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   BGH, 06.05.2008 - VI ZR 232/07   

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https://dejure.org/2008,17127
BGH, 06.05.2008 - VI ZR 232/07 (https://dejure.org/2008,17127)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2008 - VI ZR 232/07 (https://dejure.org/2008,17127)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - VI ZR 232/07 (https://dejure.org/2008,17127)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision im Hinblick auf das Vorliegen einer Informationspflicht eines Geschädigten im Zusammenhang mit der verjährungsrechtlich relevanten Kenntnis

  • Judicialis

    BGB § 199 n.F.; ; BGB § 852 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 544 Abs. 4 S. 2, 2. Halbs.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 852 Abs. 1 (a.F.)
    Beginn der Verjährung bei betrügerischer Schädigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.10.2002 - VI ZR 182/01

    Unkenntnis des Geschädigten über den Schadenshergang und die Person des

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - VI ZR 232/07
    Dem Geschädigten oblag nach § 852 Abs. 1 BGB a.F. grundsätzlich keine Informationspflicht dahin, sich die erforderliche Kenntnis durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakten zu verschaffen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Oktober 2002 - VI ZR 182/02 - VersR 2003, 75, 76).
  • BGH, 06.11.2007 - VI ZR 182/06

    Beginn der Verjährung von Schadensersatz- und Rückforderungsansprüchen wegen

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - VI ZR 232/07
    Der bloße Verdacht, betrogen worden zu sein, war zu der für den Beginn der Verjährung erforderlichen Kenntnis nicht ausreichend (vgl. Senat, Urteil vom 6. November 2007 - VI ZR 182/06 - VersR 2008, 129).
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