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   RFH, 08.03.1939 - VI 568/38   

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https://dejure.org/1939,275
RFH, 08.03.1939 - VI 568/38 (https://dejure.org/1939,275)
RFH, Entscheidung vom 08.03.1939 - VI 568/38 (https://dejure.org/1939,275)
RFH, Entscheidung vom 08. März 1939 - VI 568/38 (https://dejure.org/1939,275)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 15.12.2010 - VIII R 50/09

    Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei

    aa) Vielmehr ist die vom RFH auf der Grundlage des EStG 1934 entwickelte Vervielfältigungstheorie zur grundsätzlichen Unvereinbarkeit qualifizierten Mitarbeitereinsatzes mit dem "Wesen" des freien Berufs (RFH-Urteile vom 8. März 1939 VI 568/38, RStBl 1939, 577; vom 3. Februar 1943 VI 264/42, RStBl 1943, 434) in ständiger Rechtsprechung --auch des BFH-- gleichermaßen auf Berufe i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 wie auf Nr. 3 EStG angewandt worden (vgl. insbesondere zu Hausverwaltern als Vermögensverwalter i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG BFH-Urteile vom 1. Dezember 1955 IV 395/54 U, BFHE 62, 120, BStBl III 1956, 45; vom 13. Mai 1966 VI 63/64, BFHE 86, 305, BStBl III 1966, 489).
  • BFH, 11.08.1994 - IV R 126/91

    Wirtschaftsprüfer/Steuerberater ist als Insolvenzverwalter freiberuflich tätig,

    Die vom Reichsfinanzhof (RFH) und BFH entwickelte Vervielfältigungstheorie beruht auf folgenden Erwägungen: Zu den Wesensmerkmalen der selbständigen Arbeit gehört, daß sie in ihrem Kernbereich auf der eigenen persönlichen Arbeitskraft des Berufsträgers beruht (vgl. RFH-Urteil vom 8. März 1939 VI 568/38, RFHE 46, 258, RStBl 1939, 577).
  • BFH, 29.01.1952 - I 65/51 U

    Gewerbesteuerpflichtigkeit einer Kommanditgesellschaft (KG) bei

    Die obersten Steuergerichte haben sich vielfach mit der Frage der Gewerbesteuer der freien, insbesondere der Wirtschaftsprüfenden, buchführenden und steuerberatenden Berufe beschäftigen müssen (Urt. des Reichsfinanzhofs VI 568/38 vom 8. März 1939, Slg. Bd. 46 S. 258 = Reichssteuerblatt - RStBl.

    Diesen Standpunkt hat bereits die obengenannte Entscheidung VI 568/38 eingenommen und der IV. Senat des Bundesfinanzhofs in mehreren unveröffentlichten Entscheidungen bestätigt (vgl. auch das zur Veröffentlichung freigegebene Urteil IV 200/51 U vom 12. September 1951).

  • BFH, 10.06.1988 - III R 118/85

    Einkommensteuer - Freiberufliche Tätigkeit

    Nach der Rechtsprechung des RFH und der früheren Rechtsprechung des BFH (z.B. RFH-Urteil vom 8. März 1939 VI 568/38, RStBl 1939, 577; BFH-Urteil vom 12. September 1951 IV 200/51 U, BFHE 55, 487, BStBl III 1951, 197) war ein Steuerpflichtiger Gewerbetreibender, wenn er seine berufliche Tätigkeit auf einem der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Gebiete durch die Beschäftigung fachlich vorgebildeter Hilfskräfte ersetzte oder vervielfältigte; begründet wurde dies damit, daß Freiberufler nur sei, wer die Berufstätigkeit persönlich ausübe, bei ihr also ausschließlich oder fast ausschließlich die eigene Arbeitskraft einsetze (BFH-Urteil vom 7. November 1957 IV 668/55 U, BFHE 66, 85, BStBl III 1958, 34, 37).
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