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   BFH, 02.07.1999 - VII B 60/99   

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https://dejure.org/1999,5262
BFH, 02.07.1999 - VII B 60/99 (https://dejure.org/1999,5262)
BFH, Entscheidung vom 02.07.1999 - VII B 60/99 (https://dejure.org/1999,5262)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 1999 - VII B 60/99 (https://dejure.org/1999,5262)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Einfuhrabgaben - Zoll - Tabaksteuer - Einfuhrumsatzsteuer - Schmuggel von Zigarretten - Aussetzung der Vollziehung - Prozeßkostenhilfe

  • Judicialis

    AO § 162 Abs. 1; ; FGO § 142 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 118 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 142 Abs. 1; ZPO § 114
    PKH; Zollfahndung und Zigarettenschmuggel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.09.1998 - VII B 107/98

    PKH; Anforderung an Darlegungspflichten

    Auszug aus BFH, 02.07.1999 - VII B 60/99
    Daher kann noch im Beschwerdeverfahren neues, die Erfolgsaussicht begründendes tatsächliches Vorbringen vorgetragen und können weitere Beweismittel vorgelegt werden --auch nach Ablauf der Beschwerdefrist, sofern die Beschwerde, wie im Streitfall, fristgerecht eingelegt worden ist--, falls die Klage noch beim FG anhängig ist und dort im Klageverfahren solches neues tatsächliches Vorbringen berücksichtigt werden muß (Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 1994 VII B 114/92, BFH/NV 1994, 822, und vom 29. September 1998 VII B 107/98, BFH/NV 1999, 342).

    Eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung beim Hintanstellen des Angebots eines (entscheidungserheblichen) Zeugenbeweises im PKH-Verfahren hat der Senat in ständiger Rechtsprechung aber nur dann bejaht, wenn es um die erstmalige Vernehmung eines Zeugen geht, deren Ergebnis typischerweise nicht zuverlässig vorausgesagt werden kann (Senatsbeschlüsse vom 15. September 1992 VII B 62/92, BFH/NV 1994, 149, und in BFH/NV 1999, 342).

  • BFH, 30.08.1994 - VII B 71/94

    Folgen einer vorschriftswidrigen Verbringung von Zigaretten in das Zollgebiet

    Auszug aus BFH, 02.07.1999 - VII B 60/99
    Eine unzulässige Vorwegnahme des Ergebnisses einer etwaigen künftigen Beweisaufnahme liegt darin nicht (vgl. Senatsbeschluß vom 30. August 1994 VII B 71/94, BFH/NV 1996, 375).
  • BFH, 22.02.1994 - VII B 114/92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Inanspruchnahme als Haftender für

    Auszug aus BFH, 02.07.1999 - VII B 60/99
    Daher kann noch im Beschwerdeverfahren neues, die Erfolgsaussicht begründendes tatsächliches Vorbringen vorgetragen und können weitere Beweismittel vorgelegt werden --auch nach Ablauf der Beschwerdefrist, sofern die Beschwerde, wie im Streitfall, fristgerecht eingelegt worden ist--, falls die Klage noch beim FG anhängig ist und dort im Klageverfahren solches neues tatsächliches Vorbringen berücksichtigt werden muß (Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 1994 VII B 114/92, BFH/NV 1994, 822, und vom 29. September 1998 VII B 107/98, BFH/NV 1999, 342).
  • BFH, 26.04.1993 - VI B 162/92

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 02.07.1999 - VII B 60/99
    Sofern, wie im Streitfall, lediglich der Sachverhalt streitig ist, ist die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung nur zu bejahen, wenn das Gericht in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung durch den Antragsteller im Klageverfahren überzeugt ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 1993 VI B 162/92, BFH/NV 1993, 682).
  • BFH, 15.09.1992 - VII B 62/92

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabgabe von

    Auszug aus BFH, 02.07.1999 - VII B 60/99
    Eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung beim Hintanstellen des Angebots eines (entscheidungserheblichen) Zeugenbeweises im PKH-Verfahren hat der Senat in ständiger Rechtsprechung aber nur dann bejaht, wenn es um die erstmalige Vernehmung eines Zeugen geht, deren Ergebnis typischerweise nicht zuverlässig vorausgesagt werden kann (Senatsbeschlüsse vom 15. September 1992 VII B 62/92, BFH/NV 1994, 149, und in BFH/NV 1999, 342).
  • FG Hamburg, 28.02.2008 - 4 K 307/07

    Abgabenordnung; Prozessrecht: Nichtigkeit eines Steuerbescheids

    Dass die Anzahl der eingeschmuggelten, d.h. vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachten Zigaretten geschätzt werden darf, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. nur BGH, Urteil vom 14.3.2007, 5 StR 461/06, juris; BFH, Beschluss vom 2.7.1999, VII B 60/99).
  • BFH, 31.08.2000 - VII B 181/00

    Beweiswürdigung im PKH-Verfahren

    Ausnahmen von dem Verbot einer Vorwegnahme der Beweiswürdigung kommen indes nur in engen Grenzen in Betracht, nämlich insbesondere wenn das angebotene Beweismittel von vornherein völlig ungeeignet ist, so dass eine Beweiserhebung im Hauptsacheverfahren, selbst wenn sie beantragt würde, nicht in Betracht käme, oder wenn nach Lage der Dinge das Ergebnis der Beweiserhebung --ausnahmsweise-- mit einiger Sicherheit im vorhinein feststeht, z.B. weil ein Zeuge bereits im Verwaltungsverfahren eingehend vernommen worden ist (vgl. Beschluss des Senats vom 2. Juli 1999 VII B 60/99, BFH/NV 2000, 56).
  • BFH, 11.08.2000 - IV B 27/00

    Ablehnung von PKH; mutwillige Rechtsverfolgung

    Dabei ist der Senat nicht darauf beschränkt, allein die vom FG bejahte Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung zu überprüfen, denn im Beschwerdeverfahren entscheidet der BFH als Tatsachengericht (BFH-Beschluss vom 2. Juli 1999 VII B 60/99, BFH/NV 2000, 56, m.w.N.; s. auch Senatsbeschluss vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BFHE 191, 304, BStBl II 2000, 298).
  • BFH, 31.05.2000 - V B 36/00

    PKH; Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

    Im Beschwerdeverfahren entscheidet der BFH als Tatsachengericht (BFH-Beschluss vom 2. Juli 1999 VII B 60/99, BFH/NV 2000, 56, m.w.N.).
  • BFH, 25.01.2001 - X B 41/00

    Einkommensteuer - Verlustvortrag - Anschaffungskosten - Prozesskostenhilfe -

    Denn dieses Verbot bezieht sich auf die erstmalige Vernehmung eines Zeugen, weil dessen Aussage ihrem Inhalt nach --anders als bei schon vorliegenden Äußerungen-- nicht zuverlässig vorausgesagt werden kann (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1994, 149, und in BFH/NV 1999, 342; vom 2. Juli 1999 VII B 60/99, BFH/NV 2000, 56).
  • FG Hamburg, 17.12.2007 - 4 V 371/07

    Abgabenordnung, Prozessrecht: Nichtigkeit eines Steuerbescheides - Zulässigkeit

    Dass die Anzahl der eingeschmuggelten, d.h. vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachten Zigaretten geschätzt werden darf, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. nur BGH, Urteil vom 14.03.2007, 5 StR 461/06, [...]; BFH, Beschluss vom 02.07.1999, VII B 60/99).
  • BFH, 08.05.2001 - VII B 253/00

    Prozesskostenhilfe - Inanspruchnahme als Haftungsschuldner - Umsatzsteuer -

    Diesen Widerspruch zu der Behauptung des Antragstellers, er wisse nicht, wo sich die Unterlagen befunden hätten und befänden und er hätte keinerlei Zugriff darauf, aufzuklären, ist nicht Aufgabe des hier zu beurteilenden summarischen Verfahrens, in dem eine Entscheidung anhand der präsenten Beweismittel nach Aktenlage zu treffen und die Erhebung eines Zeugenbeweises grundsätzlich nicht durchzuführen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Juli 1999 VII B 60/99, BFH/NV 2000, 56).
  • BFH, 31.05.2000 - V B 37/00

    Selbständiger - Beratungsleistungen für Unternehmen - Umsatzsteuer - Schätzung

    Im Beschwerdeverfahren entscheidet der BFH als Tatsachengericht (BFH-Beschluss vom 2. Juli 1999 VII B 60/99, BFH/NV 2000, 56, m.w.N.).
  • BFH, 11.08.2000 - IV B 28/00

    Beratungsleistungen - Verdachts der Steuerhinterziehung - Kürzung der

    Dabei ist der Senat nicht darauf beschränkt, allein die vom FG bejahte Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung zu überprüfen, denn im Beschwerdeverfahren entscheidet der BFH als Tatsachengericht (BFH-Beschluss vom 2. Juli 1999 VII B 60/99, BFH/NV 2000, 56, m.w.N.; s. auch Senatsbeschluss vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BFHE 191, 304, BStBl II 2000, 298).
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