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   BFH, 13.07.2000 - VII B 78/00   

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https://dejure.org/2000,5391
BFH, 13.07.2000 - VII B 78/00 (https://dejure.org/2000,5391)
BFH, Entscheidung vom 13.07.2000 - VII B 78/00 (https://dejure.org/2000,5391)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - VII B 78/00 (https://dejure.org/2000,5391)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 30.06.1970 - VII R 100/68

    Voraussetzungen für die Annahme des Entzugs eines Zollgutes

    Auszug aus BFH, 13.07.2000 - VII B 78/00
    Nach dem Senatsurteil vom 13. August 1985 VII R 93/81 (BFHE 144, 311) ist die zollamtliche Überwachung ihrem Wesen nach eine fortdauernde Maßnahme zur umfassenden Kontrolle über das Zollgut (siehe auch Senatsurteil vom 30. Juni 1970 VII R 100/68, BFHE 99, 509, 511).

    Diese treten vielmehr kraft Gesetzes ein (vgl. Senatsurteile vom 25. Oktober 1988 VII R 190/85, BFH/NV 1989, 601, 602; in BFHE 99, 509, 512, und vom 12. März 1985 VII R 94/82, BFHE 143, 477, 480).

  • BFH, 21.08.1986 - V B 46/86

    Befreiung von der Umsatzsteuer bei Vermittlungsleistungen im Reisegewerbe

    Auszug aus BFH, 13.07.2000 - VII B 78/00
    Ferner sind zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache Angaben dazu erforderlich, inwiefern die richtige Antwort auf die in dem angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu ihr in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (vgl. BFH, Beschluss vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171).
  • BFH, 21.04.1999 - X B 13/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 13.07.2000 - VII B 78/00
    Die Klägerin hätte sich daher zur Darlegung weiteren Klärungsbedarfs hinsichtlich der von ihr aufgeworfenen Fragen mit dieser Rechtsprechung und dem einschlägigen Schrifttum zu den betreffenden Vorschriften auseinander setzen und darstellen müssen, inwieweit über die richtige Anwendung dieser Grundsätze auf den Einzelfall hinaus im Interesse der Allgemeinheit eine weitere Klärung der gestellten Fragen erforderlich erscheint (vgl. BFH, Beschluss vom 21. April 1999 X B 13/99, BFH/NV 1999, 1475; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 62, m.w.N.).
  • BFH, 13.08.1985 - VII R 93/81
    Auszug aus BFH, 13.07.2000 - VII B 78/00
    Nach dem Senatsurteil vom 13. August 1985 VII R 93/81 (BFHE 144, 311) ist die zollamtliche Überwachung ihrem Wesen nach eine fortdauernde Maßnahme zur umfassenden Kontrolle über das Zollgut (siehe auch Senatsurteil vom 30. Juni 1970 VII R 100/68, BFHE 99, 509, 511).
  • BFH, 03.05.1994 - VII B 22/94

    Rechtscharakter der Referenzmengenfestsetzung von Molkereien

    Auszug aus BFH, 13.07.2000 - VII B 78/00
    Dass die angestrebte Revisionsentscheidung Auswirkungen auf eine Vielzahl von Fällen hat, begründet eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache allein noch nicht (vgl. BFH, Beschluss vom 3. Mai 1994 VII B 22/94, BFH/NV 1995, 79).
  • BFH, 25.10.1988 - VII R 190/85

    Voraussetzungen für das Entstehen einer Tabaksteuerausgleichsschuld -

    Auszug aus BFH, 13.07.2000 - VII B 78/00
    Diese treten vielmehr kraft Gesetzes ein (vgl. Senatsurteile vom 25. Oktober 1988 VII R 190/85, BFH/NV 1989, 601, 602; in BFHE 99, 509, 512, und vom 12. März 1985 VII R 94/82, BFHE 143, 477, 480).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 13.07.2000 - VII B 78/00
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache ist es erforderlich, dass die Klägerin eine konkrete Rechtsfrage benennt und auf ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 23.01.1992 - II B 64/91

    Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als

    Auszug aus BFH, 13.07.2000 - VII B 78/00
    Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Rechtsfrage handeln (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676).
  • BFH, 12.03.1985 - VII R 94/82
    Auszug aus BFH, 13.07.2000 - VII B 78/00
    Diese treten vielmehr kraft Gesetzes ein (vgl. Senatsurteile vom 25. Oktober 1988 VII R 190/85, BFH/NV 1989, 601, 602; in BFHE 99, 509, 512, und vom 12. März 1985 VII R 94/82, BFHE 143, 477, 480).
  • BFH, 23.04.1999 - VII B 41/99

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis; Divergenz

    Auszug aus BFH, 13.07.2000 - VII B 78/00
    Die Klägerin hätte sich daher zur Darlegung weiteren Klärungsbedarfs hinsichtlich der von ihr aufgeworfenen Fragen mit dieser Rechtsprechung und dem einschlägigen Schrifttum zu den betreffenden Vorschriften auseinander setzen und darstellen müssen, inwieweit über die richtige Anwendung dieser Grundsätze auf den Einzelfall hinaus im Interesse der Allgemeinheit eine weitere Klärung der gestellten Fragen erforderlich erscheint (vgl. BFH, Beschluss vom 21. April 1999 X B 13/99, BFH/NV 1999, 1475; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 62, m.w.N.).
  • BFH, 08.05.1990 - VII R 130/87

    Anforderungen an die richtige Bezeichnung eines Zollguts in der zugehörigen

  • BFH, 06.12.2005 - VII R 31/04

    TIR-Verfahren: Zuständigkeit für die Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen -

    Diese Rechtsprechung des Senats ist zwar noch zu § 57 des Zollgesetzes ergangen, der durch Art. 2 Abs. 1 Buchst. c ZollschuldVO i.V.m. Art. 4 Abs. 1 ZollschuldnerVO abgelöst worden ist; das Gemeinschaftsrecht verwendet aber insoweit die gleichen Begriffe wie das nationale Zollrecht, so dass die dazu ergangene Rechtsprechung auch für das im maßgebenden Zeitpunkt anwendbare Gemeinschaftsrecht von Bedeutung ist (Senatsbeschluss vom 13. Juli 2000 VII B 78/00, BFH/NV 2001, 74).
  • BFH, 16.12.2003 - VII B 370/02

    Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil

    Er umfasst jede Handlung oder Unterlassung, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99, EuGHE 2001, I-873; Senatsbeschlüsse vom 13. Juli 2000 VII B 78/00, BFH/NV 2001, 74; vom 17. Juli 2001 VII R 99/00, BFHE 195, 481).
  • FG München, 22.01.2009 - 14 K 1876/06

    Entziehung von Branntwein aus dem Steueraussetzungsverfahren - Steuerschuldner

    Sei er jedoch nur willenloses Werkzeug eines anderen, der die Tatherrschaft inne hat, so sei dieser der Entzieher und damit Abgabenschuldner (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juli 2000 VII B 78/00, BFH/NV 2001, 74).
  • FG München, 29.01.2009 - 14 K 2229/06

    Spediteur als Entzieher von Branntwein aus dem Steueraussetzungsverfahren -

    Sei er jedoch nur willenloses Werkzeug eines anderen, der die Tatherrschaft inne hat, so sei dieser der Entzieher und damit Abgabenschuldner (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juli 2000 VII B 78/00, BFH/NV 2001, 74).
  • FG Hamburg, 24.05.2013 - 4 K 164/12

    Zollrecht: Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung im externen

    Zur Aufrechterhaltung der Kontrollmöglichkeiten über Waren, die sich im Versandverfahren befinden, ist es grundsätzlich erforderlich, dass diese nur in einer mit dem Versandverfahren zu vereinbarenden Weise behandelt werden (BFH, Beschluss vom 13.07.2000, VII B 78/00).
  • FG Hamburg, 13.05.2005 - IV 199/01

    Steuerschuldnerschaft bei Branntweinsteuerentziehung

    Entzieher kann nur sein, wer mit natürlichem Handlungswillen handelt, wobei er die Entziehungshandlung regelmäßig selbst ausführt und insoweit die Tatherrschaft innehat und nicht lediglich ein willenloses Werkzeug eines anderen ist (BFH, Urteil v. 13.7.2000, VII B 78/00; BGH, Urteil v. 24.10.2002, 5 StR 600/01; Reiche in Teichner/Alexander/Reiche, MinöStG , zum insoweit inhaltsgleichen § 18 MinöStG , Tz. 85).
  • FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 197/00

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung

    Die zollamtliche Überwachung ist ihrem Wesen nach eine fortdauernde Maßnahme zur umfassenden Kontrolle des Zollgutes (vgl. BFH, Beschluss vom 13.7.2000 - VII B 78/00 -, juris).
  • FG Hamburg, 13.08.2002 - IV 312/99

    Eingangsabgaben bei Entziehung von Waren aus der zollamtlichen Überwachung

    Dies bedeutet u.a., dass das Entziehen eine Tathandlung ist, die zwar von einem entsprechenden Handlungswillen getragen sein muss, aber das Wissen um die Rechtsfolgen der Handlung nicht voraussetzt (BFH-Beschluss vom 13.07.2000 VII B 78/00, ZfZ 2000, 419).
  • FG Hamburg, 29.09.2003 - IV 48/01

    Zollschuldentstehung, Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung:

    Aber auch aus einem weiteren Grunde ist vorliegend ein Entziehen der Waren aus der zollamtlichen Überwachung im Sinne des Art. 203 Abs. 1 ZK anzunehmen: Die zollamtliche Überwachung ist ihrem Wesen nach eine fortdauernde Maßnahme zur umfassenden Kontrolle des Zollgutes (vgl. BFH, Beschluss vom 13.7.2000 - VII B 78/00 -, juris).
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