Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 2. Teil - Sicherung der Bauleitplanung (§§ 14 - 28) |
| 1. Abschnitt - Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen (§§ 14 - 18) |
(1) Ist ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst, kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschließen, dass
| 1. | Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen; | |
| 2. | erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen. |
(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
(4) Soweit für Vorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich eine Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1 besteht, sind die Vorschriften über die Veränderungssperre nicht anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 14 BauGB
523 Entscheidungen zu § 14 BauGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 12 MN 160/11
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Veränderungssperre
- OVG Saarland, 27.02.2008 - 2 B 450/07
Vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans
- VGH Bayern, 09.09.2009 - 1 CS 09.1292
Veränderungssperre: Baueinstellung eines Mobilfunkmasts
- BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03
Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Hessen, 20.02.2003 - 3 N 1557/02
Veränderungssperre - Vorranggebiet Windenergie - Regionalplan
- VGH Hessen, 20.02.2003 - 3 N 1557/02
- BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03
Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2010 - 10 S 27.09
Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre
- OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11
Keine Veränderungssperre ohne konkrete Planung!
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.2012 - 1 S 3326/11
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Literatur im Internet zu § 14 BauGB
- § 14 BauGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
- BauGB
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- § 12 (Vorhaben- und Erschließungsplan)
- Sicherung der Bauleitplanung
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