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BGH, 20.03.1959 - VI ZR 80/58 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 12.07.1957 - VI ZR 94/56
Auszug aus BGH, 20.03.1959 - VI ZR 80/58
Wird diese Frist versäumt, so kann der Verpflichtete die Einrede der Verjährung erheben, ohne daß ihm der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengehalten werden kann (vgl. das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 1957 - VI ZR 94/56 - VRS 13, 161 Nr. 61 = VersR 1957, 667 und die dort angeführte weitere Rechtsprechung des BGH).
- BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03
Voraussetzungen eines Zwischenfeststellungsurteils
Solange nicht feststeht, daß der Kläger noch weitere Vergütung verlangen kann, kommt eine Zwischenfeststellung über das Bestehen hilfsweise zur Aufrechnung gestellter Gegenansprüche nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1960 - VI ZR 80/58, NJW 1961, 75). - BGH, 06.11.1964 - VI ZR 24/63
Schäden durch Kanalisationsarbeiten
Selbst durch Vergleichsverhandlungen, die die Parteien miteinander führen, wird die Verjährung - abgesehen von den hier nicht in Betracht kommenden Fällen einer Haftung nach dem Strassenverkehrsgesetz (§ 14 Abs. 2 StVG) - weder gehemmt noch unterbrochen (Urteil des BGH vom 20. März 1959 - VI ZR 80/58 - VersR 1959, 513).