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   BFH, 30.04.2009 - VI S 8/09   

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https://dejure.org/2009,14398
BFH, 30.04.2009 - VI S 8/09 (https://dejure.org/2009,14398)
BFH, Entscheidung vom 30.04.2009 - VI S 8/09 (https://dejure.org/2009,14398)
BFH, Entscheidung vom 30. April 2009 - VI S 8/09 (https://dejure.org/2009,14398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Anhörungsrüge

  • Judicialis

    FGO § 133a Abs. 4 S. 2; ; FGO § 133a Abs. 4 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 133a Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 1
    Fehlende ausdrückliche Auseinandersetzung mit einem bestimmten, von der Partei vorgetragenen Gesichtspunkt als Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.03.2007 - II S 1/07

    Rechtliches Gehör; Einheitswert für Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - VI S 8/09
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, sofern das Vorbringen nicht nach den Prozessvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. März 2007 II S 1/07, BFH/NV 2007, 1094, m.w.N.).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt daher nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1094, m.w.N.; vom 30. August 2007 IX S 6/07, BFH/NV 2007, 2324).

  • BFH, 30.08.2007 - IX S 6/07

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 30.04.2009 - VI S 8/09
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt daher nur dann vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1094, m.w.N.; vom 30. August 2007 IX S 6/07, BFH/NV 2007, 2324).
  • BFH, 11.07.2012 - I S 8/12

    Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Akteneinsicht; Rechtliches Gehör

    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, sofern das Vorbringen nicht nach den Prozessvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. April 2009 VI S 8/09, juris).
  • BFH, 03.11.2009 - VI S 17/09

    Anhörungsrüge - Umlagezahlung zur Zusatzversorgung

    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, sofern das Vorbringen nicht nach den Prozessvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. April 2009 VI S 8/09, nicht veröffentlicht).
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