Rechtsprechung
RFH, 08.03.1939 - VI 568/38 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 15.12.2010 - VIII R 50/09
Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei …
aa) Vielmehr ist die vom RFH auf der Grundlage des EStG 1934 entwickelte Vervielfältigungstheorie zur grundsätzlichen Unvereinbarkeit qualifizierten Mitarbeitereinsatzes mit dem "Wesen" des freien Berufs (RFH-Urteile vom 8. März 1939 VI 568/38, RStBl 1939, 577; vom 3. Februar 1943 VI 264/42, RStBl 1943, 434) in ständiger Rechtsprechung --auch des BFH-- gleichermaßen auf Berufe i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 wie auf Nr. 3 EStG angewandt worden (vgl. insbesondere zu Hausverwaltern als Vermögensverwalter i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG BFH-Urteile vom 1. Dezember 1955 IV 395/54 U, BFHE 62, 120, BStBl III 1956, 45; vom 13. Mai 1966 VI 63/64, BFHE 86, 305, BStBl III 1966, 489). - BFH, 11.08.1994 - IV R 126/91
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater ist als Insolvenzverwalter freiberuflich tätig, …
Die vom Reichsfinanzhof (RFH) und BFH entwickelte Vervielfältigungstheorie beruht auf folgenden Erwägungen: Zu den Wesensmerkmalen der selbständigen Arbeit gehört, daß sie in ihrem Kernbereich auf der eigenen persönlichen Arbeitskraft des Berufsträgers beruht (vgl. RFH-Urteil vom 8. März 1939 VI 568/38, RFHE 46, 258, RStBl 1939, 577). - BFH, 29.01.1952 - I 65/51 U
Gewerbesteuerpflichtigkeit einer Kommanditgesellschaft (KG) bei …
Die obersten Steuergerichte haben sich vielfach mit der Frage der Gewerbesteuer der freien, insbesondere der Wirtschaftsprüfenden, buchführenden und steuerberatenden Berufe beschäftigen müssen (Urt. des Reichsfinanzhofs VI 568/38 vom 8. März 1939, Slg. Bd. 46 S. 258 = Reichssteuerblatt - RStBl.Diesen Standpunkt hat bereits die obengenannte Entscheidung VI 568/38 eingenommen und der IV. Senat des Bundesfinanzhofs in mehreren unveröffentlichten Entscheidungen bestätigt (vgl. auch das zur Veröffentlichung freigegebene Urteil IV 200/51 U vom 12. September 1951).
- BFH, 10.06.1988 - III R 118/85
Einkommensteuer - Freiberufliche Tätigkeit
Nach der Rechtsprechung des RFH und der früheren Rechtsprechung des BFH (z.B. RFH-Urteil vom 8. März 1939 VI 568/38, RStBl 1939, 577; BFH-Urteil vom 12. September 1951 IV 200/51 U, BFHE 55, 487, BStBl III 1951, 197) war ein Steuerpflichtiger Gewerbetreibender, wenn er seine berufliche Tätigkeit auf einem der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Gebiete durch die Beschäftigung fachlich vorgebildeter Hilfskräfte ersetzte oder vervielfältigte; begründet wurde dies damit, daß Freiberufler nur sei, wer die Berufstätigkeit persönlich ausübe, bei ihr also ausschließlich oder fast ausschließlich die eigene Arbeitskraft einsetze (BFH-Urteil vom 7. November 1957 IV 668/55 U, BFHE 66, 85, BStBl III 1958, 34, 37).