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   BFH, 24.01.2000 - VII B 136/99   

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https://dejure.org/2000,7239
BFH, 24.01.2000 - VII B 136/99 (https://dejure.org/2000,7239)
BFH, Entscheidung vom 24.01.2000 - VII B 136/99 (https://dejure.org/2000,7239)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 2000 - VII B 136/99 (https://dejure.org/2000,7239)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Recht zur vorläufigen Bewirtschaftung - Milchreferenzmengen - Saldierungsmöglichkeit - Unterlieferungen - Überlieferer

  • Judicialis

    MGV § 7 b; ; MGV §§ 16 a ff.; ; MGV § 7 b Abs. 1; ; MGV § 7 b Abs. 5; ; MGV § 9 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 74; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.10.1986 - VII R 41/86
    Auszug aus BFH, 24.01.2000 - VII B 136/99
    Ebenso wie eine Bescheinigung nach § 9 Abs. 2 MGV (dazu u.a. Senatsurteil vom 28. Oktober 1986 VII R 41/86, BFHE 148, 84, 88) ist eine Bescheinigung der Landesstelle nach § 16 h MGV ein für das HZA bindender Grundlagenbescheid.
  • BFH, 31.05.2006 - VII B 48/05

    Milchgarantiemengenabgabe; Verrechnung von Überlieferung bzw. Unterlieferung;

    Art. 3 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 536/93 (VO Nr. 536/93) der Kommission vom 9. März 1993 mit Durchführungsbestimmungen zur Zusatzabgabe im Milchsektor (ABlEG Nr. L 57/12) und der 7. Erwägungsgrund der VO Nr. 3950/92 verdeutlichen, dass den Mitgliedstaaten hierbei ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt worden ist, der die Befugnis einschließt, überhaupt keine Neuaufteilung der am Ende eines Zwölf-Monats-Zeitraums nicht ausgenutzten Referenzmengen vorzunehmen (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 25. September 2003 VII B 309/02, BFHE 203, 243; vom 24. Januar 2000 VII B 136/99, BFH/NV 2000, 1000).

    Die Milch-Garantiemengenregelung wird von dem Grundprinzip der Verantwortlichkeit der einzelnen Milcherzeuger für einen Abbau der Überproduktion von Milch und von dem Interesse der Gemeinschaft an einer Drosselung der Gesamtproduktion geprägt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 1000; Gehrke, Die Milchquotenregelung, 1996, 76, 81 f.).

    Die Saldierung hat nicht primär den Zweck, einzelnen Milcherzeugern eine höhere Referenzmenge zu verschaffen bzw. ihnen die abgabenfreie Lieferung von Milch über die individuell zugeteilten Referenzmengen hinaus zu gestatten, sondern sie soll --jedenfalls in erster Linie-- den Mitgliedstaaten die weitgehende Ausschöpfung der ihnen zustehenden Gesamtgarantiemenge und des darin verkörperten volkswirtschaftlichen Kapitals ermöglichen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 1000; Gehrke, a.a.O., 70 ff., 75).

  • BFH, 31.05.2006 - VII B 37/05

    NZB: Milchgarantiemengenregelung, Saldierung

    Art. 3 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 536/93 (VO Nr. 536/93) der Kommission vom 9. März 1993 mit Durchführungsbestimmungen zur Zusatzabgabe im Milchsektor (ABlEG Nr. L 57/12) und der 7. Erwägungsgrund der VO Nr. 3950/92 verdeutlichen, dass den Mitgliedstaaten hierbei ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt worden ist, der die Befugnis einschließt, überhaupt keine Neuaufteilung der am Ende eines Zwölf-Monats-Zeitraums nicht ausgenutzten Referenzmengen vorzunehmen (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 25. September 2003 VII B 309/02, BFHE 203, 243; vom 24. Januar 2000 VII B 136/99, BFH/NV 2000, 1000).

    Die Milch-Garantiemengenregelung wird von dem Grundprinzip der Verantwortlichkeit der einzelnen Milcherzeuger für einen Abbau der Überproduktion von Milch und von dem Interesse der Gemeinschaft an einer Drosselung der Gesamtproduktion geprägt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 1000; Gehrke, Die Milchquotenregelung, 1996, 76, 81 f.).

    Die Saldierung hat nicht primär den Zweck, einzelnen Milcherzeugern eine höhere Referenzmenge zu verschaffen bzw. ihnen die abgabenfreie Lieferung von Milch über die individuell zugeteilten Referenzmengen hinaus zu gestatten, sondern sie soll --jedenfalls in erster Linie-- den Mitgliedstaaten die weitgehende Ausschöpfung der ihnen zustehenden Gesamtgarantiemenge und des darin verkörperten volkswirtschaftlichen Kapitals ermöglichen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 1000; Gehrke, a.a.O., 70 ff., 75).

  • BFH, 25.09.2003 - VII B 309/02

    Ausschluss der Saldierung auf Molkereiebene zwischen Erzeugern aus den alten und

    Wie aus Art. 3 Abs. 3 VO Nr. 536/93 folgt, ist den Mitgliedstaaten hierbei ein weiter Entscheidungsspielraum eingeräumt worden (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2000 VII B 136/99, BFH/NV 2000, 1000, 1001, in dem bereits stillschweigend von der Vereinbarkeit des § 7b MGV mit Art. 2 Abs. 1 Unterabs. 2 VO Nr. 3950/92 ausgegangen wurde).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 6 K 2615/05

    Möglichkeit der Rückübertragung einer noch nicht für die Vermarktung von Milch

    Die Bescheinigung ist somit für den Beklagten bindend (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1986 - VII R 41/86, ZfZ 1987, 52; vgl. a. BFH-Beschluss vom 24. Januar 2000 - VII B 136/99, BFH/NV 2000, 1000 und BFH-Beschluss vom 13. Juli 2006 - V R 40/04, BStBl. II 2006, 938).
  • FG München, 09.12.2004 - 14 K 3009/04

    Zuteilung nicht genutzter Anlieferungs-Referenzmengen Milch nach § 7b i.V.M. §

    Sie soll den Mitgliedstaaten eine möglichst weitgehende Ausschöpfung der ihnen zustehenden Garantiemenge und des darin verkörperten volkswirtschaftlichen Kapitals ermöglichen (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Januar 2000 VII B 136/99, BFH/NV 00, 1000).
  • VG Münster, 24.11.2003 - 9 K 2625/01

    Anspruch auf eine Bescheinigung für ein höheren Referenzmengenübergangs;

    - vgl. BFH, Urteile vom 24. Januar 2000 - VII B 136/99 -, BFH/NV 2000, 1000 ff., und vom 28. Oktober 1986 - VII R 41/86 -, BFHE 148, 84, 88 - Danach ist die in der Bescheinigung des Beklagten vom 0 getroffene Feststellung - Referenzmengenübergang auf den Beigeladenen - über die Zuordnung von Referenzmengen für die hier zu treffende Entscheidung bindend.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2003 - 3 K 537/00

    Anfechtbarkeit der Milchreferenzmengenfestsetzung; Verfassungsmäßigkeit und

    Dies stellt § 34 Abs. 4 MOG ausdrücklich klar und entspricht der Rechtsprechung des BFH für Bescheinigungen nach § 16h MVG (BFH-Beschl. v. 24.01.2000 - VII B 136/99 - BFH/NV 2000, 1000 ).
  • FG Hamburg, 05.11.2003 - IV 227/00

    Bindungswirkung einer Bescheinigung der Landesstelle über den

    An diese nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 MGV ausgestellte und nach wie vor bestehende Bescheinigung der Landesstelle ist das beklagte Hauptzollamt gebunden (vgl. zur Bindungswirkung BFH, Beschluss vom 24.1.2000 - VII B 136/99 -, juris; BFH, Beschluss vom 16.11.1993 - VII B 143/93 -, juris; FG Hamburg, Urteil vom 29.4.1993 - IV 92/91 -, in: EFG 1993, S. 666).
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