Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 2. Teil - Sicherung der Bauleitplanung (§§ 14 - 28) |
| 1. Abschnitt - Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen (§§ 14 - 18) |
(1) Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 hinaus, ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Die Vorschriften über die Entschädigung im Zweiten Abschnitt des Fünften Teils sowie § 121 gelten entsprechend; dabei ist der Grundstückswert zugrunde zu legen, der nach den Vorschriften des Zweiten Abschnitts des Dritten Teils zu entschädigen wäre.
(2) Zur Entschädigung ist die Gemeinde verpflichtet. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde. Für den Bescheid über die Festsetzung der Entschädigung gilt § 122 entsprechend.
(3) Auf das Erlöschen des Entschädigungsanspruchs findet § 44 Abs. 4 mit der Maßgabe Anwendung, dass bei einer Veränderungssperre, die die Sicherung einer Festsetzung nach § 40 Abs. 1 oder § 41 Abs. 1 zum Gegenstand hat, die Erlöschensfrist frühestens ab Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans beginnt. In der Bekanntmachung nach § 16 Abs. 2 ist auf die Vorschriften des Absatzes 2 Satz 2 und 3 hinzuweisen.
Rechtsprechung zu § 18 BauGB
38 Entscheidungen zu § 18 BauGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 8 B 11939/03
Verbot einer Mobilfunkanlage wg. Gesundheitsgefährdung?
- BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99
Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast nicht bei Bauvorbescheid
- VGH Bayern, 21.03.1991 - 4 B 90.560
Anspruch des Bauwerbers auf Erschließung eines im Bereich des qualifizierten ...
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.2002 - 3 S 107/02
Berechnung der Dauer einer Veränderungssperre
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2006 - 7 D 45/05
- VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40040
Schutzregime des Art. 3 Abs. 1 FFH-Richtlinie 92/43/EWG
- VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40051
Vorabentscheidungsverfahren, FFH-Richtlinie, FFH-Gebiet, Schutzstatus vor ...
- VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40056
Vorabentscheidungsverfahren, FFH-Richtlinie, FFH-Gebiet, Schutzstatus vor ...
- BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04
In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2004 - 8 A 11520/03
Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2004 - 8 A 11520/03
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Literatur im Internet zu § 18 BauGB
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