Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 1 S 1748/96   

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VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 1 S 1748/96 (https://dejure.org/1997,4165)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.01.1997 - 1 S 1748/96 (https://dejure.org/1997,4165)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 1 S 1748/96 (https://dejure.org/1997,4165)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine unzulässige Beeinflussung der Bürgermeisterwahl durch Meinungsäußerung eines Gemeinderatsmitgliedes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 126
  • VBlBW 1997, 141 (Ls.)
  • VBlBW 1997, 177
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1988 - 15 A 924/86

    Grenzen der gemeindlichen Öffentlichkeitsarbeit in Wahlkampfzeiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 1 S 1748/96
    Ob eine unzulässige Wahlbeeinflussung durch die Amtsträger oder noch eine zulässige Meinungsäußerung bzw. eine zulässige Darstellung der Tätigkeit der Stadtverwaltung vorliegt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. auch OVG NW, Urt. v. 19.8.1988 - 15 A 924/86 -, DVBl. 1989, 167).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 1 S 1741/96

    Kommunalwahl: Wahlbeeinflussung durch Gestaltung der Stimmzettel; Ursächlichkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 1 S 1748/96
    Nachdem keine unzulässige Wahlbeeinflussung durch die Amtsleiter der Beigeladenen zu 1 und/oder einzelner Gemeinderatsmitglieder vorliegt, kann der Senat die von den Beteiligten problematisierte Frage offen lassen, ob eine etwaige Wahlbeeinflussung für das Wahlergebnis erheblich oder unerheblich gewesen wäre (vgl. zur Erheblichkeit VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.1.1997 - 1 S 1741/96).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 1 S 1748/96
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, haben die Äußerungen der Klägerin gegenüber der von ihr angenommenen Mißwirtschaft und Unfähigkeit der Verwaltung der Beigeladenen zu 1 einen Polemisierungsgrad erreicht, der es trotz der erforderlichen und gebotenen Zurückhaltung der Amtsleiter der Stadtverwaltung der Beigeladenen zu 1 gerechtfertigt erscheinen lassen, daß diese zu den An- und Vorwürfen Stellung beziehen (vgl. auch BVerfG, Urt. v. 2.3.1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 1 S 2266/91

    Unzulässige Wahlbeeinflussung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 1 S 1748/96
    Denn das Amtsblatt ist das amtliche Verkündungsorgan der Gemeinde und muß daher dem Gebot parteipolitischer Neutralität in besonderem Maße Rechnung tragen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.2.1992 - 1 S 2266/91 -, VBlBW 1992, 423).
  • VG Karlsruhe, 19.10.2018 - 14 K 3350/18

    Anfechtung der Wahl des Oberbürgermeisters

    Unter den Begriff der Wahlbeeinflussung fallen öffentliche oder veröffentlichte Äußerungen von Bewerbern und Dritten, die bei objektivem Verständnis dazu geeignet sind, unmittelbar auf die Wahlentscheidung der Wähler einzuwirken (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.1997- 1 S 1748/96 -, juris, Urteil vom 26.02.1996 - 1 S 2570/95 -, NVwZ-RR 1996, 411, Urteil vom 17.02.1992 - 1 S 2266/91 -, juris, mit Verweis auf das Urteil vom 07.11.1983 - 1 S 1311/83 -, EKBW § 32 E 35 m.w.N. und Urteil vom 22.03.1983 - 1 S 2540/82 -, VBlBW 1983, 376, 377; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.08.1988 - 15 A 924/86 -, juris).

    Auch Äußerungen in anderen Verkündungsorganen der Gemeinde, die in amtlicher Eigenschaft erfolgen, haben die gebotene Neutralität und Zurückhaltung zu wahren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.1997- 1 S 1748/96 -, juris, Urteile vom 17.02.1992 - 1 S 2266/91 -, juris, vom 07.11.1983 - 1 S 1311/83 -, EKBW, KomWG, § 32, E 35, S. 1 und vom 29.10.1964 - 1 809/63 -, EKBW, § 32, E 6, S. 5).

    Dieses ist Verkündungsorgan, wenn dort amtliche Mitteilungen verbreitet werden (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 3 DVO-GemO, vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.1997 - 1 S 1748/96 -, juris).

    Die Meinungsäußerung eines einzelnen Gemeinderates oder einer Gruppe von Gemeinderäten ist daher grundsätzlich keine unzulässige Wahlbeeinflussung, solange sie sich im Rahmen der allgemeinen Gesetze hält (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.1997, a.a.O.; VG Freiburg, Urteil vom 22.03.2006, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07

    Anforderungen an das Verhalten von Amtsträgern bei Wahlen auf Grund des für sie

    Denn die Äußerungen des Befragten weisen einen zeitlichen, räumlichen und sachlichen Zusammenhang zur angefochtenen Stichwahl auf (vgl. dazu Hess. VGH Urt. v. 25. Februar 1999 - 8 UE 4368/98 -, NVwZ 1999, 1365, 1367; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30. Januar 1997 - 1 S 1748/96 -, NVwZ-RR 1998, 126).

    Ein solcher Zusammenhang ist anzunehmen, wenn es in den Äußerungen Umstände gibt, die für die Willensbildung des durchschnittlichen Wählers vernünftigerweise erheblich sein können (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 25. Februar 1999, aaO; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30. Januar 1997, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2019 - 1 S 581/19

    Bürgermeisterwahl; Wahlkampf; Verhalten kommunaler Bediensteter;

    Eine sachbezogene Richtigstellung über ihre amtliche Tätigkeit und eine sachliche Erwiderung auf gegen sie gerichtete Angriffe ist ihnen auch in Wahlkampfzeiten erlaubt (Bestätigung der Rspr., vgl. Senat, Urt. v. 07.11.1983 - 1 S 1131/83 - EKBW KomWG § 32 E 35; Urt. v. 02.12.1985 - 1 S 2428/85 - ESVGH 36, 109; Beschl. v. 30.01.1997 - 1 S 1748/96 - juris).

    Eine sachbezogene Richtigstellung über ihre amtliche Tätigkeit und eine sachliche Erwiderung auf gegen sie gerichtete Angriffe ist ihnen auch in Wahlkampfzeiten erlaubt (Senat, Urt. v. 07.11.1983 - 1 S 1131/83 - EKBW KomWG § 32 E 35; Urt. v. 02.12.1985 - 1 S 2428/85 - ESVGH 36, 109, zu Äußerungen des Landrats und seines Stellvertreters im Bürgermeisterwahlkampf; Beschl. v. 30.01.1997 - 1 S 1748/96 - juris Rn. 6, zu Äußerungen von kommunalen Amtsleitern im Bürgermeisterwahlkampf; Quecke/Bock/Königsberg, a.a.O., § 32 Rn. 80a).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 1 S 2624/99

    Rüge eines Gemeinderatsmitglieds wegen Meinungsäußerung als angebliche

    Begrenzt wird seine Meinungsfreiheit durch die ihm ausdrücklich in der Gemeindeordnung auferlegten Sonderpflichten, wie etwa die Verschwiegenheit (§ 17 Abs. 2 GemO) und - wie bei jedem anderen Bürger auch - durch die allgemeinen Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. auch Beschluss des Senats vom 30.01.1997 - 1 S 1748/96 -, VBlBW 1997, 177).
  • VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 563/16

    Abwahl des ehemaligen Bürgermeisters von Mittenwalde Uwe Pfeiffer gültig

    Zwar sind Fraktionen und einzelne Gemeindevertreter oder Stadtverordnete Teil der Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung und damit Teil der Körperschaft selbst; anders als Hauptverwaltungsbeamte - so der Bürgermeister oder der Gemeinderat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30. Januar 1997 - 1 S 1748/96 -, juris Rn. 10; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. vom 17. Februar 1992 - 1 S 2266/91 -, juris [Vorsitzende des Wahlausschusses]) - können jedoch weder einzelne Vertreter noch Fraktionen als Bündelung der Meinungen dieser Vertreter hoheitliche Autorität für sich in Anspruch nehmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 -, juris Rn. 42; BVerwG, Urt. v. 08. April 2003 - 8 C 14/02 -, juris Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24. November 2009 - 1 S 1149/09 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschl. v. 30. September 2005 -15 A 2983/05 -, juris Rn. 4; VG Frankfurt/Main, Urt. v. 03. August 2005 - 7 E 2234/04 (V) -, juris Rn. 183; VG Aachen, Urt. v. 16. Juni 2005 - 4 K 106/05 -, juris Rn. 36; VG Köln, Beschl. v. 06. Februar 2012 - 4 K 241/10 -, juris Rn. 35; Dr. Janbernd Oebbeke: "Amtliche Äußerungen im Bürgermeisterwahlkampf" in NVwZ 2007, 30, 31); Entsprechendes gilt in diesem Zusammenhang - anderes mag im Rahmen des Sachlichkeitsprinzips gelten - für den oder die Vorsitzende(n) der Gemeindevertretung.

    Zwar kann für eine "amtliche" Äußerung generell der äußere, organisatorische Rahmen und insbesondere sprechen, dass sie in einer amtlichen Publikationen erfolgt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Mai 1973 - VII B 27.73 -, juris [Wahlempfehlung eines Bürgermeisters in den "Amtlichen Mitteilungen"]; VerfGH RP, Beschl. v. 21. Mai 2014 - VGH A 39/14 -, juris Rn. 25), und eine - von den Organen der Gemeinde und im Wahlkampf ausgehende - unzulässige Äußerung eines Amtsträgers unter Inanspruchnahme der Autorität des Amtes läge etwa vor, wenn sich dieser durch amtliche Verlautbarungen, etwa in Form offizieller Publikationen, Pressemitteilungen, auf offiziellen Internetseiten seines Geschäftsbereichs (vgl. BVerfG, Urt. v. 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris Rn. 57) oder unter Inanspruchnahme des Amtsblattes äußern würde, das als amtliches Verkündungsorgan der Gemeinde dem Gebot parteipolitischer Neutralität in besonderem Maße Rechnung tragen muss (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30. Januar 1997 - 1 S 1748/96 -, juris Rn. 5; Urt. v. 17. Februar 1992 - 1 S 2266/91 -, juris Rn. 16 [Wahlaufruf des Vorsitzenden des Wahlausschusses zu Gunsten des Bürgermeisters auf dem Titelblatt des Amtsblatts).

  • VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19

    Neutralitätsgebot für Amtsträger vor einer Stadtratsmitgliederwahl sowie zur

    Es ist zwar Teil eines Gemeindeorgans, jedoch als Einzelpersonen nicht befugt, für dieses zu sprechen (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.01.1997 - 1 S 1748/96 - Juris Rdnr. 10).
  • VG Karlsruhe, 26.01.2012 - 2 K 2293/11

    Ungültigerklärung einer Wahl des Bürgermeisters; gesetzlicher Ausschluss von

    Amtsträger unterliegen im Wahlkampf daher einer Neutralitätspflicht (vgl. zum Folgenden VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.01.1997 - 1 S 1748/96 -, VBlBW 1997, 177; Urt. v. 02.12.1985 - 1 S 2428/85 -, VBlBW 1986, 310).
  • VG Freiburg, 22.03.2006 - 1 K 1844/05

    Anfechtung einer Bürgermeisterwahl

    Die Meinungsäußerung eines einzelnen Gemeinderates oder einer Gruppe von Gemeinderäten ist daher grundsätzlich keine unzulässige Wahlbeeinflussung, solange sie sich im Rahmen der allgemeinen Gesetze hält (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.01.1997 - 1 S 1748/96 -, EKBW § 32 KomWG E 42).
  • OVG Sachsen, 15.01.2013 - 4 A 462/12

    Berührung des Bestandsschutzes von Wahlen im Falle einer Ungültigkeitserklärung

    Ein sachlicher Bezug besteht, wenn die Wahlbeeinflussung sich auf Umstände bezieht, die für die Willensbildung des durchschnittlichen Wählers vernünftigerweise erheblich sein können (VGH BW, Beschl. v. 30. Januar 1997, VBlBW 1997, 177).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2000 - 7 A 10595/00

    Wahlwerbung im Amtsblatt

    Dies gelte auch für das Amtsblatt als amtlichem Bekanntmachungsorgan der Kommunen (VGH Ba-Wü., NVwZ-RR 1998, 126; NVwZ 1992, 504).
  • VG Freiburg, 06.12.2006 - 2 K 1555/06

    Beeinflussung einer Bürgermeisterwahl durch Leserbrief

  • VG Meiningen, 11.08.2009 - 2 K 221/09

    Kommunalwahlrecht; Neutralitätspflicht im Kommunalwahlkampf; Kommunalwahl;

  • VG Sigmaringen, 19.08.2003 - 7 K 465/03

    Platzverweis eines Bürgermeisterkandidaten in Eningen rechtmäßig

  • VG Leipzig, 18.06.2013 - 6 K 1099/12

    Anspruch eines Wahlberechtigten auf Ungültigkeitserklärung des Ergebnisses einer

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96   

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https://dejure.org/1996,3143
VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96 (https://dejure.org/1996,3143)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.09.1996 - 3 S 2576/96 (https://dejure.org/1996,3143)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. September 1996 - 3 S 2576/96 (https://dejure.org/1996,3143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    (Klage einer Gemeinde gegen die Genehmigung eines Bauvorhabens: Verletzung der kommunalen Planungshoheit wegen rechtsirriger Nichtbeachtung einer Veränderungssperre nach BauGB § 14 Abs 3; Anspruch auf Untersagung des Baubeginns bzw Baueinstellung; Anwendungsbereich der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der kommunalen Planungshoheit wegen irrtümlicher Nichtbeachtung einer Veränderungssperre; Anspruch der Gemeinde auf Untersagung des Baubeginns bzw. Baueinstellung; Anwendungsbereich des § 14 Abs. 3 BauGB; Neueinreichung des Bauantrags bei geänderten Bauvorlagen

  • rechtsportal.de

    Verletzung der kommunalen Planungshoheit wegen irrtümlicher Nichtbeachtung einer Veränderungssperre; Anspruch der Gemeinde auf Untersagung des Baubeginns bzw. Baueinstellung; Anwendungsbereich des § 14 Abs. 3 BauGB ; Neueinreichung des Bauantrags bei geänderten Bauvorlagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Müssen geänderte Bauvorlagen im Kenntnisgabe-verfahren der Gemeinde erneut vorgelegt werden? (IBR 1997, 383)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 80
  • VBlBW 1997, 141
  • ZfBR 1997, 331
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89

    Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96
    Auch im letzteren Fall wird die gemeindliche Mitwirkungsbefugnis objektiv verletzt (vgl zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt BVerwG, Urteil vom 12.12.1991 - 4 C 31.89 -, UPR 1992, 262 = PBauE § 36 BauGB Nr. 3).

    Etwas anderes kann dann gelten, wenn sachliche Gründe für ein Untätigbleiben vorliegen, wie etwa bei offensichtlich rechtswidriger Versagung des Einvernehmens oder bei einem unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung erheblichen treuwidrigen Verhalten der Gemeinde (vgl zu letzterem BVerwG, Urteil vom 12.12.1991, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 8 S 2763/94

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten - Voraussetzungen für den Erlaß einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96
    Da im Kenntnisgabeverfahren keine Baugenehmigung erlassen wird, gegen die die Gemeinde vorgehen könnte, kommt der in § 59 Abs. 4 S 1 LBO erwähnten Möglichkeit, den Baubeginn gemäß § 47 Abs. 1 LBO zu untersagen bzw für den Zeitraum nach Baubeginn die Baueinstellung gemäß § 64 Abs. 1 LBO anzuordnen, insoweit die Funktion eines Ausgleichs für das fehlende präventive Baugenehmigungsverfahren zu (vgl zu § 7 Abs. 1 S 2 BaufreistVO VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.10.1994 - 8 S 2763/94 -, BauR 1995, 219 = VBlBW 1995, 320).

    Aufgrund der Bedeutung der gemeindlichen Planungshoheit steht der Gemeinde bei einem ohne ihr erforderliches Einvernehmen geplanten bzw bereits begonnen Bauvorhaben deshalb regelmäßig ein Anspruch auf Untersagung des Baubeginns bzw auf Baueinstellung zu (vgl VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.10.1994, aaO, zum Anspruch eines Nachbarn gegen die Baurechtsbehörde auf Einschreiten bei Verstoß eines Vorhabens gegen nachbarschützende Vorschriften).

  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96
    Zur Sicherung der städtebaulichen Vorstellungen der Gemeinde darf die Veränderungssperre eingesetzt werden (vgl BVerwG, Beschluß vom 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, ZfBR 1994, 145 = PBauE § 1 Abs. 5 BauGB Nr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1981 - 3 S 1419/80

    Untersagung eines ungenehmigten Diskothekenbetriebs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96
    Eine Vorhabensänderung ist dann nicht mehr unwesentlich, wenn sie die Frage der Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften neu aufwirft (vgl VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 10.10.1988 - 1 S 1849/88 -, BauR 1989, 70 und Urteil vom 25.11.1981 - 3 S 1419/80; Sauter, Landesbauordnung für Baden- Württemberg, 2. Aufl, § 52 Rdnr 110).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1995 - 8 S 3600/94

    Aufhebung einer Baugenehmigung wegen fehlenden Einvernehmens der Gemeinde; zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96
    Eine von der Baugenehmigungsbehörde ohne das erforderliche gemeindliche Einvernehmen erteilte Baugenehmigung ist im gerichtlichen Verfahren auf den Widerspruch der Gemeinde aufzuheben, ohne daß es auf die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens im übrigen ankommt (vgl VGH Baden- Württemberg, Beschluß vom 23.5.1995 - 8 S 3600/94 -, VBlBW 1995, 364, und Beschluß vom 16.11.1995 - 3 S 2994/95).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1988 - 1 S 1849/88

    Zulässigkeit von Solaranlage mit Sonnenkollektor in historischem Ortskern -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96
    Eine Vorhabensänderung ist dann nicht mehr unwesentlich, wenn sie die Frage der Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften neu aufwirft (vgl VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 10.10.1988 - 1 S 1849/88 -, BauR 1989, 70 und Urteil vom 25.11.1981 - 3 S 1419/80; Sauter, Landesbauordnung für Baden- Württemberg, 2. Aufl, § 52 Rdnr 110).
  • BVerwG, 10.12.1971 - IV C 33.69

    Zurückstellung bei Baugesuchen; Begriff der "baulichen Anlage"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96
    Diese tritt bei anzeigepflichtigen Vorhaben mit Ablauf der im jeweiligen Bauanzeigeverfahren für den Beginn der Bauausführung vorgesehenen Wartefrist ein (vgl BVerwG, Urteil vom 10.12.1971 - IV C 33, 34, 35.69 -, DVBl 1972, 221, 224 = BVerwGE 39, 154; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 14 Rdnr 64a; Lemmel in Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, 2. Aufl, § 14 Rdnr 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1995 - 3 S 2295/94

    Abgrenzung von Änderungsbaugenehmigung zu Nachtragsgenehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96
    Der Frage, ob es sich bei einem geänderten Vorhaben gegenüber der ursprünglichen Planung um ein "aliud" handelt, kommt etwa bei der Beurteilung des von einer Baugenehmigung vermittelten Bestandsschutzes (vgl BVerwG, Beschluß vom 27.7.1994 - 4 B 48.94 -, DVBl 1995, 34) oder für die Abgrenzung einer unselbständigen Nachtragsgenehmigung von einer "neuen" Baugenehmigung Bedeutung zu (vgl VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.1995 - 3 S 2295/94 -, BauR 1996, 372).
  • BVerwG, 27.07.1994 - 4 B 48.94

    Bauplanungsrecht: Neuerrichtung eines zulässigerweise im Außenbereich errichteten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96
    Der Frage, ob es sich bei einem geänderten Vorhaben gegenüber der ursprünglichen Planung um ein "aliud" handelt, kommt etwa bei der Beurteilung des von einer Baugenehmigung vermittelten Bestandsschutzes (vgl BVerwG, Beschluß vom 27.7.1994 - 4 B 48.94 -, DVBl 1995, 34) oder für die Abgrenzung einer unselbständigen Nachtragsgenehmigung von einer "neuen" Baugenehmigung Bedeutung zu (vgl VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.1995 - 3 S 2295/94 -, BauR 1996, 372).
  • BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch sog.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96
    Der Frage, ob es sich bei einem geänderten Vorhaben gegenüber der ursprünglichen Planung um ein "aliud" handelt, kommt etwa bei der Beurteilung des von einer Baugenehmigung vermittelten Bestandsschutzes (vgl BVerwG, Beschluß vom 27.7.1994 - 4 B 48.94 -, DVBl 1995, 34) oder für die Abgrenzung einer unselbständigen Nachtragsgenehmigung von einer "neuen" Baugenehmigung Bedeutung zu (vgl VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.1995 - 3 S 2295/94 -, BauR 1996, 372).
  • VG Sigmaringen, 08.12.2005 - 8 K 1663/03

    Baugenehmigung deckt bei Beibehaltung der Identität des Vorhabens auch

    Derartige Änderungen sind dann als unwesentlich anzusehen, wenn sie, wie Reparaturen, auf eine Erhaltung des Bestands eines Gebäudes und zur Wahrung seines bisherigen Nutzungszwecks gerichtet sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.09.1996, VBlBW 1997, 141).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - 8 S 2633/00

    Vorläufige Untersagung eines Bauvorhabens im Kenntnisgabeverfahren - Frist -

    Die im Kenntnisgabeverfahren vor Beginn der Bauausführung abzuwartende Frist beginnt bei der Vorlage geänderter Bauvorlagen erneut zu laufen, sofern die vorgenommenen Änderungen nicht nur unwesentlich sind (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.9.1996 - 3 S 2576/96 - VBlBW 1997, 141).

    Die vor Beginn der Bauausführung abzuwartende Frist beginnt deshalb bei der Vorlage geänderter Bauvorlagen erneut zu laufen, sofern die vorgenommenen Änderungen nicht nur unwesentlich sind (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.9.1996 - 3 S 2576/96 - VBlBW 1997, 141).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - 8 S 2399/00

    Kenntnisgabeverfahren, Frist, Bauvorlagen, Änderung

    Die im Kenntnisgabeverfahren vor Beginn der Bauausführung abzuwartende Frist beginnt bei der Vorlage geänderter Bauvorlagen erneut zu laufen, sofern die vorgenommenen Änderungen nicht nur unwesentlich sind (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.9.1996 - 3 S 2576/96 - VBlBW 1997, 141).

    Die vor Beginn der Bauausführung abzuwartende Frist beginnt deshalb bei der Vorlage geänderter Bauvorlagen erneut zu laufen, sofern die vorgenommenen Änderungen nicht nur unwesentlich sind (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.9.1996 - 3 S 2576/96 - VBlBW 1997, 141).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1997 - 3 S 3419/96

    Voraussetzung für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach VwGO § 47 Abs 6

    Das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes erfordert im Kenntnisgabeverfahren den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zugunsten des Nachbarn grundsätzlich bereits dann, wenn das kenntnisgabepflichtige Vorhaben gegen öffentlich-rechtliche nachbarschützende Vorschriften verstößt und hierdurch geschützte Belange des Nachbarn mehr als nur geringfügig berührt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 30.9.1996 - 3 S 2576/96 -, und vom 26.10.1994 - 8 S 2763/94 -, BauR 1995, 219 = VBlBW 1995, 320 zu § 7 Abs. 1 S. 2 BaufreistVO; ebenso VG München, Beschluß vom 24.5.1996, Bay VBl. 1997, 54).
  • VG Ansbach, 11.12.2019 - AN 9 K 18.02337

    Baueinstellung wegen abweichender Bauausführung

    Auch kleinere Abweichungen, die die Identität des Vorhabens nicht in Frage stellen, reichen daher aus (VGH Mannheim v. 30.9.1996, VBlBW 1997, 141 = BRS 59 Nr. 99).
  • VG Würzburg, 06.04.2022 - W 5 S 22.441

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Baueinstellung, Errichtung eines

    Auch kleinere Abweichungen, die die Identität des Vorhabens nicht in Frage stellen, reichen daher aus (Decker in Busse/Kraus, BayBO, Art. 75 Rn. 56 m.V.a. VGH Mannheim, B.v. 30.9.1996 - 3 S 2576/96 - juris).
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