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BGH, 06.05.2008 - VI ZR 232/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision im Hinblick auf das Vorliegen einer Informationspflicht eines Geschädigten im Zusammenhang mit der verjährungsrechtlich relevanten Kenntnis
- Judicialis
BGB § 199 n.F.; ; BGB § 852 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 544 Abs. 4 S. 2, 2. Halbs.
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 852 Abs. 1 (a.F.)
Beginn der Verjährung bei betrügerischer Schädigung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 14.09.2006 - 14 O 39/06
- OLG Stuttgart, 23.08.2007 - 19 U 179/06
- BGH, 06.05.2008 - VI ZR 232/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.10.2002 - VI ZR 182/01
Unkenntnis des Geschädigten über den Schadenshergang und die Person des …
Auszug aus BGH, 06.05.2008 - VI ZR 232/07
Dem Geschädigten oblag nach § 852 Abs. 1 BGB a.F. grundsätzlich keine Informationspflicht dahin, sich die erforderliche Kenntnis durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakten zu verschaffen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Oktober 2002 - VI ZR 182/02 - VersR 2003, 75, 76). - BGH, 06.11.2007 - VI ZR 182/06
Beginn der Verjährung von Schadensersatz- und Rückforderungsansprüchen wegen …
Auszug aus BGH, 06.05.2008 - VI ZR 232/07
Der bloße Verdacht, betrogen worden zu sein, war zu der für den Beginn der Verjährung erforderlichen Kenntnis nicht ausreichend (vgl. Senat, Urteil vom 6. November 2007 - VI ZR 182/06 - VersR 2008, 129).