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   BGH, 19.03.1985 - VI ZR 227/83   

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https://dejure.org/1985,939
BGH, 19.03.1985 - VI ZR 227/83 (https://dejure.org/1985,939)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1985 - VI ZR 227/83 (https://dejure.org/1985,939)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1985 - VI ZR 227/83 (https://dejure.org/1985,939)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Aufklärungspflicht über die Folgen von Behandlungsfehlern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arzt - Aufklärungspflicht - Risiko - Fehlerhafte Behandlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geburtsschadensrecht Teil II: Haftpflichtversicherungsschutz im Geburtsschadensrecht

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2193
  • MDR 1986, 41
  • VersR 1985, 736
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.10.1961 - VI ZR 39/61
    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - VI ZR 227/83
    Sinn der Risikoaufklärung ist es vielmehr, den Patienten über ihm nicht bekannte Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung zu informieren (so schon Senatsurteil vom 20. Oktober 1961 - VI ZR 39/61 - VersR 1962, 155, 156).
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 212/03

    Haftung des Betreibers eines Geburtshauses

    Über einen Organisationsfehler, wie ihn der Einsatz eines Arztes ohne ausreichende Haftpflichtversicherung darstellen könnte, ist dagegen nicht aufzuklären (vgl. Senatsurteile vom 19. März 1985 - VI ZR 227/83 - VersR 1985, 736 und vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 48/91 - VersR 1992, 358, 359).
  • OLG Naumburg, 12.06.2012 - 1 U 119/11

    MRSA-Infektion - Arzt- und Krankenhaushaftung: Infektion eines Diabetespatienten

    Dabei muss die Aufklärung die im Großen und Ganzen bestehenden Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung zum Gegenstand haben (Vgl. BGH, NJW 1985, 2193).
  • OLG Brandenburg, 01.09.1999 - 1 U 3/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

    Die Aufklärung hat dem Patienten einen zutreffenden allgemeinen Eindruck von der Schwere des Eingriffs und der Art der Belastungen zu vermitteln, die sich für seine körperliche Integrität und seine Lebensführung - insoweit unter besonderer Berücksichtigung die Lebensführung nachhaltig und anhaltend beeinträchtigender Risiken - aus dem Eingriff ergeben können (vgl. BGH NJW 1984, 2629 ; NJW 1985, 2193 ; NJW 1986, 780 [BGH 19.11.1984 - VI ZR 134/84]; NJW 1991, 2346 ; NJW 1996, 777 ).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 48/91

    Aufklärung über Mißerfolgsrisiko und psychische Beschwerden bei

    aa) Soweit es um Depressionen wegen einer "überflüssigen" Operation geht, weist das Berufungsgericht mit Recht darauf hin, daß ein Arzt den Patienten nicht über die Folgen einer Fehlbehandlung aufklären muß (Senatsurteil vom 19. März 1985 - VI ZR 227/83 - VersR 1985, 736 = AHRS 4100/6 m.w.Hinw.).
  • OLG Naumburg, 20.12.2007 - 1 U 95/06

    Aufklärungspflicht bei alternativen Behandlungsmethoden - Blasensprung

    Dabei muss die Aufklärung die im Großen und Ganzen bestehenden Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung zum Gegenstand haben (Vgl. BGH, NJW 1985, 2193).
  • OLG Brandenburg, 10.03.1999 - 1 U 54/98

    Beweislastumkehr bei schwerem Behandlungsfehler - Schadensersatz und

    Die gebotene "Grundaufklärung" hat dem Patienten einen zutreffenden allgemeinen Eindruck von der Schwere des Eingriffs und der Art der Belastungen zu vermitteln, die für seine körperliche Integrität und seine Lebensführung möglicherweise zu befürchten sind (vgl. BGH NJW 1984, S. 2629, 2630 [BGH 03.04.1984 - VI ZR 195/82]; NJW 1985, S. 2193 ; NJW 1986, S. 780 [BGH 19.11.1984 - VI ZR 134/84]; NJW 1991, S. 2346, 2347 [BGH 12.03.1991 - VI ZR 232/90]; NJW 1992, S. 2351, 2352; NJW 1996, S. 777, 779 [BGH 14.11.1995 - VI ZR 359/94]; Palandt/Thomas, a.a.O., § 823 Rdn. 45, 47; Münch.Komm.-Mertens, a.a.O., § 823 Rdn. 354, 419, 423, 432).
  • OLG Naumburg, 12.11.2009 - 1 U 59/09

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei einer offenen Operation am

    Dabei muss die Aufklärung die im Großen und Ganzen bestehenden Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung zum Gegenstand haben (Vgl. BGH, NJW 1985, 2193 ), um dem Patienten einen zutreffenden allgemeinen Eindruck von der Schwere des Eingriffs und der Art der Belastung zu vermitteln, die sich für seine körperliche Integrität und seine Lebensführung aus dem Eingriff ergeben können (st. Rspr., vgl. BGHZ 90, 103 ff. und zuletzt Brandenburgisches OLG, MDR 2009, 568 f. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 13.06.2001 - 7 U 123/97

    Arzthaftung - Aufklärungspflicht - unbekannte Beeinträchtigungen - Befunderhebung

    Eine Verpflichtung zur Aufklärung über die Möglichkeit des Eintritts der von ihr auf die Behandlung durch die Beklagte zu 2 zurückgeführten Risiken besteht nicht, weil diese nach der Behauptung der Klägerin Folgen einer fehlerhaften Behandlung gewesen sein sollen und der Arzt den Patienten nicht darüber aufklären muß, dass ihm etwaige Behandlungsfehler unterlaufen können, die dann möglicherweise zu einem Gesundheitsschaden führen (BGH VersR 1985, 736; VersR 1992, 538, 539).
  • OLG Naumburg, 10.05.2010 - 1 U 97/09

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer

    Dabei muss die Aufklärung die im Großen und Ganzen bestehenden Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung zum Gegenstand haben (Vgl. BGH, NJW 1985, 2193).
  • OLG Naumburg, 23.08.2004 - 1 U 18/04

    Arzthaftung - Zur Frage der Verpflichtung zur Aufklärung über angewandte und

    Dabei muss die Aufklärung die im Großen und Ganzen bestehenden Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung zum Gegenstand haben (Vgl. BGH, NJW 1985, 2193).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99

    Ärztliche Aufklärungspflicht zum Risiko eines Eingriffs

  • OLG Naumburg, 17.02.2011 - 1 U 89/10

    Glaskörperentfernung - Arzthaftungsprozess: Beweislast für eine hypothetische

  • LG Bielefeld, 14.02.2012 - 4 O 340/09

    Schmerzensgeld im Zusammenhang mit einem ärztlichen Behandlungsfehler bei einer

  • OLG Köln, 18.12.1989 - 27 U 123/89
  • OLG Koblenz, 12.12.2014 - 5 U 1191/14

    Keine Arzthaftung für unterbliebene Aufklärung über Fehldimensionierung einer

  • OLG Karlsruhe, 11.02.2004 - 7 U 174/02

    Arzthaftung: Beweislastumkehr bei Vernichtung von Krankenakten nach

  • LG Wiesbaden, 26.04.2007 - 2 O 195/01

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Behandlungsfehlerhafte Verzögerung einer

  • OLG Oldenburg, 11.10.1994 - 5 U 3/93

    Versagerrisiko, Aufklärungspflicht, Aufklärung, therapeutische, Aufklärung,

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