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   BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64   

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BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64 (https://dejure.org/1969,108)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1969 - VI C 54.64 (https://dejure.org/1969,108)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1969 - VI C 54.64 (https://dejure.org/1969,108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer verweigerten Zustimmung des Bundespersonalausschusses bezüglich der Beförderung eines Kreisbeamten - Anwendung des § 127 Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) auf einen zwischen einem Kommunalverband als Dienstherrn und dem Staat ausgetragenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 345
  • DVBl 1969, 840
  • DÖV 1969, 856
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64
    Kommunalverbandes nach bayerischem Beamtenrecht (Fortentwicklung von BVerwGE 26, 31).

    Der Senat hat zwar in BVerwGE 26, 31 (44 f.) [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64] und im Urteil vom 14. Dezember 1966 - BVerwG VI C 86.63 - (Buchholz BVerwG 237.2, § 87 LBG Berlin Nr. 1) für die vergleichbare Rechtslage nach Bundesbeamtenrecht und Berliner Landesbeamtenrecht dargelegt, daß derartige Beschlüsse des Bundespersonalausschusses und des Landespersonalausschusses Berlin das Beamtenverhältnis nicht unmittelbar regeln.

    Er hat dort aber auch ausgeführt, daß im Rahmen der Klage des Beamten gegen die Dienstbehörde bzw. die von ihr repräsentierte Körperschaft durch die Gerichtsentscheidung auch die Rechtmäßigkeit der verweigerten Zustimmung des Bundespersonalausschusses #bzw. des Landespersonalausschusses zu prüfen ist (BVerwGE 26, 31 [40, 47 f.]).

    In den Fällen, in denen der LPA eine ihm vorbehaltene Zustimmung zu einer beabsichtigten Maßnahme der Selbstverwaltungskörperschaft versagt, wird dagegen - wie unter Bezug auf BVerwGE 26, 31 (44 f.) [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64] bereits dargelegt ist - nicht unmittelbar das Rechtsverhältnis des Beamten zum Dienstherrn geregelt; doch wird für die Körperschaft verbindlich bestimmt (Art. 113 Abs. 2 des Bayerischen Beamtengesetzes vom 18. Juli 1960 [GVBl. S. 161] - BayBG 1960 -), daß diese die beabsichtigte Änderung des Rechtsverhältnisses ihres Beamten nicht vornehmen darf, ja daß eine ohne die Zustimmung des LPA vorgenommene Ernennung nichtig ist (Art. 14 Abs. 3 BayBG 1960).

    Der erkennende Senat hat die ihr vergleichbare Mitwirkung des Bundespersonalausschusses - BPA - bei der Zulassung einer Ausnahme von der laufbahnrechtlichen Mindestbewährungszeit dahin ausgelegt (BVerwGE 26, 31 [39 f., 44 f.]), daß die Entscheidung darüber, ob eine Ausnahme angezeigt sei, zunächst bei der Ernennungsbehorde liegt, daß nur auf ihre Initiative hin der BPA mit der Sache befaßt wird und daß die Dienstbehörde auch nach einer positiven Entscheidung des BPA ohne weiteres von der ursprünglich ins Auge gefaßten Ernennung Abstand nehmen kann; schließlich, daß die Dienstbehörde selbst nach einer negativen Entscheidung des BPA dem dann allerdings unvermeidlichen Abstandnehmen von der Ernennung noch immer einen für den weiteren Gang der Dinge u.U. sogar ausschlaggebenden Akzent zu setzen berufen ist, so etwa, wenn sie inzwischen aus anderen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ohnehin nicht mehr gewillt oder in der Lage ist, die ursprünglich geplante Ernennung auszusprechen, und sich dem Bewerber gegenüber zunächst einmal auf diese "hauseigenen" - und vielleicht gerade deshalb besonders durchschlagenden - Gründe stützt.

    Auch der weiteren Revisionsrüge, das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen werde dadurch verletzt, daß der Dienstherr an die Entscheidung des LPA ohne gerichtliche Nachprüfbarkeit gebunden sei, ist dadurch Rechnung getragen, daß nach der oben näher dargelegten Auffassung die Selbstverwaltungskörperschaft die rechtswidrige Versagung der Zustimmung des LPA mit der Klage anfechten kann und dadurch, daß der erkennende Senat schon in den bereits angeführten Urteilen BVerwGE 26, 31 (47 f.) [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64] und BVerwG VI C 86.63 die Entscheidung des BPA und entsprechende Entscheidungen der Landespersonalausschüsse für gerichtlich - dort im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Beamten und seiner Dienstbehörde - auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfbar erachtet hat; wenngleich diese Urteile in Fällen ergangen sind, in denen die Ernennungsbehörde und die Personalausschüsse ein und derselben Körperschaft angehörten (was dort - zusätzlich - ebenfalls als Argument verwendet worden war), so erscheint dem Senat doch eine entsprechende Beurteilung des vorliegenden, insoweit abweichenden Sachverhalts unbedenklich.

    Dies ist durch die in BVerwGE 26, 31 (40 f.) [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64] zusammengestellten Argumente und Entscheidungen bereits vorgezeichnet.

    Auch in diesem Zusammenhang gilt, was der Senat in BVerwGE 26, 31 (39 f., 44 f. [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]) ausgeführt hat.

  • BVerwG, 09.07.1964 - VIII C 29.63

    Auftragsangelegenheiten

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64
    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber auch die Klage von Gemeinden oder Gemeindeverbänden gegen andere Maßnahmen des Staates im Vollzug von Gesetzen für zulässig erachtet, so die Klage eines Landkreises gegen die Auferlegung eines Gastschulbeitrages (BVerwGE 6, 19), die Klage einer Gemeinde gegen die Maßnahme einer staatlichen Behörde im Vollzug des Gesetzes zu Art. 131 GG gegenüber einem Gemeindebeamten (BVerwGE 17, 87 [90 ff.]) und die Klage einer Gemeinde gegen den Widerspruchsbescheid der staatlichen Aufsichtsbehörde, der bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters eines Beamten der Gemeinde auf dessen Widerspruch im förmlichen Verwaltungsverfahren ergangen war (BVerwGE 19, 121).

    Dem Sachverhalt der drei letztgenannten Urteile ist allerdings gemeinsam, daß die Entscheidung der staatlichen Behörde ein Rechtsverhältnis der Selbstverwaltungskörperschaft, sei es zu einer anderen Körperschaft (BVerwGE 6, 19), sei es zu einem Kommunalbeamten (BVerwGE 17, 87 und 19, 121), verbindlich regelte.

    Insofern greift der Beschluß des LPA in die Personalhoheit als Teil des Selbstverwaltungsrechts der kommunalen Körperschaft (BVerfGE 1, 167 [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51] [175]; 7, 358; 8, 332 [359]; 9, 268 [289]; 17, 172 [182]; BVerwGE 2, 329 [333]; 18, 135 [141 f.]; 19, 121 [123]) im konkreten Fall ein.

    Das Bundesverfassungsgericht hat seit der Entscheidung in BVerfGE 1, 167 (175) [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51] in ständiger Rechtsprechung Eingriffe in die Personalhoheit der kommunalen Körperschaften für verfassungsmäßig erklärt, wenn der Eingriff den Kern, d.h. den unter Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung zu bestimmenden Wesensgehalt des Selbstverwaltungsrechts unangetastet läßt (ebenso BVerwGE 2, 329 [332]; 18, 135 [142]; 19, 121 [123]).

  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64
    Insofern greift der Beschluß des LPA in die Personalhoheit als Teil des Selbstverwaltungsrechts der kommunalen Körperschaft (BVerfGE 1, 167 [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51] [175]; 7, 358; 8, 332 [359]; 9, 268 [289]; 17, 172 [182]; BVerwGE 2, 329 [333]; 18, 135 [141 f.]; 19, 121 [123]) im konkreten Fall ein.

    Ihr entsprach in den Reichsgrundsätzen vom 14. Oktober 1936 deren § 14. Ob schon daraus hergeleitet werden kann, wie das Berufungsgericht meint, es handele sich um einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG), bedarf in diesem Zusammenhang keiner Entscheidung (vgl. dazu aber BVerfGE 8, 332 Leitsatz 1).

    So haben das Bundesverfassungsgericht und der Bayerische Verfassungsgerichtshof für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet, daß der Staat sich gewisse Rechtsentscheidungen über die Angelegenheiten der Kommunalbeamten, etwa nach dem Gesetz zu Art. 131 GG (BVerfGE 7, 358 [364 ff.]) oder nach Disziplinarrecht (BayVerfGHE 20, 101 [107 ff.]), oder die Bestätigung der Wahl eines leitenden Kommunalbeamten, der zugleich Träger eines Staatsamtes ist, vorbehält (BVerfGE 8, 332 [359 f.]).

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64
    Die Aufgaben, für die der LPA zuständig sei, seien also keineswegs generell der Regierungsverantwortung entzogen und auf von Regierung und Parlament unabhängige Stellen übertragen wie in dem durch BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58] entschiedenen Fall.

    Insofern greift der Beschluß des LPA in die Personalhoheit als Teil des Selbstverwaltungsrechts der kommunalen Körperschaft (BVerfGE 1, 167 [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51] [175]; 7, 358; 8, 332 [359]; 9, 268 [289]; 17, 172 [182]; BVerwGE 2, 329 [333]; 18, 135 [141 f.]; 19, 121 [123]) im konkreten Fall ein.

    Ferner greift der auf BVerfGE 9, 268 (286 f.) [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58] gestützte Einwand der Revision, die Übertragung von Zuständigkeiten der Dienstbehörde auf einen Ausschuß verstoße gegen Art. 28 Abs. 1 Satz 1 und Art. 33 Abs. 5 GG, nicht durch.

  • BVerwG, 13.03.1964 - VII C 87.60

    Gesetzliches Verbot übertariflicher Bezahlung durch Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64
    Das ist allgemein anerkannt für Maßnahmen des Staates gegen Gemeinden, die im Wege der sogenannten Kommunalaufsicht ergehen (BVerwGE 2, 329 mit weiteren Hinweisen; BVerwGE 18, 135).

    Insofern greift der Beschluß des LPA in die Personalhoheit als Teil des Selbstverwaltungsrechts der kommunalen Körperschaft (BVerfGE 1, 167 [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51] [175]; 7, 358; 8, 332 [359]; 9, 268 [289]; 17, 172 [182]; BVerwGE 2, 329 [333]; 18, 135 [141 f.]; 19, 121 [123]) im konkreten Fall ein.

    Das Bundesverfassungsgericht hat seit der Entscheidung in BVerfGE 1, 167 (175) [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51] in ständiger Rechtsprechung Eingriffe in die Personalhoheit der kommunalen Körperschaften für verfassungsmäßig erklärt, wenn der Eingriff den Kern, d.h. den unter Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung zu bestimmenden Wesensgehalt des Selbstverwaltungsrechts unangetastet läßt (ebenso BVerwGE 2, 329 [332]; 18, 135 [142]; 19, 121 [123]).

  • BVerwG, 18.11.1955 - II C 180.54

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Versäumnis der rechtzeitigen

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64
    Das ist allgemein anerkannt für Maßnahmen des Staates gegen Gemeinden, die im Wege der sogenannten Kommunalaufsicht ergehen (BVerwGE 2, 329 mit weiteren Hinweisen; BVerwGE 18, 135).

    Insofern greift der Beschluß des LPA in die Personalhoheit als Teil des Selbstverwaltungsrechts der kommunalen Körperschaft (BVerfGE 1, 167 [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51] [175]; 7, 358; 8, 332 [359]; 9, 268 [289]; 17, 172 [182]; BVerwGE 2, 329 [333]; 18, 135 [141 f.]; 19, 121 [123]) im konkreten Fall ein.

    Das Bundesverfassungsgericht hat seit der Entscheidung in BVerfGE 1, 167 (175) [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51] in ständiger Rechtsprechung Eingriffe in die Personalhoheit der kommunalen Körperschaften für verfassungsmäßig erklärt, wenn der Eingriff den Kern, d.h. den unter Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung zu bestimmenden Wesensgehalt des Selbstverwaltungsrechts unangetastet läßt (ebenso BVerwGE 2, 329 [332]; 18, 135 [142]; 19, 121 [123]).

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64
    Insofern greift der Beschluß des LPA in die Personalhoheit als Teil des Selbstverwaltungsrechts der kommunalen Körperschaft (BVerfGE 1, 167 [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51] [175]; 7, 358; 8, 332 [359]; 9, 268 [289]; 17, 172 [182]; BVerwGE 2, 329 [333]; 18, 135 [141 f.]; 19, 121 [123]) im konkreten Fall ein.

    Das Bundesverfassungsgericht hat seit der Entscheidung in BVerfGE 1, 167 (175) [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51] in ständiger Rechtsprechung Eingriffe in die Personalhoheit der kommunalen Körperschaften für verfassungsmäßig erklärt, wenn der Eingriff den Kern, d.h. den unter Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung zu bestimmenden Wesensgehalt des Selbstverwaltungsrechts unangetastet läßt (ebenso BVerwGE 2, 329 [332]; 18, 135 [142]; 19, 121 [123]).

  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln, die mit

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64
    Es hat aber zu Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG entschieden, daß eine auf Grund gültiger Ermächtigung erlassene Rechtsverordnung dem dort bestimmten Gesetzesvorbehalt genügt (BVerfGE 20, 283 [295]).

    Es enthält zugleich in Art. 19 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 2, Art. 105, Art. 109 Abs. 2 und Art. 113 Abs. 2 eine hinreichend bestimmte, d.h. ein "Programm" enthaltende und somit den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügende (BVerfGE 19, 354 [BVerfG 11.01.1966 - 2 BvR 424/63] [361 f.]; 20, 283 [291]) Ermächtigung für die §§ 16 ff. LBV.

  • BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvL 25/56

    Wesensgehaltsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG - Bestimmung "oberster

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64
    Insofern greift der Beschluß des LPA in die Personalhoheit als Teil des Selbstverwaltungsrechts der kommunalen Körperschaft (BVerfGE 1, 167 [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51] [175]; 7, 358; 8, 332 [359]; 9, 268 [289]; 17, 172 [182]; BVerwGE 2, 329 [333]; 18, 135 [141 f.]; 19, 121 [123]) im konkreten Fall ein.

    So haben das Bundesverfassungsgericht und der Bayerische Verfassungsgerichtshof für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet, daß der Staat sich gewisse Rechtsentscheidungen über die Angelegenheiten der Kommunalbeamten, etwa nach dem Gesetz zu Art. 131 GG (BVerfGE 7, 358 [364 ff.]) oder nach Disziplinarrecht (BayVerfGHE 20, 101 [107 ff.]), oder die Bestätigung der Wahl eines leitenden Kommunalbeamten, der zugleich Träger eines Staatsamtes ist, vorbehält (BVerfGE 8, 332 [359 f.]).

  • BVerwG, 24.04.1963 - VI C 145.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64
    Ein berechtigtes Interesse des Klägers an der nach dem Eintritt des Beigeladenen in den Ruhestand begehrten Feststellung sei nicht gegeben; abträgliche Nachwirkungen aus dem erledigten Verwaltungsakt - falls es sich überhaupt um einen solchen handele -, wie sie das Urteil vom 24. April 1963 - BVerwG VI C 145.61 - als Voraussetzung für den Fortsetzungsfeststellungsantrag fordere, beständen für den Kläger nicht.

    Demgegenüber beruft sich der Beklagte zu Unrecht auf das Urteil vom 24. April 1963 - BVerwG VI C 145.61 -, in dem ausgeführt ist, es müsse ein berechtigtes Schutzbedürfnis gegen noch fortbestehende abträgliche Nachwirkungen des erledigten Verwaltungsakts gegeben sein.

  • BVerwG, 14.12.1966 - VI C 86.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.10.1963 - VI C 198.61
  • BVerwG, 22.11.1957 - VII C 69.57

    Kern des kommunalen Selbstverwaltungsrechts

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

  • BVerfG, 22.10.1968 - 2 BvL 16/67

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks

  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvL 12/62

    Freiburger Polizei

  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 163.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.12.1963 - II C 20.63
  • BVerwG, 26.07.1965 - II B 1.65

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beteiligung der Gemeinden an der

  • BVerwG, 09.07.1965 - VIII B 44.63

    Zahlung eines dreizehnten Monatsgehalts als "Leistungszulage" an Beamte der

  • BVerwG, 18.07.1957 - VI B 111.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.07.1957 - VI B 109.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 28.84

    Einhaltung einer funktionsgerechten Besoldung - Stellenplan-Obergrenzen in Bezug

    Indessen ist das kommunale Selbstverwaltungsrecht nur im Rahmen der Gesetze - einschließlich ordnungsgemäß erlassener und von einer gültigen gesetzlichen Ermächtigung gedeckter Rechtsverordnungen (vgl. BVerwGE 31, 345 [BVerwG 19.03.1969 - VI C 54/64] m.w.N.) - gewährleistet.

    Die von der Beschwerde unter B. 1. und 2. geltend gemachten Abweichungen (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des Berufungsurteils von den in BVerwGE 31, 345 und BVerwGE 18, 135 abgedruckten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts liegen nicht vor.

    Eine Zulassung der Revision nach § 127 Nr. 1 BRRG (D. der Beschwerdeschrift) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil kein konkretes Beamtenverhältnis Gegenstand des Verfahrens ist (vgl. BVerwGE 31, 345 [BVerwG 19.03.1969 - VI C 54/64]).

  • BVerwG, 09.02.1972 - VI C 20.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Insoweit kann der Inhalt des unbestimmten Rechtsbegriffs der "öffentlichen Belange" im Sinne des § 111 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBG im Einzelfall maßgeblich mit geprägt und konkretisiert werden durch sachbezogene verwaltungspolitische Erwägungen, die ihrerseits - wie bei vergleichbaren Interessenlagen im Bereich des Beamtenrechts (vgl. BVerwGE 26, 65, 74; 31, 345 [358]) - nur einer beschränkten verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung unterliegen (in diesem Sinne insbesondere im Hinblick auf Begriffe wie "öffentliche Belange" vgl. Kellner in DÖV 1969, 309 [311, 312]; ferner zu dieser Problematik neuerdings Redeker in DÖV 1971, 757 ff.).
  • BVerwG, 19.03.1976 - VII C 71.72

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen im Rahmen der gemeindlichen

    Das durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Selbstverwaltungsrecht ist als Recht im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO anzusehen (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 215.65 - BVerwGE 31, 263 [264]; Urteil vom selben Tage - BVerwG IV C 82.66 - DVBl. 1969, 362 [363]; Urteil vom 19. März 1969 - BVerwG VI C 54.64 - BVerwGE 31, 345 [349]).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67

    Rechtsmittel

    Nichts anderes kann gelten, wenn die im Verwaltungsverfahren unabhängige Stelle zwar keine Behörde, aber doch ein Exekutivorgan des Staates ist (vgl. BVerwGE 31, 345 [350]).

    Der Senat hat bereits in BVerwGE 31, 345 (355 ff.) [BVerwG 19.03.1969 - VI C 54/64] ausgeführt, daß die in den Laufbahnvorschriften geregelte Mitwirkung des Landespersonalausschusses in beamtenrechtlichen Angelegenheiten der kommunalen Körperschaften verfassungsrechtlich unbedenklich ist.

  • VGH Hessen, 20.08.2002 - 1 TG 1229/02

    Beförderungsverbot - Altersgrenze - Richter

    Jedenfalls aber bedürfte es für die Herbeiführung einer solchen Entscheidung einer Initiative des Ministers der Justiz als Ernennungsbehörde (§ 3 Abs. 1 und 2 HRiG; vgl. zum Verfahren grundsätzlich BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1967 - VI C 73.64 - BVerwGE 26, 31 = ZBR 1967, 311; s. ferner Urteil vom 19. März 1969 a. a. O.).

    Auch in dieser versorgungsrechtlichen Ausprägung des Grundsatzes der funktionsgerechten Besoldung (§§ 18, 25 BBesG) wird der Wille des Gesetzgebers erkennbar, die Wahrnehmung höherwertiger Ämter und Funktionen mit dem Merkmal einer gewissen Dauer zu versehen und auf diese Weise sog. Altersbeförderungen vorzubeugen, die nicht in erster Linie auf der Eignung des Beamten für das Beförderungsamt beruhen, sondern dazu dienen, ihm die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus diesem Amt zukommen zu lassen (vgl. dazu bereits BVerwG, Urteil vom 19. März 1969 - VI C 54.64 - BVerwGE 31, 345 = ZBR 1969, 314).

  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 17.87

    Laufbahnrecht - Steuerverwaltung - Kenntnisse und Fähigkeiten - Aufstieg in die

    Die Einschaltung des Landespersonalausschusses, eines Exekutivorgans des Staates (BVerwGE 31, 345 [BVerwG 19.03.1969 - VI C 54/64]), dient der gleichmäßigen Anwendung dieses Maßstabes (§ 106 Satz 1 LBG).
  • VGH Hessen, 27.01.2011 - 1 B 1952/10

    Altersbeförderungsverbot, Vereinbarkeit mit dem Verbot der Altersdiskriminierung

    Während aber die im Versorgungsrecht zu findenden Regelungen (vgl. § 5 Abs. 3 BeamtVG), die den Altersbeförderungen ihre versorgungsrechtliche Wirksamkeit aberkennen, vorrangig an fiskalischen Erwägungen orientiert sind, steht bei dem Verbot der Altersbeförderung der Leistungsgrundsatz und der Eignungsgrundsatz im Vordergrund (BVerwG, Urteil vom 19. März 1969 - VI C 54.64 -, BVerwGE 31, 345, 354).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 4 S 1081/00

    Versetzung: Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherren - Anfechtung

    Zutreffend ging das Verwaltungsgericht auch davon aus, dass die Klägerin hiernach das erforderliche Feststellungsinteresse besitzt (vgl. Günther, ZBR 1993, 358, 360; BVerwG, Beschluss vom 9.12.1981, DÖV 1982, 411; vgl. auch BVerwGE 31, 345).
  • BVerwG, 02.12.1969 - VI C 138.67

    Versagung der Aussagegenehmigung - Gesichtspunkt der Wahrheitserforschungspflicht

    Die vom Kläger erstrebte Aussagegenehmigung stellt einen Verwaltungsakt (BVerwG a.a.O.) auf dem Gebiete des dem Beamtenrecht insoweit gleichstehenden Richterrechts dar; der geltend gemachte Anspruch ist auch auf ein bestimmtes Dienstverhältnis bezogen (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwGE 31, 345 [347]), da die Aussagegenehmigung für zwei bestimmte, im Dienst des Beklagten stehende Richter begehrt wird.
  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 39.88

    Aufstieg von der gehobenen in die höhere Laufbahn der Steuerverwaltung -

    Die Einschaltung des Landespersonalausschusses, eines Exekutivorgans des Staates (BVerwGE 31, 345 [BVerwG 19.03.1969 - VI C 54/64] ), dient der gleichmäßigen Anwendung dieses Maßstabes (§ 106 Satz 1 LBG).
  • VGH Hessen, 28.10.1987 - 1 UE 462/85

    Beihilfefähigkeit eines Treppenlifts

  • BVerwG, 11.03.1970 - IV C 59.67

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen einen gemeindlichen Verwaltungsakt im

  • BVerwG, 09.07.1980 - 6 B 23.79

    Voraussetzungen für eine Besoldung nach dem höheren Amt bei Zurechnung eines

  • VG Hannover, 09.11.2022 - 2 A 431/22

    Anderer Bewerber; Begründung; Landespersonalausschuss

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2002 - 4 S 2281/02

    Altersbeförderungsverbot - Ausnahme

  • BVerwG, 17.10.1974 - II C 40.72

    Besoldungsansprüche eines Beamten - Einstufung in eine bestimmte Besoldungsstufe

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 09.12.1974 - VGH 2/73

    Gemeinden als Kommunale Krankenhausträger; Beinträchtigung gemeindlicher

  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 2.79

    Anspruch auf Anerkennung von beamtenrechtlichen Prüfungen - Zulässigkeit einer

  • BVerwG, 13.05.1969 - VI C 44.67
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1981 - 2 A 140/80
  • VG Aachen, 31.03.2015 - 4 L 225/15

    Zensusverfahren; Datenlöschung; Selbstverwaltungsrecht; Gemeinde; Rechtsschutz;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.12.1992 - 4 S 1900/92

    Lehramtsprüfung: Irrtum des Prüfungsausschusses über die Bestehensgrenze

  • BVerwG, 08.05.1972 - VII B 82.71

    Ämterauflösung und Neubildung eines Amtes - Begründung einer

  • BVerwG, 07.01.1977 - 7 B 179.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Kommunalaufsichtsrechtliche

  • BVerwG, 08.05.1972 - VII B 58.71

    Auflösung alter Ämter und Bildung eines neuen Amts - Rechtmäßigkeit der

  • VG Dessau, 28.04.2004 - 1 A 2/04
  • VG Weimar, 26.10.1999 - 4 K 323/97

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Beförderung; Beteiligung des

  • VG Darmstadt, 16.07.1998 - 1 E 1056/95

    Berücksichtigung der bei der Bundeswehr abgeleisteten Dienstzeit sowie der dort

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