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   VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - A 14 S 1646/00   

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https://dejure.org/2000,3193
VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - A 14 S 1646/00 (https://dejure.org/2000,3193)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.12.2000 - A 14 S 1646/00 (https://dejure.org/2000,3193)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - A 14 S 1646/00 (https://dejure.org/2000,3193)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Widerruf der Anwaltszulassung - Prozessvollmacht; Zustellung an Prozessbevollmächtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksames Erlöschen der Anwaltszulassung des früheren Prozessbevollmächtigten; Zustellung eines verwaltungsgerichtlichen Urteils an den früheren Prozessbevollmächtigten; Übergabe des Urteils gegen Empfangsbekenntnis; Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; ; VwGO § 56 Abs. 2; ; VwGO § 67 Abs. 1; ; VwGO § 67 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung, Fristen, Prozessfähigkeit, Vertreter, Rechtsmittel, Asylverfahrensrecht - Widerruf der Anwaltszulassung, Prozessvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 121 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2002, 469 (Ls.)
  • VBlBW 2001, 231
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 29.03.1990 - III ZB 39/89

    Auswirkungen eines Berufsverbots; Zustellung eines Urteils

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - A 14 S 1646/00
    In der erleichterten Form der Übergabe eines Schriftstücks gegen Empfangsbekenntnis kann an den Prozessbevollmächtigten gemäß § 56 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 5 Abs. 2 VwZG nur zugestellt werden, wenn dieser am Zustellungstag noch Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ist (§ 60 Abs. 1 BRAO) (wie BGHZ 111, 104 zu § 212 a ZPO).

    Dementsprechend wurde in der zivilrechtlichen Judikatur entschieden, dass die - § 5 Abs. 2 VwZG entsprechende - Vorschrift des § 212 a ZPO für eine Zustellung an Rechtsanwälte gegen Empfangsbekenntnis voraussetzt, dass der Empfänger am Zustellungstag noch Rechtsanwalt ist, seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft also weder erloschen (§ 13 BRAO) noch zurückgenommen ist (§ 14 ff. BRAO), (BGH, Beschl. v. 29.3.1990 - III ZB 39/89 -, BGHZ 111, 104 ).

  • BVerwG, 28.08.1992 - 5 B 159.91

    Mandatsniederlegung - Anspruch auf Terminänderung - Prozeßvertretung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - A 14 S 1646/00
    Denn auch der Bevollmächtigte, der infolge fehlender oder unrichtiger Ladung den Termin nicht wahrgenommen hat, ist aus den oben genannten Gründen objektiv nicht in der Lage, Ausführungen darüber zu machen, was er im Fall einer Teilnahme in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.1983 - 9 C 127.83 -, Buchholz 310, § 108 VwGO, Nr. 140 und Beschl. v. 27.3.1985 - 4 C 79.84 -, NJW 1986, 339 sowie Beschl. v. 28.8.1992 - 5 B 159/91 -, NJW 1993, 80; im Anschluss daran ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.6.1995 - A 14 S 355/95 -, VGH BW.
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 102/84

    Kündigung eines Anwaltsmandats - Anzeige der Bestellung - Verschulden -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - A 14 S 1646/00
    Ebenso kann die Frage dahinstehen, ob der im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem geschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag durch den Verlust der Anwaltszulassung des Bevollmächtigten beendet wurde, womit der Zurechnung eines Bevollmächtigtenverschuldens die Grundlage entzogen wäre (vgl. zur Erforderlichkeit eines diese Zurechnung rechtfertigenden Auftrags- und Vertrauensverhältnisses: BGH, Beschl. v. 18.11.1952 - I ZB 13.5 -, NJW 1953, 703; BGH, VersR 1985, 1185 ; BGHZ 47, 320 ; Zöller/Vollkommer, a.a.O., RdNr. 6 c zu § 85 ZPO; Stein/Jonas/Bork, a.a.O., RdNr. 14 zu § 85 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, a.a.O., D zu § 85 ZPO).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 127.83

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Mündliche Verhandlung - Verfahrensmangel - Tag der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - A 14 S 1646/00
    Denn auch der Bevollmächtigte, der infolge fehlender oder unrichtiger Ladung den Termin nicht wahrgenommen hat, ist aus den oben genannten Gründen objektiv nicht in der Lage, Ausführungen darüber zu machen, was er im Fall einer Teilnahme in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.1983 - 9 C 127.83 -, Buchholz 310, § 108 VwGO, Nr. 140 und Beschl. v. 27.3.1985 - 4 C 79.84 -, NJW 1986, 339 sowie Beschl. v. 28.8.1992 - 5 B 159/91 -, NJW 1993, 80; im Anschluss daran ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.6.1995 - A 14 S 355/95 -, VGH BW.
  • VG Stade, 08.12.1982 - 5 A 464/82

    Nichtzurechung des Verschuldens eines Rechtsanwalts im Verwaltungsprozess;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - A 14 S 1646/00
    Offenbleiben kann hier, ob im vorliegenden Fall im Verhalten des früheren Prozessbevollmächtigten eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung des Klägers zu sehen und deshalb ausnahmsweise von einer Verschuldenszurechnung abzusehen ist (für eine Zurechnung des Bevollmächtigtenverschuldens auch in diesen Fällen: Stein/Jonas/Bork, ZPO-Kom., a.a.O., RdNrn. 9 und 22 zu § 85 ZPO; dagegen unter Hinweis auf den Rechtsgedanken des § 826 BGB: VG Stade, NJW 1983, 1509 und Zöller/Vollkommer, a.a.O., RdNr. 13 zu § 85 VwGO m.w.N.; dazu ferner m.w.N. Sodan/Ziekow/Czybulka, a.a.O., RdNr. 45 zu § 67 VwGO; offen gelassen von BVerfG, Beschl. v. 11.12.1992 - 2 BvR 147/92 -, Juris).
  • BVerwG, 27.03.1985 - 4 C 79.84

    Terminsänderung - Anwaltswechsel - Vertagung - Wiedereröffnung - Mündliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - A 14 S 1646/00
    Denn auch der Bevollmächtigte, der infolge fehlender oder unrichtiger Ladung den Termin nicht wahrgenommen hat, ist aus den oben genannten Gründen objektiv nicht in der Lage, Ausführungen darüber zu machen, was er im Fall einer Teilnahme in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.1983 - 9 C 127.83 -, Buchholz 310, § 108 VwGO, Nr. 140 und Beschl. v. 27.3.1985 - 4 C 79.84 -, NJW 1986, 339 sowie Beschl. v. 28.8.1992 - 5 B 159/91 -, NJW 1993, 80; im Anschluss daran ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.6.1995 - A 14 S 355/95 -, VGH BW.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1995 - A 14 S 355/95

    Berufungszulassung wegen Versagung rechtlichen Gehörs - unterlassene Ladung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - A 14 S 1646/00
    Denn auch der Bevollmächtigte, der infolge fehlender oder unrichtiger Ladung den Termin nicht wahrgenommen hat, ist aus den oben genannten Gründen objektiv nicht in der Lage, Ausführungen darüber zu machen, was er im Fall einer Teilnahme in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.1983 - 9 C 127.83 -, Buchholz 310, § 108 VwGO, Nr. 140 und Beschl. v. 27.3.1985 - 4 C 79.84 -, NJW 1986, 339 sowie Beschl. v. 28.8.1992 - 5 B 159/91 -, NJW 1993, 80; im Anschluss daran ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.6.1995 - A 14 S 355/95 -, VGH BW.
  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - A 14 S 1646/00
    Die genannten Fragen können aus folgendem Grund offen bleiben: Selbst wenn eine Zurechnung des Bevollmächtigtenverschuldens nach §§ 173 VwGO, 85 Abs. 2 ZPO nicht möglich wäre und deshalb objektiv davon ausgegangen werden müsste, dass der Kläger unverschuldet keine Möglichkeit hatte, persönlich am Termin teilzunehmen, bedarf es für die Annahme einer Gehörsverletzung zusätzlich seiner Darlegung, welches konkrete Vorbringen im Termin zur mündlichen Verhandlung ihm dadurch abgeschnitten wurde bzw. versagt geblieben ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328 und Beschl. v. 19.3.1991 - 9 B 56.91 -, Buchholz 310, § 104 VwGO Nr. 25 sowie Beschl. v. 3.2.1998 - 1 B 4.98 -, InfAuslR 1998, 219).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - A 14 S 1646/00
    Die genannten Fragen können aus folgendem Grund offen bleiben: Selbst wenn eine Zurechnung des Bevollmächtigtenverschuldens nach §§ 173 VwGO, 85 Abs. 2 ZPO nicht möglich wäre und deshalb objektiv davon ausgegangen werden müsste, dass der Kläger unverschuldet keine Möglichkeit hatte, persönlich am Termin teilzunehmen, bedarf es für die Annahme einer Gehörsverletzung zusätzlich seiner Darlegung, welches konkrete Vorbringen im Termin zur mündlichen Verhandlung ihm dadurch abgeschnitten wurde bzw. versagt geblieben ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328 und Beschl. v. 19.3.1991 - 9 B 56.91 -, Buchholz 310, § 104 VwGO Nr. 25 sowie Beschl. v. 3.2.1998 - 1 B 4.98 -, InfAuslR 1998, 219).
  • BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 46/65

    Wiedereinsetzung. Begriff des Vertreters

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - A 14 S 1646/00
    Ebenso kann die Frage dahinstehen, ob der im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem geschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag durch den Verlust der Anwaltszulassung des Bevollmächtigten beendet wurde, womit der Zurechnung eines Bevollmächtigtenverschuldens die Grundlage entzogen wäre (vgl. zur Erforderlichkeit eines diese Zurechnung rechtfertigenden Auftrags- und Vertrauensverhältnisses: BGH, Beschl. v. 18.11.1952 - I ZB 13.5 -, NJW 1953, 703; BGH, VersR 1985, 1185 ; BGHZ 47, 320 ; Zöller/Vollkommer, a.a.O., RdNr. 6 c zu § 85 ZPO; Stein/Jonas/Bork, a.a.O., RdNr. 14 zu § 85 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, a.a.O., D zu § 85 ZPO).
  • BVerwG, 03.02.1998 - 1 B 4.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensrüge, Anforderung an die Rüge der Verletzung

  • BGH, 18.11.1952 - I ZB 13/52

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerwG, 21.09.1992 - 9 B 188.92

    Verschulden bei Fristversäumnis - Zustellung von Urteilen an

  • BFH, 27.12.1994 - X R 232/93

    Gerichtliches Verfahren - Vertretung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2000 - A 14 S 786/99

    Asylverfahren: Zurechnung des Verschuldens des Bevollmächtigten; Möglichkeiten

  • BVerfG, 11.12.1992 - 2 BvR 1471/92

    Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung von Anwaltsverschulden bei Fristversäumung im

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 1.70

    Öffentlicher Belang der Abwehr der Gefährdung der Wasserwirtschaft als bloße

  • BVerwG, 03.02.1970 - II C 59.65

    Ladung des Prozessbevollmächtigten des Klägers zum Verhandlungstermin -

  • OLG München, 09.04.1970 - 11 W 782/70
  • BVerfG, 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97

    Zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Asylverfahren

  • BVerwG, 03.08.1983 - 9 C 1007.81

    Mündliche Verhandlung - Revisionsverfahren - Einfachrechtliche

  • BVerwG, 30.11.1977 - 7 CB 61.76

    Folgen der Versäumung der Rechtsmittelfristen bei Zustellung an einen nicht mehr

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 881.82

    Prüfung der Prozessvollmacht in Verwaltungsstreitverfahren - Entsprechende

  • BGH, 16.03.1994 - XII ZB 159/93

    Zustellung eines Urteils bei fehlendem Empfangsbekenntnis des

  • BGH, 26.01.2006 - III ZB 63/05

    Wirksamkeit der Prozesshandlungen eines Rechtsanwalts nach Verlust der Zulassung

    Das ist umstritten (für Erlöschen: Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 86 Rn. 6; Wieczorek/Schütze/Steiner, ZPO, 3. Aufl., § 86 Rn. 7; Zöller/Vollkommer, aaO, § 86 Rn. 5; anders Musielak/Weth, aaO, § 86 Rn. 7; Stein/Jonas/Bork, aaO, § 86 Rn. 10; bei Parteiprozessen auch VGH Baden-Württemberg VBlBW 2001, 231; offen gelassen von BGH, Urteil vom 5. April 2001 - IX ZR 309/00 - NJW 2001, 2095, 2096; BFH, Urteil vom 5. Mai 1983 - IV R 1-5/80 - juris).

    Die Frage ist hier aber letztlich ebenso wenig zu entscheiden wie die nach einer entsprechenden Anwendung des § 87 ZPO (dazu OLG München NJW 1970, 1609; VGH Baden-Württemberg VBlBW 2001, 231, 232).

  • VGH Bayern, 09.09.2008 - 4 C 08.1072

    Prozesskostenhilfe; Klagefrist; Zustellung des Widerspruchsbescheids;

    Dabei kann dahinstehen, ob durch den Wegfall der Anwaltszulassung die Verfahrensvollmacht erloschen ist (vgl. BGH, B.v. 26.1.2006 - III ZB 63/05 - NJW 2006, 2260 ff. mit Nachweisen zum Streitstand) und ob ein etwaiges Erlöschen auch gegenüber der zustellenden Behörde wirkt, wenn diese - wie hier - keine Kenntnis von dem Wegfall der Zulassung hat (verneinend VGH BW, B.v. 4.12.2000 - A 14 S 1646/00 - VBlBW 2001, 231/232).

    Dass die Zustellung nicht an sie, sondern an den ehemaligen Rechtsanwalt He. gerichtet war, ist jedenfalls in der vorliegenden Fallkonstellation einer zeitnahen Mandatsübernahme unschädlich (vgl. VGH BW, B.v. 4.12.2000, a.a.O. für den vergleichbaren Fall, dass ein bestellter Kanzleiabwickler das Empfangsbekenntnis abgibt).

  • AG Ludwigslust, 07.06.2012 - 5 C 356/11

    Anwendbarkeit des § 85 ZPO beim Widerruf der Zulassung des

    Denn ohne dass es auf die Frage einer Kenntniserlangung seitens des Gerichtes hiervon ankommt, behält eine Prozessvollmacht gemäß § 87 Abs. 1 ZPO unabhängig von ihrem tatsächlichen Fortbestand ihre Außenwirkung bei, bis das Gericht vom Erlöschen der Bevollmächtigung positive Kenntnis durch ausdrückliche Anzeige des Bevollmächtigten erlangt; soweit eine Zustellung nach dem Widerruf der Anwaltszulassung lediglich nicht mehr gegen Empfangsbekenntnis möglich ist, war die Zustellung des Versäumnisurteils hier bereits mit Zustellungsurkunde erfolgt (vgl. VGH Mannheim NVwZ-RR 2002, 469).
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