aufstellung eines Bebauungsplans in der Weise vom Vorhandensein eines Landschaftsplans abhängig zu machen, daß dessen Fehlen zur Nichtigkeit des Bebauungsplans führt (a.M. Runkel, DVBl. 1992, 1406 unter Hinweis auf den "bundesrechtlich abschließenden Charakter" des BauGB; vgl. hierzu ferner Gaentzsch, NuR 1990, 1, 5 bei Fn. 27).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

    Es legt jedoch unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. August 1994 - 8 S 903/94 - VBlBW 1995, 241 - BWVP 1995, 39 und Urteil vom 29. Juni 1995 - 5 S 1537/94 - NuR 1996, 256) dar, dass nach der landesrechtlichen Regelung des § 10 Abs. 1 NatSchG BW, nach dem bestimmte Vorhaben im Außenbereich Eingriffe in Natur und Landschaft sind, nur Vorhaben im Außenbereich Eingriffe in Natur und Landschaft sein könnten.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 113/96

    Beschlussfassung über Bebauungsplan zu Straßenbauvorhaben

    Im übrigen ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans dem Innenbereich zuzurechnen, so daß im Hinblick auf § 10 Abs. 1 Bad.-Württ. NatSchG die besonderen Anforderungen an die Abwägung gem. § 8a BNatSchG (vgl. hierzu NK-Urteil des Senats v. 19.4.1996 - 8 S 2641/95 -) nicht zugrundezulegen sind (NK-Beschluß des Senats v. 12.8.1994 - 8 S 903/94 - VBlBW 1995, 241).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 8 S 1367/05

    Neuüberplanung eines bisherigen Frei- und Seebades mit einem Bebauungsplan

    Davon abgesehen wäre eine insoweit unterlaufene Fehleinschätzung unerheblich, weil ein Verstoß gegen § 9 Abs. 1 NatSchG die Rechtswirksamkeit eines Bebauungsplans unberührt lässt (Normenkontrollbeschluss des Senats vom 12.8.1994 - 8 S 903/94 - VBlBW 1995, 241).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 8 S 1151/96

    Normenkontrollverfahren: Satzung über einen Vorhabenplan und Erschließungsplan

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (Beschluß vom 12.8.1994 - 8 S 903/94 -, VBlBW 1995, 241 sowie Beschluß vom 29.6.1995 - 5 S 1537/94 -, NuR 1996, 256) findet die auf § 8 Abs. 8 BNatSchG beruhende Regelung in § 10 Abs. 1 NatSchG, wonach nur Vorhaben im Außenbereich als Eingriffe in Natur und Landschaft in Betracht kommen, auch im Rahmen des § 8a Abs. 1 S. 1 BNatSchG Anwendung.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - 3 S 3203/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: zum Inhalt des Bebauungsplans;

    Der Regelung des § 9 Abs. 1 S 4 NatSchG (NatSchG BW), wonach Landschafts- und Grünordnungspläne, soweit erforderlich und geeignet, in die Bauleitpläne aufgenommen werden sollen, ist nicht zu entnehmen, daß ein Verstoß gegen die gem § 9 Abs. 1 S 1 NatSchG (NatSchG BW) bestehende Pflicht zur Ausarbeitung von Landschafts- und Grünordnungsplänen die Nichtigkeit eines Bauleitplans zur Folge haben soll (wie VGH Baden-Württemberg, NK-Beschl v 12.08.1994 - 8 S 903/94 -, VBlBW 1995, 241).

    Dieser Regelung ist nicht zu entnehmen, daß nach dem Willen des Landesgesetzgebers ein Verstoß gegen die Pflicht zur Ausarbeitung von Landschafts- und Grünordnungsplänen die Nichtigkeit eines Bauleitplans zur Folge haben soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.08.1994 - 8 S 903/94 -, VBlBW 1995, 241).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 8 S 2592/99

    Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs; öffentlicher Weg auf

    Insoweit gilt die Eingriffsregelung nach der Rechtsprechung des Senats nicht, weil nach dem maßgeblichen Landesrecht (§ 10 Abs. 1 NatSchG) kompensationspflichtige Eingriffe definitionsgemäß nur im Außenbereich stattfinden können (Normenkontrollbeschluss des Senats vom 12.8.1994 - 8 S 903/94 -, VBlBW 1995, 241 = PBauE § 3 BauGB Nr. 11; ebenso: VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 29.6.1995 - 5 S 1537/94 -, NuR 1996, 256 = NVwZ-RR 1996, 495).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1998 - 8 S 1030/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Verwirkung der Antragsbefugnis; Auslegung

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (Beschl. v. 12.8.1994 - 8 S 903/94 -, VBlBW 1995, 241 und Beschl. v. 29.6.1995 - 5 S 1537/94 -, NuR 1996, 256) findet diese auf § 8 Abs. 8 BNatSchG beruhende Regelung auch im Rahmen des § 8a Abs. 1 S. 1 BNatSchG a.F. Anwendung.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 290/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Beachtung des Entwicklungsgebotes;

    § 8a Abs. 1 S. 1 BNatSchG ist deshalb auf die Überplanung von Innenbereichsflächen nicht anwendbar (Normenkontrollbeschluß des Senats v. 12.8.1994 - 8 S 903/94 -, VBlBW 1995, 241 = PBauE § 3 BauGB Nr. 11; Normenkontrollurteil des 5. Senats v. 29.6.1995 - 5 S 1537/94 -, NVwZ-RR 1996, 495 = NuR 1996, 256).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 8 S 2466/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bekanntmachung der Auslegung eines

    Denn auch wenn die Antragsgegnerin durch deren Verneinung gegen § 9 Abs. 1 S. 1 NatSchG BW verstoßen haben sollte, ließe dies die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans unberührt (Beschluß des Senats v. 12.8.1994 - 8 S 903/94 -, NVwZ 1996, 271 = NuR 1995, 262).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1995 - 5 S 1537/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; zur

    Der Senat schließt sich daher dem Normenkontrollbeschluß des 8. Senats vom 12.08.1994 (8 S 903/94, VBlBW 1995, 241), wonach § 8a Abs. 1 S. 1 BNatSchG für den unbeplanten Innenbereich i. S. von § 34 BauGB unanwendbar ist, auch für den hier gegebenen Fall an, daß es sich um einen qualifiziert beplanten Teil des Innenbereichs handelt.
  • VGH Bayern, 19.05.2009 - 14 N 07.621

    Normenkontrolle; Bebauungsplanänderung; Überplanung von Privatgrundstücken als

  • VG Sigmaringen, 10.09.2003 - 4 K 1586/01

    Flächennutzungsplan; Konzentrationszone für Kiesabbau; Abwägung

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 6/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3629
VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 6/95 (https://dejure.org/1995,3629)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.04.1995 - 5 S 6/95 (https://dejure.org/1995,3629)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. April 1995 - 5 S 6/95 (https://dejure.org/1995,3629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erledigung einer Anfechtungsklage gegen die Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts wegen Aufhebung des noch nicht vollzogenen Kaufvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2574
  • NVwZ 1995, 1137 (Ls.)
  • VBlBW 1995, 241 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 07.07.1927 - VI 10/27

    1. Kann beim Vorliegen eines Vorkaufsrechts der zwischen dem Verpflichteten und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 6/95
    Die Ausübung des Vorkaufsrechts beschwert die Kläger also nicht mehr, wiewohl die nachträgliche Aufhebung des Kaufvertrags vom 31.01.1991 durch die Vereinbarung vom 14.01.1995 den Vorkaufsfall unberührt lassen dürfte (vgl. RGZ 118, 5) - und damit auch das wirksame Zustandekommen eines Kaufvertrags zwischen dem Beigeladenen (als Vorkaufsverpflichteten) und dem beklagten Land (als Vorkaufsberechtigten) mit einem entsprechenden Erfüllungsanspruch -.
  • BGH, 25.09.1986 - II ZR 272/85

    Auslegung eines in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 6/95
    Der Vorkaufsberechtigte, der sein Recht geltend macht, tritt nicht in den Kaufvertrag zwischen dem Vorkaufsverpflichteten (Beigeladenen) und dem Dritten (Kläger) ein; vielmehr kommt zwischen ihm und dem Vorkaufsverpflichteten ein neuer selbständiger Vertrag unter den Bestimmungen zustande, die der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat (§ 505 Abs. 2 BGB i.V.m. § 46 Abs. 7 Satz 3 NatSchG, vgl. auch BGH, Urt. v. 25.09.1986 - II ZR 272.85 - NJW 1987, 890, 893).
  • BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 93.82

    Rechtsschutzinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage; Vorbereitung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 6/95
    Dieser Grundsatz gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn es sich bei dem beanstandeten Verwaltungshandeln um eine grundsätzliche Maßnahme zentraler Dienststellen bei Anwendung eines ihnen besonders anvertrauten Spezialgesetzes handelt oder wenn das Gericht die Rechtslage trotz eindeutiger und klarer Vorschriften verkannt oder eine eindeutige Bestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat (vgl. zu alldem BVerwG, Urt. v. 04.05.1984 - 8 C 93.82 -, NJW 1985, 876 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.08.1987 - 3 B 18.87

    Erhöhung des Vermahlungsplafonds einer Mühle - Bemessung der Plafondmenge für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.04.1995 - 5 S 6/95
    Das ist der Fall, wenn - nach Erhebung einer (zulässigen) Klage - ein Ereignis eingetreten ist, das dem vom Kläger behaupteten materiellen Anspruch (Begehren) die Grundlage entzogen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.08.1987 - 3 B 18.87 -).
  • VG Hamburg, 26.10.2018 - 7 K 8334/16

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts; Erforderlichkeitsmaßstab

    Die Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts stellt einen privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt dar (VGH Mannheim, Beschl. v. 20.4.1995, 5 S 6/95, NJW 1995, 2574; Kraft, in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, 2. Aufl. 2018, § 66, Rn. 14), wohingegen nicht erforderlich ist, dass die Erklärung über die Ausübung des Vorkaufsrechts in der für den Kaufvertrag bestimmten Form erfolgt (§ 66 Abs. 3 Satz 4 BNatSchG i.V.m. § 464 Abs. 1 Satz 2 BGB).
  • VG Köln, 14.11.2017 - 2 K 4269/17

    Auswirkungen des Rücktritts des Verkäufers vom Kaufvertrag auf das gemeindliche

    Anders als in der von der Beklagten angeführten Fallkonstellation, die der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 20. April 1995 - 5 S 6/95 -, NJW 1995, 2574 f.) zugrunde lag, ist der Kaufvertrag zwischen der Beigeladenen und der Klägerin vom 28. Dezember 2016 hier schon teilweise durch Eintragung von Vormerkungen für die Klägerin am 18. Mai 2017 im Grundbuch vollzogen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1997 - 5 S 2498/95

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts an einem Waldgrundstück - fehlender

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 LWaldG ein Verwaltungsakt ist, der gemäß § 42 Abs. 1 VwGO vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden kann (vgl. Senatsurt. v. 07.07.1982 - 5 S 2606/81 -, NuR 1982, 266 = VBlBW 1983, 77 sowie Senatsbeschl. v. 20.04.1995 - 5 S 6/95 - zur Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 46 NatSchG).
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