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   FG Nürnberg, 20.01.2005 - VII 248/2004   

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https://dejure.org/2005,19154
FG Nürnberg, 20.01.2005 - VII 248/2004 (https://dejure.org/2005,19154)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 20.01.2005 - VII 248/2004 (https://dejure.org/2005,19154)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - VII 248/2004 (https://dejure.org/2005,19154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Kindergeld; Kindergeldanspruch zugunsten des vom Kindesunterhalt am meisten Belasteten; Anknüpfung des Tatbestandsmerkmals der Haushaltsaufnahme an objektive Kriterien

  • Judicialis

    EStG § 64 Abs. 1; ; EStG § 64 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 64 Abs. 1, 3
    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Rückforderung des Kindergelds

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Rückforderung des Kindergelds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 27.11.1903 - VII 278/03

    Aufrechnung im Konkurse

    Auszug aus FG Nürnberg, 20.01.2005 - VII 248/04
    Mit Urteil vom 23.01.2004 (Az. VII 278/2003) hob das Finanzgericht Nürnberg den Bescheid über die Abzweigung des Kindergeldes an die Stadt A -Jugendamt- vom 01.04.2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.08.2003 ab April 2003 auf, weil die beklagte Behörde bei der Ermessensausübung nicht alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hatte.

    Weiter ist er berechtigt, im Falle der Verweigerung der Herausgabe des Kindes durch die Mutter zur notwendigen Umsetzung der ihm übertragenen Teilbereiche der elterlichen Sorge erforderlichenfalls die Hilfe der polizeilichen Vollzugsorgane in Anspruch zu nehmen (vgl. hierzu Niederschrift über die mündliche Verhandlung des Finanzgerichts Nürnberg, VII. Senat vom 23.10.2004, Az. VII 278/2003).

  • BFH, 30.10.2002 - VIII R 86/00

    Wohnsitz, in der Türkei festgehaltenes Kind

    Auszug aus FG Nürnberg, 20.01.2005 - VII 248/04
    Selbst wenn das Jugendamt insoweit seine Befugnisse überschritten hätte, kann dies entgegen der Auffassung der Klägerin nicht einer Kindesentführung gleichgestellt werden kann, für diese nach dem BFH-Urteil vom 20.06.2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564, BStBl. II 2001, 713, ein Abweichen von dem Grundsatz denkbar ist, dass es zu der Frage der Haushaltsaufnahme allein auf die tatsächlichen Verhältnisse ankommt (vgl. auch BFH-Urteil vom 30.10.2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464).
  • BFH, 20.06.2001 - VI R 224/98

    Kindergeldzahlung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus FG Nürnberg, 20.01.2005 - VII 248/04
    Selbst wenn das Jugendamt insoweit seine Befugnisse überschritten hätte, kann dies entgegen der Auffassung der Klägerin nicht einer Kindesentführung gleichgestellt werden kann, für diese nach dem BFH-Urteil vom 20.06.2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564, BStBl. II 2001, 713, ein Abweichen von dem Grundsatz denkbar ist, dass es zu der Frage der Haushaltsaufnahme allein auf die tatsächlichen Verhältnisse ankommt (vgl. auch BFH-Urteil vom 30.10.2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464).
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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 02.03.2005 - VII 248/2004   

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https://dejure.org/2005,75150
FG Nürnberg, 02.03.2005 - VII 248/2004 (https://dejure.org/2005,75150)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 02.03.2005 - VII 248/2004 (https://dejure.org/2005,75150)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 02. März 2005 - VII 248/2004 (https://dejure.org/2005,75150)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...

  • FG Hamburg, 19.01.2009 - 4 K 323/07

    Prozessrecht: Tatbestandsberichtigung

    Abgesehen davon, dass eine solche nicht vorliegt, soweit die Wiedergabe von Einzelheiten des Sach- und Streitstandes in zulässiger Weise durch eine Bezugnahme nach § 105 Abs. 3 Satz 2 FGO ersetzt ist, kommt eine Berichtigung nach § 108 Abs. 1 FGO nur in Betracht, wenn dem Tatbestand des Urteils eine entscheidungserhebliche Unrichtigkeit bzw. Unklarheit anhaftet (vgl. BFH, Beschluss vom 17.7.2007, II R 5/04, BFH/NV 2007, 2302; BFH, Beschluss vom 2.12.1992, II B 112/91, BFH/NV 1993, 259; FG Nürnberg, Beschluss vom 2.3.2005, VII 248/2004, [...]).
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