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   BFH, 10.12.1971 - VI R 180/71   

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https://dejure.org/1971,265
BFH, 10.12.1971 - VI R 180/71 (https://dejure.org/1971,265)
BFH, Entscheidung vom 10.12.1971 - VI R 180/71 (https://dejure.org/1971,265)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 1971 - VI R 180/71 (https://dejure.org/1971,265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Dienstreisen - Beträge nach Reisekostenrecht - Pauschbeträge der LStR - Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 241
  • BStBl II 1972, 257
  • BStBl II 1972, 27
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.12.1967 - VI 33/65

    Angehöriger des öffentlichen Dienstes - Dienstreise - Benutzung des eigenen

    Auszug aus BFH, 10.12.1971 - VI R 180/71
    Auch für die letztere Gruppe von Arbeitnehmern sind Ausgaben, die ihnen durch eine Dienstreise entstehen, Werbungskosten, soweit die Aufwendungen nicht die private Lebensführung angehen und vom öffentlichen Dienstherrn nicht ersetzt werden (siehe die Entscheidung des BFH VI 33/65 vom 15. Dezember 1967, BFH 90, 493, BStBl II 1968, 150).

    Nach dem Urteil des Senats VI 33/65 (a. a. O.) kann ein öffentlich Bediensteter, der auf einer Dienstreise seinen privaten Kraftwagen benutzt, grundsätzlich die dadurch entstehenden Kosten abzüglich des von seiner Behörde erstatteten Betrages als Werbungskosten geltend machen; dabei können ihm wie bei anderen Arbeitnehmern die Kraftfahrzeugkosten bis zum Satz der LStR von 0, 25 DM je km ohne Einzelnachweis als abzugsfähig anerkannt werden.

  • BFH, 18.02.1966 - VI 305/64
    Auszug aus BFH, 10.12.1971 - VI R 180/71
    Inzwischen hat sich auch in der Rechtsprechung über die steuerliche Behandlung der Reisekosten von Beamten immer stärker der "Gedanke der Gleichstellung aller Arbeitnehmer" (Entscheidung des BFH VI 305/64 vom 18. Februar 1966, BFH 86, 85, BStBl III 1966, 385) durchgesetzt.

    Dem FA ist zuzugeben, daß nach der früheren Rechtsprechung in den Fällen des Ersatzes von Reisekosten von Arbeitnehmern des privaten wie des öffentlichen Dienstes eine -- widerlegbare -- Vermutung des Inhalts angenommen wurde, daß mit der Zahlung einer vereinbarten, aber unter den entsprechenden Pauschsätzen der LStR liegenden Reiseentschädigung die vollen Kosten ersetzt sein sollten (siehe die BFH-Entscheidungen VI 305/64, a. a. O., und VI R 309/66 vom 4. August 1967, BFH 89, 532, BStBl III 1967, 728).

  • BFH, 17.12.1953 - IV 215/53 U

    Ersatz von Reisekosten eines Beamten und Angestellten nach den

    Auszug aus BFH, 10.12.1971 - VI R 180/71
    Nach der älteren Rechtsprechung des RFH und auch des BFH bildet das öffentliche Reisekostenrecht ein in sich geschlossenes Rechtsgebiet, so daß es nicht zulässig sei, diese auf jahrzehntelangen Erfahrungen beruhende sinnvolle Gesamtregelung dadurch auszuhöhlen und zu erweitern, daß Angehörige des öffentlichen Dienstes nach den Bestimmungen nicht ersetzbare oder ersetzte Reiseauslagen bei den Finanzbehörden als Werbungskosten geltend machen (vgl. die BFH-Entscheidung IV 215/53 U vom 17. Dezember 1953, BFH 58, 428, BStBl III 1954, 76).
  • BFH, 02.07.1971 - VI R 35/68

    Doppelte Haushaltsführung - Besuchsfahrt der Ehefrau - Werbungskosten -

    Auszug aus BFH, 10.12.1971 - VI R 180/71
    Für Arbeitnehmer des privaten Dienstes hat der Senat in der Entscheidung VI R 35/68 vom 2. Juli 1971 (BFH 103, 333, BStBl II 1972, 67) nunmehr entschieden, daß sie, falls der Arbeitgeber Reisekosten mit geringeren Beträgen als den Pauschsätzen der LStR ersetzt, den Unterschied in der Regel als Werbungskosten geltend machen können.
  • BFH, 02.03.1962 - VI 79/60 S

    Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    Auszug aus BFH, 10.12.1971 - VI R 180/71
    Werbungskosten bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) sind nach § 9 EStG in Verbindung mit § 20 Abs. 2 LStDV alle Aufwendungen, die die Ausübung des Dienstes mit sich bringt, soweit sie nicht nach der Verkehrsauffassung durch die allgemeine Lebensführung (§ 12 EStG) bedingt sind; diese Begriffsbestimmung entspricht dem Gesetz (Entscheidung des BFH VI 79/60 S vom 2. März 1962, BFH 74, 513, BStBl III 1962, 192).
  • BFH, 14.02.1969 - VI R 274/67

    Versetzter Beamter - Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten -

    Auszug aus BFH, 10.12.1971 - VI R 180/71
    Auch nach dem Urteil VI R 274/67 vom 14. Februar 1969 (BFH 95, 161, BStBl II 1969, 341) ist für den steuerlichen Werbungskostenbegriff die Beurteilung nach Reisekostenrecht, d.h. der Ersatz oder Nichtersatz von Reiseauslagen "ohne entscheidende Bedeutung", weil die steuerrechtliche Frage, welche Aufwendungen als Werbungskosten anzuerkennen seien, "mit der beamtenrechtlichen Frage, welche Entschädigungen den Beamten zu gewähren seien, grundsätzlich nichts zu tun" habe und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst "steuerrechtlich nicht anders behandelt werden könnten als andere Arbeitnehmer, es sei denn, daß die Steuergesetze dies anordnen".
  • BFH, 14.04.1967 - VI R 168/66

    Beträge, die den im privaten Dienst angestellten Personen für Reisekosten gezahlt

    Auszug aus BFH, 10.12.1971 - VI R 180/71
    Angesichts des Zwecks der Pauschbeträge muß ihre Nichtanwendung jedoch auf Ausnahmen beschränkt bleiben (BFH-Entscheidung VI R 168/66 vom 14. April 1967, BFH 88, 422, BStBl III 1967, 430).
  • BFH, 04.08.1967 - VI R 309/66

    Abgeltung von Reisekosten mit niedrigeren Pauschsätzen als widerlegbare Vermutung

    Auszug aus BFH, 10.12.1971 - VI R 180/71
    Dem FA ist zuzugeben, daß nach der früheren Rechtsprechung in den Fällen des Ersatzes von Reisekosten von Arbeitnehmern des privaten wie des öffentlichen Dienstes eine -- widerlegbare -- Vermutung des Inhalts angenommen wurde, daß mit der Zahlung einer vereinbarten, aber unter den entsprechenden Pauschsätzen der LStR liegenden Reiseentschädigung die vollen Kosten ersetzt sein sollten (siehe die BFH-Entscheidungen VI 305/64, a. a. O., und VI R 309/66 vom 4. August 1967, BFH 89, 532, BStBl III 1967, 728).
  • BFH, 02.09.1977 - VI R 114/76

    Doppelte Haushaltsführung; Voraussetzungen und Umfang für die steuerliche

    Letztere sind nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. insbesondere Urteile vom 17. August 1966 VI 116/65, BFHE 86, 713, BStBl III 1966, 634; vom 14. April 1967 VI R 168/66, BFHE 88, 422, BStBl III 1967, 430, und vom 10. Dezember 1971 VI R 180/71, BFHE 104, 241, BStBl II 1972, 257) im Interesse der Vereinfachung und gleichmäßigen Handhabung im steuerlichen Massenverfahren auch von den Steuergerichten zu beachten, soweit sie nicht wegen der Eigenart des Einzelfalles zu einem offensichtlich unrichtigen Ergebnis führen.
  • BFH, 02.04.1982 - VI R 48/80

    Bahnpostbegleitdienst - Postbeamte - Verpflegungsmehraufwand - Dienstreise -

    Ihre Nichtanwendung muß auf Ausnahmen beschränkt bleiben (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 1971 VI R 180/71, BFHE 104, 241, BStBl II 1972, 257).

    Daß das Ausmaß der Erstattung von beruflich veranlaßten Mehraufwendungen nach Maßgabe des öffentlichen Reisekostenrechts die Berücksichtigung höherer Ausgaben bzw. den Ansatz des Unterschieds zwischen den erstatteten Beträgen und den Pauschbeträgen der LStR nicht hindert, entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. Urteil des Senats in BFHE 104, 241, BStBl II 1972, 257).

  • BFH, 19.01.1973 - VI B 99/72

    Verpflegungsmehraufwand - Anwendung der Pauschsätze - Doppelte Haushaltsführung -

    Diese Grundsätze habe der BFH in zahlreichen Entscheidungen (Urteile vom 19. Juli 1955 I 259/54 U, BFHE 61, 275, BStBl III 1955, 304; vom 17. August 1966 VI 116/65, BFHE 86, 713, BStBl III 1966, 634; vom 10. Dezember 1971 VI R 180/71, BFHE 104, 241, BStBl II 1972, 257) zu den Pauschsätzen für Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen (Abschn. 21 Abs. 4 Nr. 3a und Abs. 6 LStR) entwickelt.

    Diese Grundsätze, die der Senat zuletzt durch die Urteile VI R 180/71 und vom 20. Dezember 1971 VI R 257/70 (BFHE 104, 217, BStBl II 1972, 246) bestätigt hat, sind gleichermaßen auf in- und ausländische Arbeitnehmer anzuwenden.

  • BFH, 29.11.1974 - VI R 105/73

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Dienstreise - Übernachtungskosten -

    Das FG führte aus: Der Kläger könne sich nicht auf das Urteil des BFH vom 10. Dezember 1971 VI R 180/71 (BFHE 104, 241, BStBl II 1972, 257) berufen.

    Die Bedeutung der Entscheidung VI R 180/71 liegt darin, daß sie die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes mit denen der Privatwirtschaft auf dem Gebiet der Werbungskosten bei Dienstreisen gleichgestellt hat.

  • BFH, 18.05.1990 - VI R 67/88

    Zur Anwendung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer

    Ihre Nichtanwendung muß mithin angesichts ihres Zwecks auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10. Dezember 1971 VI R 180/71, BFHE 104, 241, BStBl II 1972, 257).
  • BFH, 14.08.1981 - VI R 115/78

    Mehraufwendung - Einzelnachweis - Dienstgang - Unzutreffende Besteuerung

    Von der Finanzverwaltung festgesetzte Pauschbeträge, die als Schätzungen nach § 217 AO auf der allgemeinen Lebenserfahrung beruhen, sind entsprechend der Rechtsprechung des Senats betreffend solche Regelsätze bei Dienstreisen (vgl. Urteile vom 14. April 1967 VI R 168/66, BFHE 88, 422, BStBl III 1967, 430, und vom 10. Dezember 1971 VI R 180/71, BFHE 104, 241, BStBl II 1972, 257) Verwaltungsanordnungen, die an die FÄ gerichtet sind und als solche weder die Steuergerichte binden noch den Steuerpflichtigen einen gerichtlich verfolgbaren Rechtsanspruch auf Anwendung in jedem Falle geben.
  • BFH, 23.04.1982 - VI R 30/80

    Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sind auch bei eintägigen

    Ihre Nichtanwendung muß angesichts ihres Zwecks auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 10. Dezember 1971 VI R 180/71, BFHE 104, 241, BStBl II 1972, 257).
  • BFH, 16.12.1981 - VI R 227/80

    Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung sind

  • BFH, 09.06.1989 - VI R 27/88

    Die steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung für Stadtdirektoren in Niedersachsen

  • BFH, 09.06.1989 - VI R 154/86

    Die steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung für hauptamtliche Bürgermeister in

  • BFH, 28.01.1988 - IV R 186/85

    Werbungskostenpauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand sind um nach § 3 Nr. 12

  • OVG Sachsen, 29.10.2019 - 2 A 129/17

    Umzugskosten; Mietentschädigung; Eigenheim; Nebenkosten; Lohnsteuer

  • FG Niedersachsen, 17.04.1996 - XI 479/94

    Höhe des Verpflegungsmehraufwands bei möglicher Teilnahme an einer verbilligten

  • BFH, 31.01.1975 - VI R 42/74

    Gerichtsreferendar - Antrag auf Zuweisung - Präsident des OLG - Ableistung der

  • BFH, 19.04.1985 - VI R 150/81

    Einordnung von Verpflegungsmehraufwendungen auf Dienstreisen als Werbungskosten

  • FG Niedersachsen, 25.04.1995 - VI 545/89

    Streit über die hälftige Hinzurechnung von Mietzinsen und Pachtzinsen zum Gewinn

  • BFH, 14.05.1982 - VI R 259/80
  • FG Hamburg, 31.08.1998 - VI 250/97

    Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen als Kriterium für Versagung von

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.09.1995 - I 200/93
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