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   BGH, 30.09.1986 - VI ZR 274/85   

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https://dejure.org/1986,1189
BGH, 30.09.1986 - VI ZR 274/85 (https://dejure.org/1986,1189)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1986 - VI ZR 274/85 (https://dejure.org/1986,1189)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1986 - VI ZR 274/85 (https://dejure.org/1986,1189)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die betriebliche Organisation und die Sorgfaltspflichten eines Gasversorgungsunternehmens bei der Umstellung der Versorgung von Stadt auf Erdgas - Die auf türkischem Recht beruhende Unterhaltsberechtigung gegenüber dem Vater - Schuldhafte Verursachung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 31; BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 31, § 823 Dc
    Sorgfaltspflichten des Gasversorgungsunternehmens bei Umstellung von Stadt- auf Erdgas

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 147
  • MDR 1987, 222
  • VersR 1987, 200
  • BB 1987, 155
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.10.1975 - VI ZR 43/74

    Verkehrssicherungspflicht des Produzenten von Industrieabfällen

    Auszug aus BGH, 30.09.1986 - VI ZR 274/85
    Denn der Beaufsichtigung eines Fachunternehmens sind durch das Gebot einer vertrauensvollen Zusammenarbeit sowie durch die Selbständigkeit und Weisungsunabhängigkeit des Beauftragten Grenzen gesetzt; es würde eine den wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten nicht gerecht werdende Überspannung der Sorgfaltsanforderungen bedeuten, wenn dem Auftraggeber angesonnen würde, die Arbeitsweise des Beauftragten auf Schritt und Tritt zu kontrollieren (Senatsurteil vom 7. Oktober 1975 - VI ZR 43/74 - VersR 1976, 62, 64 f).
  • BGH, 13.03.1981 - I ZR 65/79

    Notwendigkeit der ausdrücklichen Wiederholung von Beweisangeboten - Folgen der

    Auszug aus BGH, 30.09.1986 - VI ZR 274/85
    Da das Berufungsgericht dies unterlassen hat, hat es mit seinem Urteil eine unzulässige Überraschungsentscheidung getroffen (vgl. auch BGH, Urteil vom 13. März 1981 - I ZR 65/79 - NJW 1982, 581, 582).
  • BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 257/76

    Klage auf Schadensersatz in Folge einer Gasexplosion - Positive

    Auszug aus BGH, 30.09.1986 - VI ZR 274/85
    Soweit demgegenüber das Berufungsgericht zur Begründung der von ihm für erforderlich gehaltenen Kontrolle sämtlicher umgestellten Gasdruckregelungsgeräte auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Februar 1978 (VIII ZR 257/76 - VersR 1978, 538, 540) abstellt, beachtet es nicht genügend, daß in der jener Entscheidung zugrundeliegenden Fallgestaltung der schadensursächlichen fehlerhaften Arbeit bereits anderweitige Fehlleistungen vorausgegangen waren, die Anlaß zu verschärfter Kontrolle boten, und daß es dort um die Zumutbarkeit einer lückenlosen Prüfung der Arbeiten allein auf solche Fehlleistungen ging, die bei den auszuführenden Verrichtungen häufig oder gar typisch waren.
  • BGH, 22.10.1974 - VI ZR 142/73

    Verkehrssicherungspflicht - Lagerplatz - Sicherung von Lagern - Kinderspielplatz

    Auszug aus BGH, 30.09.1986 - VI ZR 274/85
    Zu der Frage, ob die Beklagte die Arbeiten der N. Gastechnik GmbH in Form von Stichproben überprüft hat oder ob nach den vorliegenden Gegebenheiten hier sogar solche Stichproben entbehrlich waren, (siehe dazu Senatsurteil vom 22. Oktober 1974 - VI ZR 142/73 - VersR 1975, 87, 88; BGB-RGRK, 12. Aufl. § 823 Rdn. 173 und § 831 Rdn. 5 ff m.w.N.), haben die Parteien bislang nichts vorgetragen.
  • BGH, 28.03.2023 - VI ZR 19/22

    Ersatz von Versicherungsleistungen für gestohlene Kfz als Anspruch eines

    Soweit der Senat in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung eines Fachunternehmens entschieden hat, dass der Beaufsichtigung durch das Erfordernis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit sowie durch die Selbstständigkeit und Weisungsunabhängigkeit des Fachunternehmens Grenzen gesetzt seien und eine Kontrolle auf Schritt und Tritt nicht verlangt werden könne (vgl. Senatsurteile vom 1. Oktober 2013 - VI ZR 369/12, VersR 2014, 78 Rn. 16; vom 26. September 2006 - VI ZR 166/05, NJW 2006, 3628 Rn. 11; vom 30. September 1986 - VI ZR 274/85, NJW-RR 1987, 147, juris Rn. 8 mwN; Förster in BeckOK BGB, Stand: 1.2.2023, § 823 Rn. 369), lässt sich dies auf den Streitfall nicht übertragen, weil schon nicht festgestellt worden ist, dass von der Beklagten im Zusammenhang mit der Ersatzschlüsselbestellung Verkehrssicherungspflichten auf die UAB delegiert worden wären.
  • BGH, 20.06.1990 - VIII ZR 158/89

    Rangverhältnis einer mehrfach abgetretenen Forderung

    Hiernach ist das Gericht verpflichtet, auf einen von einer Partei erkennbar übersehenen rechtlichen Gesichtspunkt, auf den es seine Entscheidung stützen will, hinzuweisen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (BGH Urteil vom 10. November 1988 - VII ZR 272/87 - WM 1989, 278, 280, vom 30. September 1986 - VI ZR 274/85 = VersR 1987, 200, 201 und 3. Juli 1986 - VII ZR 284/85 = NJW 1987, 781).
  • OLG Brandenburg, 05.08.2008 - 2 U 15/07

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden in Brandenburg bei

    Weiterhin sind die Anforderungen an die Kontrollintensität auszurichten am Schadensrisiko, wobei sowohl auf die Schadenshäufigkeit als auch auf die Wahrscheinlichkeit besonders gravierender Schäden abzustellen ist (vgl. etwa BGH NJW-RR 1987, 147f. - Gefahr von Todesfällen beim Austausch von Gasventilen).
  • OLG Brandenburg, 12.02.2009 - 2 U 10/07

    Amtshaftung: Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen eines

    Weiterhin sind die Anforderungen an die Kontrollintensität auszurichten am Schadensrisiko, wobei sowohl auf die Schadenshäufigkeit als auch auf die Wahrscheinlichkeit besonders gravierender Schäden abzustellen ist (vgl. etwa BGH NJW-RR 1987, 147f. - Gefahr von Todesfällen beim Austausch von Gasventilen).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2017 - 10 U 158/15

    Räum- und Streupflicht des Vermieters hinsichtlich vermieteter Garagen

    Der ursprünglich Pflichtige darf sich daher bei einem Fachunternehmen auf stichprobenartige Kontrollen beschränken (BGH NJW-RR 1987, 147 [148]).
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