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   BFH, 07.05.2015 - VI R 73/13 (NV)   

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https://dejure.org/2015,24674
BFH, 07.05.2015 - VI R 73/13 (NV) (https://dejure.org/2015,24674)
BFH, Entscheidung vom 07.05.2015 - VI R 73/13 (NV) (https://dejure.org/2015,24674)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - VI R 73/13 (NV) (https://dejure.org/2015,24674)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Unbeachtlichkeit einer mehr als einstündigen Zeitersparnis bei Beurteilung der beruflichen Veranlassung des Umzugs

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1, EStG VZ 2009, FGO § 118 Abs 2
    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Unbeachtlichkeit einer mehr als einstündigen Zeitersparnis bei Beurteilung der beruflichen Veranlassung des Umzugs

  • Bundesfinanzhof

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Unbeachtlichkeit einer mehr als einstündigen Zeitersparnis bei Beurteilung der beruflichen Veranlassung des Umzugs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 12 Nr 1 EStG 2009, EStG VZ 2009, § 118 Abs 2 FGO
    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Unbeachtlichkeit einer mehr als einstündigen Zeitersparnis bei Beurteilung der beruflichen Veranlassung des Umzugs

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit der Kosten eines Umzugs bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Unbeachtlichkeit einer mehr als einstündigen Zeitersparnis bei Beurteilung der beruflichen Veranlassung des Umzugs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1
    Abzugsfähigkeit der Kosten eines Umzugs bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Umzugskosten nur bei beruflicher Veranlassung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Abzug von Umzugskosten als Werbungskosten bei seltenen Fahrten eines Piloten zum Einsatzflughafen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine berufliche Veranlassung von Umzugskosten trotz wesentlicher Zeitersparnis

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1308
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • FG Niedersachsen, 28.08.2013 - 4 K 44/13

    Berufliche Veranlassung von Umzugskosten trotz Fahrzeitverkürzung von mehr als

    Auszug aus BFH, 07.05.2015 - VI R 73/13
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. August 2013  4 K 44/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die hiergegen gerichtete Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1994 veröffentlichten Gründen ab.

    Sie beantragen, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 28. August 2013  4 K 44/13 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid 2009 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 25. Januar 2013 dahingehend abzuändern, dass bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit weitere Werbungskosten in Höhe von 12.092 EUR berücksichtigt werden.

  • BFH, 16.10.1992 - VI R 132/88

    Keine Werbungskosten durch Umzug in größere Wohnung

    Auszug aus BFH, 07.05.2015 - VI R 73/13
    Unter letzterer Voraussetzung kann ein Umzug auch ohne Arbeitsplatzwechsel beruflich veranlasst sein (Senatsurteile vom 10. September 1982 VI R 95/81, BFHE 136, 478, BStBl II 1983, 16; vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610; vom 27. Juli 1995 VI R 17/95, BFHE 178, 345, BStBl II 1995, 728).

    Als wesentliche Verkürzung der Wegezeit gilt dabei eine Zeitersparnis von mindestens einer Stunde täglich (Senatsbeschluss vom 11. September 1998 VI B 208/98, BFH/NV 1999, 178; Senatsurteile in BFHE 178, 345, BStBl II 1995, 728; in BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610).

  • BFH, 15.10.1976 - VI R 162/74

    Aufwendungen für den Wechsel einer Familienwohnung - Werbungskosten - Berufliche

    Auszug aus BFH, 07.05.2015 - VI R 73/13
    a) Eine berufliche Veranlassung ist beispielsweise anerkannt, wenn der Umzug die Folge eines Arbeitsplatzwechsels ist und die für die täglichen Fahrten zur Arbeitsstätte benötigte Zeit sich durch den Umzug erheblich vermindert (Senatsurteil vom 15. Oktober 1976 VI R 162/74, BFHE 121, 27, BStBl II 1977, 117).

    Hierbei ist der Regel- bzw. Standardfall in den Blick genommen, in dem aufgrund häufiger Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz durch die regelmäßig tägliche Wegezeitverkürzung insgesamt eine hohe Zeitersparnis entsteht (vgl. Senatsurteile in BFHE 121, 27, BStBl II 1977, 117; vom 21. November 1991 VI R 77/89, BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494; vom 6. November 1986 VI R 34/84, BFH/NV 1987, 236, und VI R 106/85, BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81).

  • BFH, 27.07.1995 - VI R 17/95

    Verkürzen sich bei einem Umzug beiderseits berufstätiger Ehegatten bei beiden die

    Auszug aus BFH, 07.05.2015 - VI R 73/13
    Unter letzterer Voraussetzung kann ein Umzug auch ohne Arbeitsplatzwechsel beruflich veranlasst sein (Senatsurteile vom 10. September 1982 VI R 95/81, BFHE 136, 478, BStBl II 1983, 16; vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610; vom 27. Juli 1995 VI R 17/95, BFHE 178, 345, BStBl II 1995, 728).

    Als wesentliche Verkürzung der Wegezeit gilt dabei eine Zeitersparnis von mindestens einer Stunde täglich (Senatsbeschluss vom 11. September 1998 VI B 208/98, BFH/NV 1999, 178; Senatsurteile in BFHE 178, 345, BStBl II 1995, 728; in BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610).

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 07.05.2015 - VI R 73/13
    Kann die berufliche Veranlassung der Aufwendungen nicht festgestellt werden, so gehen Zweifel zu Lasten des Steuerpflichtigen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672; Senatsurteil vom 19. Januar 2012 VI R 3/11, BFHE 236, 346, BStBl II 2012, 416).
  • BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89

    Ein einem Arbeitsplatzwechsel nachfolgender Umzug ist beruflich veranlaßt, wenn

    Auszug aus BFH, 07.05.2015 - VI R 73/13
    Hierbei ist der Regel- bzw. Standardfall in den Blick genommen, in dem aufgrund häufiger Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz durch die regelmäßig tägliche Wegezeitverkürzung insgesamt eine hohe Zeitersparnis entsteht (vgl. Senatsurteile in BFHE 121, 27, BStBl II 1977, 117; vom 21. November 1991 VI R 77/89, BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494; vom 6. November 1986 VI R 34/84, BFH/NV 1987, 236, und VI R 106/85, BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81).
  • BFH, 23.03.2001 - VI R 175/99

    Abzug von Umzugskosten trotz Eheschließung

    Auszug aus BFH, 07.05.2015 - VI R 73/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können hierzu auch Aufwendungen für einen Umzug gehören, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist (Senatsurteile vom 24. Mai 2000 VI R 147/99, BFHE 191, 561, BStBl II 2000, 476; vom 23. März 2001 VI R 175/99, BFHE 195, 225, BStBl II 2001, 585).
  • BFH, 23.03.2001 - VI R 189/97

    Steht die berufliche Veranlassung eines Umzugs auf Grund einer mindestens

    Auszug aus BFH, 07.05.2015 - VI R 73/13
    Dem Abstellen auf eine Fahrzeitersparnis von mindestens einer Stunde liegt die Überlegung zugrunde, dass die Aussicht auf eine mindestens einstündige Fahrzeitersparnis nach der Lebenserfahrung für viele Arbeitnehmer so bedeutsam ist, dass sie einen Umzug näher an den Arbeitsplatz ernsthaft in Erwägung ziehen (Senatsurteil vom 23. März 2001 VI R 189/97, BFHE 196, 478, BStBl II 2002, 56).
  • BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85

    1. Beruflich veranlaßte Umzugskosten ohne Arbeitsplatzwechsel bei

    Auszug aus BFH, 07.05.2015 - VI R 73/13
    Hierbei ist der Regel- bzw. Standardfall in den Blick genommen, in dem aufgrund häufiger Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz durch die regelmäßig tägliche Wegezeitverkürzung insgesamt eine hohe Zeitersparnis entsteht (vgl. Senatsurteile in BFHE 121, 27, BStBl II 1977, 117; vom 21. November 1991 VI R 77/89, BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494; vom 6. November 1986 VI R 34/84, BFH/NV 1987, 236, und VI R 106/85, BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81).
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 147/99

    Eigenheimverkauf wegen beruflich veranlassten Umzugs

    Auszug aus BFH, 07.05.2015 - VI R 73/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können hierzu auch Aufwendungen für einen Umzug gehören, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist (Senatsurteile vom 24. Mai 2000 VI R 147/99, BFHE 191, 561, BStBl II 2000, 476; vom 23. März 2001 VI R 175/99, BFHE 195, 225, BStBl II 2001, 585).
  • BFH, 19.01.2012 - VI R 3/11

    Werbungskostenabzug bei Teilnahme an Auslandsgruppenreisen

  • BFH, 10.09.1982 - VI R 95/81

    In der Verkürzung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann eine

  • BFH, 11.09.1998 - VI B 208/98

    Berufliche Veranlassung eines Umzugs - Wesentliche Fahrzeitverkürzung -

  • BFH, 06.11.1986 - VI R 34/84

    Steuerliche Abziehbarkeit von Aufwendungen wegen Umzugs in eine neue Wohnung als

  • FG Köln, 24.02.2016 - 3 K 3502/13

    Einkommensteuerliche Bewertung der Umzugskosten eines nicht selbständigen Lehrers

    In diesem Fall treten alle mit einem Umzug sonst einhergehenden privaten Begleitumstände regelmäßig in den Hintergrund und können vernachlässigt werden (BFH, Urteile vom 16.10.1992 VI R 132/88, BStBl II 1993, 610; vom 27.07.1995 VI R 17/95, BStBl II 1995, 728; vom 24.05.2000 VI R 147/99, BStBl II 2000, 476; vom 21.02.2006 IX R 79/01, BStBl II 2006, 598, Beschluss vom 15.10.2012 VI B 22/12, BFH/NV 2013, 198 und zuletzt Urteil vom 07.05.2015 VI R 73/13, HFR 2015, 1025).
  • FG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - 1 K 3229/14

    Keine Doppelte Haushaltsführung bei zumutbarer Fahrzeit zwischen Wohnung und

    Denn diese Voraussetzung besteht nur bei der Frage der steuerlichen Berücksichtigung von Umzugskosten (vgl. BFH-Urteil vom 23. März 2001 VI R 189/97, BFHE 196, 478, BStBl II 2002, 56; zuletzt BFH-Urteil vom 7. Mai 2015 VI R 73/13, HFR 2015, 1025).
  • FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 190/22

    Umzugskosten als Werbungskosten - Zurechnung des Homeoffice zur beruflichen

    Entscheidend sei, ob das Finanzgericht aus den Gesamtumständen des Streitfalls zu der Überzeugung gelange, dass die beruflichen Gründe das auslösende Moment für den Umzug gewesen seien (BFH, Urteil vom 7. Mai 2015, VI R 73/13, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2015, 1025).
  • FG Münster, 10.02.2017 - 4 K 1429/15

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Familienheimfahrten und die Miete einer

    b) Dem steht auch nicht entgegen, dass Umzugskosten bereits dann als beruflichveranlasst anerkannt werden, wenn sich die Fahrzeit zur Arbeit um mindestens eine Stunde verkürzt (vgl. nur BFH-Urteil vom 7. Mai 2015 VI R 73/13, HFR 2015, 1025) und diese Voraussetzung durch die Wohnung in C-Stadt (BW) (rd. 1,5 Stunden) verglichen mit B-Stadt (NRW) (rd. 3,5 Stunden) erfüllt ist.
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