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   BGH, 11.12.1956 - VI ZR 286/55   

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https://dejure.org/1956,156
BGH, 11.12.1956 - VI ZR 286/55 (https://dejure.org/1956,156)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1956 - VI ZR 286/55 (https://dejure.org/1956,156)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1956 - VI ZR 286/55 (https://dejure.org/1956,156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 383
  • DB 1957, 91
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 11.12.1956 - VI ZR 286/55
    Diese Ausführungen stehen mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 18, 149 ff) nicht in Einklang.
  • OLG Frankfurt, 30.12.2021 - 2 U 28/21

    Unwirksame Geschäftsbedingungen eines gewerblichen Vermieters von Kraftfahrzeugen

    Damit liegen außergewöhnliche Umstände (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1956 - VI ZR 286/55 -, NJW 1957, 383) vor, die sich in dem irreversiblen Dauerschaden manifestiert haben, der durch den Verlust des Arms eingetreten ist und der zu einer permanenten Lebensbeeinträchtigung der Klägerin führt, die sie immer wieder neu als schmerzhaft empfindet, einhergehend mit Einschränkungen der Lebensfreude aufgrund des Fehlens eines wichtigen Gliedes, so dass die Gewährung einer Rente gerechtfertigt ist.
  • BGH, 19.12.1969 - VI ZR 111/68

    Überprüfung der Bemessung des Schmerzensgeldes durch das Revisionsgericht;

    Ein solcher Satz könnte nicht anerkannt werden (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1956 - VI ZR 286/55 - NJW 1957, 383).
  • OLG München, 18.03.2015 - 20 U 3360/14

    Mitverschulden, Schadensersatz und Schmerzensgeld

    Bei schweren Dauerschäden - wie hier der irreversiblen Querschnittslähmung - steht dem Verletzten neben dem Kapitalbetrag grundsätzlich eine Rente zu (BGH NJW 57, 383; BGH NJW 1994, 1592; BGH Urteil vom 04.06.96 - VI ZR 227/94).
  • OLG Stuttgart, 12.01.2010 - 1 U 107/09

    Arzthaftung: Schmerzensgeldanspruch des Kindes wegen schwerster hirnorganischer

    Die Bemessung der Entschädigung ist im Streitfall Aufgabe des Richters, der insoweit auch unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände nach § 287 ZPO darüber zu befinden hat, welche Form der Entschädigung - Kapital oder Rente - den Zwecken des Schmerzensgeldes als Ausgleich und Genugtuung unter Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse auch des Schädigers jeweils am besten gerecht wird (BGH NJW 1957, 383; NJW 1973, 1653).

    a) Die Erwägung, einer fortdauernden, schmerzlich empfundenen Beeinträchtigung eine laufende Entschädigung gegenüberzustellen, um damit dem Ausgleichsgedanken des Schmerzensgeldes bestmöglich Rechnung zu tragen (BGH NJW 1957, 383), greift vorliegend schon im Ansatz nicht durch.

  • BGH, 02.12.1966 - VI ZR 88/66

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schmerzensgeld - Ausgleichsfunktion und

    Wie der erkennende Senat im Anschluß an die Entscheidung BGHZ 18, 149 mehrfach ausgesprochen hat, engt das Gesetz den Richter bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach keiner Richtung hin ein und überläßt es ihm, nach seinen freien Ermessen im Rahmen des § 287 ZPO auch über die Form der Entschädigung - ob Kapital oder Rente oder beides nebeneinander - zu entscheiden (Urteile vom 11. Dezember 1956 - VI ZR 286/55 - LM § 847 EGB Nr. 10; vom 30. Mai 1958 - VI ZR 125/57 - VersR 1958, 530).
  • OLG Celle, 01.03.1990 - 14 U 307/88

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem aus einer

    In einem solchen Fall ist es angebracht, der laufenden nicht vermögensrechtlichen Beeinträchtigung als Ausgleich und Genugtuung auch eine laufende geldliche Entschädigung in Form einer Rente gegenüberzustellen und dem Kläger so einen gewissen dauerhaften Ausgleich für seine unfallbedingte Behinderung zu verschaffen (vgl. BGH, VersR 1976, 967 ; VersR 1958, 531 ; VersR 1957, 66 ; OLG Frankfurt/M., JZ 1978, 526; OLG Celle - 5. Zivilsenat, VersR 1977, 1009).
  • OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87

    Mitfahrt; Alkoholeinfluß; Mitverschulden; Mitverschuldensanrechnung;

    Darüber, welche Form der Entschädigung - Kapital oder Rente - den Zwecken des Schmerzensgeldes am besten gerecht wird, hat das Gericht bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach § 287 ZPO zu befinden: Ein dauernder schwerer Körperschaden kann die Gewährung einer Schmerzensgeldrente rechtfertigen (BGH NJW 1957, 383 ).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 1 U 57/10
    Grundsätzlich steht es im freien tatrichterlichen Ermessen, ob das Gericht einem Geschädigten ein Schmerzensgeld in Form eines Kapitalbetrages oder einer Schmerzensgeldrente zuerkennt (vgl. BGH VersR 57, 66).
  • OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Darüber, welche Form der Entschädigung - Kapital oder Rente - den Zwecken des Schmerzensgeldes am besten gerecht wird, hat das Gericht bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach § 287 ZPO zu befinden (OLG München VersR 1989, 1203f): Ein dauernder schwerer Körperschaden kann die Gewährung einer Schmerzensgeldrente rechtfertigen (BGH NJW 1957, 383 ; VersR 1968, 946/947).
  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 155/82

    Beschwer bei Zuerkennung eines Schmerzensgeld-Kapitalbetrages anstelle einer

    Die ein Rechtsschutzinteresse an der Abänderung des landgerichtlichen Urteils begründende materielle Beschwer des Klägers ergibt sich überdies noch aus einer weiteren Erwägung: Richtet sich eine Klage auf die Zuerkennung einer Schmerzensgeldrente und werden in ihr Gründe für die Billigkeit gerade dieser Form der Entschädigung vorgebracht (vgl. u.a. Senatsurteile vom 11. Dezember 1956 - VI ZR 286/55 - LM § 847 BGB Nr. 10; vom 13. März 1959 - a.a.O. und vom 8. Juni 1976 - VI ZR 216/74 - LM § 847 BGB Nr. 56 = VersR 1976, 967, 968), entscheidet sich der Tatrichter jedoch für eine Kapitalentschädigung, so entsteht dem Kläger angesichts der für ihn unterschiedlichen Auswirkungen von Kapital und Rente ein sachlicher Nachteil.
  • OLG Hamm, 14.05.1997 - 13 U 187/96

    Zurückweisung einer Berufung; Schmerzensgeldanspruch aufgrund durch ein

  • BGH, 16.05.1961 - VI ZR 112/60

    Rechtsmittel

  • OLG Bamberg, 01.06.1989 - 1 U 177/88

    Beurteilung des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Verhalten eines Schädigers und

  • BGH, 13.03.1959 - VI ZR 72/58

    Rechtsmittel

  • LG Koblenz, 21.01.2008 - 5 O 521/05

    250.000,00 EUR Schmerzensgeld aufgrund einer Querschnittslähmung nach dem

  • OLG Jena, 18.05.1994 - 4 W 5/94

    Behandlungsfehler bei der Geburtshilfe; Beendigung der Geburt durch

  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 84.72

    Rechtsmittel

  • OLG Celle, 17.11.1994 - 9 U 91/93

    Schmerzensgeld; Verkehrssicherungspflicht; Verkehrssicherungspflichtverletzung;

  • OLG Frankfurt, 03.05.1990 - 1 U 65/89

    Schmerzensgeldkapital; Schmerzensgeldrente; Erblindung beider Augen;

  • OLG München, 29.03.1988 - 5 U 3777/87

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Düsseldorf, 10.01.1994 - 8 U 26/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung,

  • BGH, 25.11.1964 - V ZR 169/62

    Rechtsmittel

  • OLG Stuttgart, 20.05.1976 - 10 U 200/75

    Schmerzensgeldkapital; Monatliche Rente; Irreparable Gesundheitsschädigungen;

  • OLG Schleswig, 28.04.1982 - 9 U 86/81

    Schmerzensgeld; Kapital; Rente; Kind im Alter von 5 Jahren; Verbrennungen;

  • BGH, 14.05.1968 - VI ZR 7/67

    Schmerzensgeldforderung als Konsequenz eines Unfalls in Form eines

  • OLG Bamberg, 15.12.1992 - 5 U 55/92

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung einer Schmerzensgeldrente bzw. auf

  • BGH, 20.01.1961 - VI ZR 91/60

    Rechtsmittel

  • LG Augsburg, 29.04.1965 - 2 O 426/64
  • BGH, 26.09.1958 - VI ZR 200/57
  • BGH, 30.05.1958 - VI ZR 125/57

    Rechtsmittel

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