Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 2833/02   

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https://dejure.org/2004,7839
VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 2833/02 (https://dejure.org/2004,7839)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.05.2004 - 13 S 2833/02 (https://dejure.org/2004,7839)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 13 S 2833/02 (https://dejure.org/2004,7839)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an ein in Deutschland geborenes Kind bei fehlender Aufenthaltserlaubnis der Mutter ; Voraussetzungen für eine besondere Härte nach dem Ausländergesetz (AuslG); Verfassungswidrigkeit des § 21 Ausländergesetz (AuslG) wegen ...

  • Judicialis

    AuslG § 20 Abs. 4 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 20 Abs. 4 Nr. 2
    Aufenthaltserlaubnis, Kindernachzug: Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2004, 354
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Stuttgart, 10.10.2001 - 7 K 4709/00

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AuslG 1990 § 21 Abs 1 S 1; eheliches Kind

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 2833/02
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. Oktober 2001 - 7 K 4709/00 - ist insoweit unwirksam, als die Beklagte verpflichtet worden ist, dem Kläger eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

    Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. Oktober 2001 - 7 K 4709/00 - zurückgewiesen.

  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 2833/02
    Auch im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.3.1996 - 1 C 28/94 - (InfAuslR 1997, 24) klingt an, dass die Anwendbarkeit des § 20 Abs. 4 Nr. 2 AuslG nicht deswegen ausscheidet, weil das ausländische Kind in der Bundesrepublik geboren ist.
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 2833/02
    An das Geschlecht anknüpfende Ungleichbehandlungen sind nur insoweit zulässig, soweit sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können, zwingend erforderlich sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.1.1992, BVerfGE 85, 191, 206/207).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00

    Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder; Familiennachzug -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 2833/02
    Vielmehr ist die Regelung des § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG in diesem Zusammenhang geeignet, überkommene Rollenverteilungen zwischen Mutter und Vater in der Familie zu verfestigen und daher auch im Hinblick auf das Gleichberechtigungsgebot des Art. 3 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich bedenklich (vgl. Senatsbeschluss vom 29.1.2001 - 13 S 864/00 - InfAuslR 2001, 330).
  • BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 181.93

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 2833/02
    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass das Gewicht des Erziehungsrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG naturgemäß durch das Alter des den Nachzug begehrenden Jugendlichen bestimmt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.1.1994, InfAuslR 1994, 183 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97

    Unzulässige Vorlage zur Frage "Frauen im Truppendienst der Bundeswehr"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 2833/02
    Denn die Vorlagefrage ist nicht entscheidungserheblich (vgl. dazu: BVerfG Kammer-Beschluss vom 5.9.1997, NVwZ 1998, 170), da sich der angefochtene Bescheid aus anderen Gründen als rechtswidrig erweist.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 S 2220/05

    Aufenthalt; Recht auf Privatleben; Recht auf Heimat; Integration

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Vorgängerbestimmung des § 20 Abs. 4 Nr. 2 AuslG war diese nämlich auch auf Kinder anwendbar, die im Bundesgebiet geboren sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.5.2004 - 13 S 2833/02 -, InfAuslR 2004, 385 = VBlBW 2004, 354).

    Das Vorliegen einer solchen Härte setzt voraus, dass die Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis den minderjährigen Ausländer in den Folgen deutlich ungleich schwerer trifft als andere Ausländer in vergleichbarer Lage (vgl. - zu § 20 Abs. 4 Nr. 2 AuslG - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.5.2004, a.a.O. m.w.N.; Hailbronner, AuslR, Stand: 6/2005, Rnr. 28 f. zu § 32 AufenthG).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2004 - 13 S 2516/02

    Einbürgerung eines in Deutschland geborenen Kindes; gewöhnlicher Aufenthalt

    Einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift auf Kinder, deren Vater die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung besitzt, steht bereits der eindeutige Wortlaut dieser Vorschrift entgegen (Urteil des Senats vom 12.5.2004 - 13 S 2833/02 -).

    Diese Vorschrift ist auch auf Kinder anwendbar, die im Bundesgebiet geboren sind (Urteil des Senats vom 12.5.2004 - 13 S 2833/02 -).

    Immerhin liegt hier aufgrund der ausdrücklichen Anknüpfung der gesetzlichen Regelung an das Geschlecht eine direkte Ungleichbehandlung zwischen Mann und Frau vor, da trotz durchaus vergleichbarer Ausgangssachverhalte die Beziehung des Vaters zum Kind aufenthaltsrechtlich nicht in derselben Weise privilegiert wird wie diejenige zwischen Mutter und Kind (vgl. Urteil des Senats vom 12.5.2004 - 13 S 2833/02 - und Beschluss vom 29.1.2001 - 13 S 864/00 - InfAuslR 2001, 330).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 13 S 3035/04

    Keine ausländerrechtlichen Rechtsansprüche aufgrund wahrheitswidriger

    Dahinstehen kann dabei, ob überhaupt die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Kindernachzug nach diesen Vorschriften erfüllt sind, und ebenso, ob § 33 Abs. 1 Satz 1 AufenthG im Hinblick auf Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG deshalb verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, weil nach dieser Bestimmung nur Mütter nach der Geburt des Kindes diesem ein Aufenthaltsrecht vermitteln können (vgl. insoweit zum nahezu wortgleichen § 21 Satz 1 AuslG 1990 das Senatsurteil vom 12.5.2004 - 13 S 2833/02 -, InfAuslR 2004, 385 m.N.).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 422/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4873
VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 422/04 (https://dejure.org/2004,4873)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.05.2004 - 13 S 422/04 (https://dejure.org/2004,4873)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 13 S 422/04 (https://dejure.org/2004,4873)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers; Erwirkung einer Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers unter Angaben falscher Personalien und mit einem falschen Namen; Gewährung von Aufenthalt für eine Mutter mit Kindern innnerhalb Deutschlands; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 21 Abs. 1 S. 1; LVwVfG § 44
    D (A), Ghanaer, Aufenthaltserlaubnis, Kinder, in Deutschland geborene Kinder, Mutter, Aufenthaltserlaubnis/EG, Identitätstäuschung, Falschangaben, Passfälschung, Rechtswidrigkeit, Wirksamkeit, Nichtigkeit, Rücknahme, Verwaltungsakt, Bestimmtheitsgebot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 57 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2005, 137
  • VBlBW 2004, 354
  • DÖV 2004, 1051
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Stuttgart, 09.07.2003 - 16 K 200/03

    Aufenthaltserlaubnis für minderjähriges Kind zur Vermeidung einer besonderen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 422/04
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 9. Juli 2003 - 16 K 200/03 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 9.7.2003 - 16 K 200/03 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze der Beteiligten, die Akten des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Klageverfahren - 16 K 200/03 - und im Verfahren der Mutter auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes - 1 K 3187/01 sowie die Ausländerakten der Beklagten, betreffend die Kläger und deren Eltern, welche dem Senat vorlagen, verwiesen.

  • EuGH, 25.07.2002 - C-459/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 422/04
    Hieran ändert nichts, dass die Aufenthaltserlaubnis EG in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als (lediglich) deklaratorisch bezeichnet wird (Urteil vom 25.7.2002, AuAS 2003, 38).
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 422/04
    Als besonders schwerwiegend werden nur solche Rechtsfehler erfasst, die deshalb mit der Rechtsordnung unter keinen Umständen vereinbar sein können, weil sie tragenden Verfassungsprinzipien oder den der Rechtsordnung immanenten Wertvorstellungen widersprechen (BVerwG, Urteil vom 22.2.1985, BayVBl. 1985, 410; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 44 RN 8.), etwa bei völliger Unbestimmtheit oder Unverständlichkeit des Verwaltungsakts.
  • VG Stuttgart, 12.11.2012 - 11 K 3014/12

    Einbürgerung bei Identitätstäuschung

    Es handelt sich bei der Vortäuschung einer anderen, echten Identität auch nicht um einen Fall, in welchem der Adressat nur falsch angesprochen wird (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 08.03.1977, - 1 C 15/73 -, NJW 1977, 1603: der Kläger war unter einer frei erfundenen Identität eingebürgert worden) oder in dem die Zuordnung eines rechtliches Status etwa aufgrund eines Fotos ohne Weiteres möglich ist (vgl. dazu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2004, - 13 S 422/04 -, NVwZ-RR 2005, 137: Aufenthaltserlaubnis auf einen falschen Namen; vgl. weiter: Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 07.10.2002, - W 7 01.1310 -, ).
  • VG Karlsruhe, 09.08.2011 - 8 K 1402/11

    Führerschein - Angaben falscher Personalien - Umschreibung - Nichtigkeit

    Dies gilt erst recht, wenn der Verwaltungsakt wie der Führerschein des Klägers mit einem Passfoto verbunden und ihm deshalb eindeutig zuzuordnen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.05.2004 - 13 S 422/04 -, NVwZ-RR 2005, 137 ).
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