Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 07.09.1999

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 8 S 2291/99   

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https://dejure.org/1999,12764
VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 8 S 2291/99 (https://dejure.org/1999,12764)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.09.1999 - 8 S 2291/99 (https://dejure.org/1999,12764)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. September 1999 - 8 S 2291/99 (https://dejure.org/1999,12764)
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Stellplatzsatzung

§§ 37 Abs. 1, 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO, eine Gemeinde kann die Stellplatzverpflichtung nicht lediglich unter Hinweis auf einen leicht überdurchschnittlichen Pkw-Bestand generell auf 2 Plätze erhöhen

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erhöhung der Stellplatzverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen? (IBR 2000, 236)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2000, 113
  • BauR 2000, 1381 (Ls.)
  • ZfBR 2000, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 4 K 7811/17

    Beachtung des Gebietscharakters des Grundstücks bei Berechnung der Tiefe der

    In diesem Fall wird lediglich eine als unzureichend empfundene gesetzliche Regelung der Stellplatzverpflichtung in § 37 Abs. 1 Satz 1 LBO durch eine für sachgerecht erachtete Erhöhung der erforderlichen Stellplatzzahl ersetzt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.09.1999 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710

    Nutzungsuntersagung eines Wettbüros

    Die Klägerin macht insoweit hinsichtlich Wettbüros einen Verstoß gegen das Willkürverbot unter dem Gesichtspunkt der Verhinderung unliebsamer Vorhaben mit Mitteln des Stellplatznachweises und übermäßiger, nicht ausreichend anhand spezifischer örtlicher Gegebenheiten bzw. der jeweiligen besonderen Verkehrssituation (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2003 - 14 ZB 03.274 - juris Rn. 2; VGH BW, B.v. 29.9.1999 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2; OVG RhPf, U.v. 7.10.2015 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2 und U.v. 27.6.2001 - 8 C 11919/99 - juris Rn. 16) nachgewiesener Abweichung von den Mindeststandards der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (Garagen- und Stellplatzverordnung - GaStellV) geltend.

    Zu berücksichtigen wäre dabei, dass es sich bei der Beklagten um eine Großstadt handelt, in deren dicht besiedeltem, eng bebauten und intensiv genutztem Innenstadtbereich die von ihr mit "Wildparken" umschriebenen Probleme wohl darüber hinaus keiner vertieften Rechtfertigung der festgesetzten Stellplatzzahl anhand weiterer spezifischer örtlicher Gegebenheiten bzw. der jeweiligen besonderen (Verkehrs-) Situation im Stadtgebiet bedürften (vgl. VGH BW, B.v. 29.9.1999 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2; OVG Rh-Pf, U.v. 27.6.2001 - 8 C 11919/00 - juris Rn. 16 und U.v. 7.10.2015 - 8 C 10371/15 - juris Rn. 20).

  • VG Ansbach, 30.10.2020 - AN 9 K 19.01803

    Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Ladens in ein Pferde- und Sportwettbüro

    Zu berücksichtigen wäre dabei, dass es sich bei der Beklagten um eine Großstadt handelt, in deren dicht besiedeltem, eng bebauten und intensiv genutztem Innenstadtbereich die von ihr mit "Wildparken" umschriebenen Probleme wohl darüber hinaus keiner vertieften Rechtfertigung der festgesetzten Stellplatzzahl anhand weiterer spezifischer örtlicher Gegebenheiten bzw. der jeweiligen besonderen (Verkehrs-) Situation im Stadtgebiet bedürften (vgl. VGH BW, B.v. 29.9.1999 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2; OVG Rh-Pf, U.v. 27.6.2001 - 8 C 11919/00 - juris Rn. 16 und U.v. 7.10.2015 - 8 C 10371/15 - juris Rn. 20).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.09.1999 - 3 S 1932/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8231
VGH Baden-Württemberg, 07.09.1999 - 3 S 1932/99 (https://dejure.org/1999,8231)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.09.1999 - 3 S 1932/99 (https://dejure.org/1999,8231)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. September 1999 - 3 S 1932/99 (https://dejure.org/1999,8231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarklage: Besonnung, Belichtung und Belüftung des Grundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2000, 113
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.1999 - 3 S 1932/99
    Es kommt darauf an, ob der Antragsteller als Nachbar durch das Bauvorhaben einer billigerweise nicht mehr zu zumutbaren Beeinträchtigung ausgesetzt wird (vgl. zum Rücksichtnahmegebot BVerwG, Urteil vom 16.9.1993, NVwZ 1994, 687; Urteil vom 18.5.1995, NVwZ 1996, 379).
  • BVerwG, 18.12.1985 - 4 CB 49.85

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Grenzbebauung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.1999 - 3 S 1932/99
    Grundsätzlich wird bei einer Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsvorschriften generell kein Raum mehr für die Anwendung des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme sein, wenn ein Bauvorhaben die bauordnungsrechtlichen Vorschriften einhält und dadurch eine "Einmauerung oder Erdrückung" eines Nachbargrundstücks verhindert werde (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.12.1985, UPR 1986, 183).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.09.1999 - 3 S 1932/99
    Ausgeschlossen ist allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch bei Einhaltung der Abstandsvorschriften insbesondere im Hinblick auf Besonnung, Belichtung und Belüftung eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1993, UPR 1994, 69, Urteil vom 11.1.1999, UPR 1999, 191).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 8 S 1527/17

    Befreiung von einer anderweitigen Festsetzung iSv § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO;

    Allerdings kann das bundesrechtliche Rücksichtnahmegebot auch verletzt sein, wenn die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind, falls das Vorhaben trotzdem zu unzumutbaren Beeinträchtigungen des Nachbarn führt und deswegen rücksichtslos ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, NVwZ 1999, 879; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.1999 - 3 S 1932/99 -, VBlBW 2000, 113; BayVGH, Urteil vom 28.07.2016 - 1 N 13.2678 -, BRS 84 Nr. 47 = juris Rn. 33; Beschluss vom 15.02.2017 - 1 CS 16.2396 -, juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2167/15

    Zum Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Das Gebot der Rücksichtnahme wird im Regelfall aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt, wenn ein Vorhaben - wie hier (vgl. unten 2.4) - die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung oder Belüftung gebotenen Abstandsflächen einhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 879; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.3.2012, a.a.O.; Beschl. v. 7.9.1999 - 3 S 1932/99 - VBlBW 2000, 113; Beschl. v. 28.8.2006 - 3 S 724/06 -).
  • VG Karlsruhe, 02.08.2018 - 10 K 266/18

    Nachbarschützende Wirkung des Bauverbots in festgesetzten Überschwemmungsgebieten

    Das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot wird im Regelfall aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt, wenn ein Vorhaben die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung gebotenen Abstandsflächen einhält (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris, Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.1999 - 3 S 1932/99 -, juris, Ls. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2005 - 8 S 3003/04

    Kein Verstoß nachbarschützender Belange bei Überschreitung der vorderen,

    Dies gilt aber nur "grundsätzlich", d.h. Ausnahmen von diesem Grundsatz müssen möglich sein, da Bundesrecht nicht zur Disposition des Landesgesetzgebers steht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 31.08.2000, BVerwGE 112, 41 = PBauE § 17 BauNVO Nr. 9 sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.1999 - 3 S 1932/99 -, VBlBW 2000, 113, 114).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2007 - 8 S 1447/07

    Behördliches Einschreiten gegen Bauarbeiten; Doppelhaus; offene Bauweise

    Von einer rücksichtslosen "erdrückenden" Wirkung des Vorhabens und einer damit verbundenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Belüftung, Belichtung und Besonnung des Grundstücks kann aber in einem solchen Fall schon aus tatsächlichen Gründen nicht ausgegangen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.9.1999 - 3 S 1932/99 -, VBlBW 2000, 113).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 3 S 733/15

    Bestimmung über kleineren Bauabstand im Ortsrecht

    aa) Das Gebot der Rücksichtnahme wird, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, im Regelfall aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt, wenn ein Vorhaben - wie hier - die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung oder Belüftung gebotenen Abstandsflächen einhält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 879; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.3.2012, a.a.O.; Beschl. v. 7.9.1999 - 3 S 1932/99 - VBlBW 2000, 113; Beschl. v. 28.8.2006 - 3 S 724/06 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2006 - 3 S 906/06

    Sofortige Vollziehbarkeit von bauaufsichtlichen Zulassungen; Festsetzungen eines

    Dabei kommt es darauf an, ob die Antragstellerin als Nachbarin durch die Befreiung einer billigerweise nicht mehr zumutbaren Beeinträchtigung ausgesetzt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.9.1999 - 3 S 1932/99 -, VBlBW 2000, 113 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 27.02.2020 - 5 K 4575/18
    Das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot wird im Regelfall aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt, wenn ein Vorhaben die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung gebotenen Abstandsflächen einhält (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris, Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.1999 - 3 S 1932/99 -, juris, Ls. 1).
  • VG Karlsruhe, 24.09.2018 - 5 K 6699/18

    Antrag der Stadt Eppelheim gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus erfolglos

    Das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot wird im Regelfall aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt, wenn ein Vorhaben die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung gebotenen Abstandsflächen einhält (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris, Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.1999 - 3 S 1932/99 -, juris, Ls. 1).
  • VG Freiburg, 18.12.2008 - 4 K 2219/08

    Nachbarrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung im Innenbereich

    Hält ein Vorhaben - wie hier (s.u. 2.) - die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung oder Belüftung und damit auch zur Verhinderung eines Einmauerns von Nachbargrundstücken gebotene Abstandsfläche ein, so ist das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme im Regelfall nicht verletzt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.09.1999 - 3 S 1932/99 -).
  • VG Sigmaringen, 09.06.2011 - 6 K 1664/10

    Nachbarschutz gegen Mobilfunkmast

  • VG Freiburg, 16.11.2001 - 4 K 1777/01
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