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   BFH, 08.11.1993 - VI B 99/93   

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https://dejure.org/1993,7043
BFH, 08.11.1993 - VI B 99/93 (https://dejure.org/1993,7043)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1993 - VI B 99/93 (https://dejure.org/1993,7043)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1993 - VI B 99/93 (https://dejure.org/1993,7043)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 02.07.1998 - IV R 39/97

    Endgerichtsbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung gegen

    Denn für eine Fahndungsprüfung bedarf es keiner Prüfungsanordnung, wie sich daraus ergibt, daß § 208 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 eine entsprechende Anwendung des § 196 AO 1977 nicht vorsieht (vgl. BFH-Beschluß vom 8. November 1993 VI B 99/93, BFH/NV 1994, 258; Tipke/Kruse, a.a.O., § 208 AO 1977 Tz. 19 a).
  • BFH, 09.03.1999 - VIII R 19/97

    Steufa; Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährung

    Eine besondere Prüfungsanordnung ist weder für den Beginn der Fahndung noch für ihre Erweiterung erforderlich und für die Ablaufhemmung ohne Bedeutung (BFH-Entscheidungen vom 8. November 1993 VI B 99/93, BFH/NV 1994, 258, und in BFHE 186, 299).
  • BFH, 16.04.1997 - XI R 61/94

    Ermittlungen der Steuerfahndung gegenüber einem Handlungsunfähigen hemmen nicht

    Anders als die Außenprüfung setzt die Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen durch die Steuerfahndung zwar keine der Prüfungsanordnung entsprechende, dem Steuerpflichtigen schriftlich zu erteilende Anordnung voraus (vgl. BFH-Beschluß vom 8. November 1993 VI B 99/93, BFH/NV 1994, 258).
  • FG Hamburg, 11.04.1997 - V 26/91

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Unzulässigkeit der Klage mangels Umstellung

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  • BFH, 17.10.2001 - VII B 9/01

    Rückforderungsbescheid - Doppelt ausgezahlte Steuererstattungsbeträge -

    Der Vordruck der Erklärung über die persönlichen Verhältnisse ist sorgfältig, vollständig und gewissenhaft auszufüllen (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 8. November 1993 VI B 99/93, BFH/NV 1994, 258).
  • FG Hessen, 16.06.2000 - 8 K 683/93

    Steuerfahndung; Verjährung; Ablaufhemmung - Umfang und Beginn der Ablaufhemmung

    Der Umfang der Ablaufhemmung richtet sich dabei nach dem sachlichen und persönlichen Umfang der Ermittlungshandlungen, das heißt der Ablauf der Festsetzungsfrist wird nur insoweit gehemmt, als sich die tatsächlich durchgeführten Ermittlungen auf die Höhe der Steuer auswirken (Kühn/Hofmann, Komm. z. AO /FGO, 17.Aufl., S. 455; BFH-Beschluß vom 8.11.1993 VI B 99/93, BFH/NV 1994 S. 259).
  • BFH, 19.10.1998 - IX S 5/98

    PKH; widersprüchliche Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen

    Der Vordruck über die persönlichen Verhältnisse ist sorgfältig, vollständig und gewissenhaft auszufüllen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 8. November 1993 VI B 99/93, BFH/NV 1994, 258; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 142 FGO Rz. 143).
  • BFH, 16.01.1996 - III S 3/95

    Beiordnung eines Rechtsanwalt als Maßnahme der Prozesskostenhilfe

    Insbesondere fehlen jegliche Auskünfte über seine Vermögensverhältnisse und auch über das Einkommen und Vermögen seines Ehegatten (s. auch BFH-Beschluß vom 8. November 1993 VI B 99/93, BFH/NV 1994, 258).
  • FG Münster, 23.05.2001 - 8 K 1768/99

    Heilung von Bekanntgabemängeln durch ordnungsgemäße Zustellung der

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