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   BFH, 22.01.2002 - VII R 23/01   

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https://dejure.org/2002,4244
BFH, 22.01.2002 - VII R 23/01 (https://dejure.org/2002,4244)
BFH, Entscheidung vom 22.01.2002 - VII R 23/01 (https://dejure.org/2002,4244)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - VII R 23/01 (https://dejure.org/2002,4244)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EG Art. 234; ZK Art. 15, Art. 37, Art. 62 Abs. 1 Satz 2, Art. 62 Abs. 2, Art. 121, Art. 1... 85 Abs. 1, Art. 187 Unterabs. 2, Art. 201 Abs. 1, Art. 217; ZKDVO Art. 2, Art. 313 Abs. 2 Buchst. a; ZKDVO a. F. Art. 613

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zollbestimmungen - Europäische Zollbestimmungen - Veredelungserzeugnisse - Einfuhrabgabe

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; ZK Art. 15; ; ZK Art. 37; ; ZK Art. 62 Abs. 1 Satz 2; ; ZK Art. 62 Abs. 2;... ; ZK Art. 121; ; ZK Art. 185 Abs. 1; ; ZK Art. 187 Unterabs. 2; ; ZK Art. 201 Abs. 1; ; ZK Art. 217; ; ZKDVO Art. 2; ; ZKDVO Art. 313 Abs. 2 Buchst. a; ; ZKDVO a.F. Art. 613

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 197, 563
  • BB 2002, 560
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 23.11.2006 - V R 67/05

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund

    Daraus folgt, dass der EuGH den im Verfahren Emmott entwickelten Rechtsgrundsatz auf Fallkonstellationen der dort gegebenen Art beschränkt wissen will (vgl. BFH-Urteil vom 21. März 1996 XI R 36/95, BFHE 197, 563, BStBl II 1996, 399, unter II. 3. a; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 229, unter II.1.).
  • BFH, 23.11.2006 - V R 51/05

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund

    Daraus folgt, dass der EuGH den im Verfahren Emmott in Slg. 1991, I-4269, HFR 1993, 137, UR 1993, 315 entwickelten Rechtsgrundsatz auf Fallkonstellationen der dort gegebenen Art beschränkt wissen will (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. März 1996 XI R 36/95, BFHE 197, 563, BStBl II 1996, 399, unter II. 3. a; BFH-Beschluss vom 15. September 2004 I R 83/04, BFH/NV 2005, 229, unter II.1.).
  • BFH, 14.06.2005 - VII R 17/04

    Wiedereinfuhr von EU-Ursprungserzeugnissen aus Tschechien - Absehen von der

    Die Ausführungen in dem Senatsbeschluss vom 22. Januar 2002 VII R 23/01 (BFHE 197, 563, 567) beziehen sich nicht auf die Frage, bis wann ein Antrag auf Zollbefreiung nach Art. 185 Abs. 1 ZK noch gestellt werden kann.
  • BFH, 22.07.2003 - VII R 23/01

    Veredelungserzeugnisse, Rückwarenregelung

    Im Verlauf des Revisionsverfahrens hat der Senat mit Beschluss vom 22. Januar 2002 VII R 23/01 (BFHE 197, 563), auf den wegen der Darstellung des Streitstandes im Einzelnen verwiesen wird, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) die folgende Auslegungsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • BFH, 27.07.2005 - VII R 19/04

    Wiedereinfuhr von EU-Ursprungserzeugnissen in die EU

    Die Ausführungen in dem Senatsbeschluss vom 22. Januar 2002 VII R 23/01 (BFHE 197, 563, 567) beziehen sich nicht auf die Frage, bis wann ein Antrag auf Zollbefreiung nach Art. 185 Abs. 1 ZK noch gestellt werden kann.
  • FG Niedersachsen, 04.03.2010 - 16 K 230/09

    Aufhebung eines rechtswidrigen belastenden bestandskräftigen Verwaltungsakts

    Daraus folgt, dass der EuGH den im Verfahren Emmott entwickelten Rechtsgrundsatz auf Fallkonstellationen der dort gegebenen Art beschränkt wissen will (vgl. BFH-Urteil vom 21. März 1996 XI R 36/95, BFHE 197, 563, BStBl II 1996, 399, unter II. 3. a; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 229, unter II.1.).
  • FG Hessen, 16.04.2012 - 7 K 2968/11

    Umfang und Grenzen der Mitwirkungspflicht nach Art. 14 ZK - Mitwirkungspflichten

    cc) Demgegenüber spricht der den Vorschriften über Rückwaren zugrunde liegende Gedanke des Wirtschaftszolls für die - ggf. nur teilweise - Befreiung von den Einfuhrabgaben (vgl. Bundesfinanzhof [BFH], Vorlagebeschluss vom 22.01.2002 VII R 23/01, ZfZ 2002, 202 [203]), weil die Nichtbefreiung bedeutet, dass für den in den Veredelungserzeugnissen enthaltenen Gemeinschaftswarenanteil Zoll erhoben wird.
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Rechtsprechung
   BFH, 22.07.2003 - VII R 23/01 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13700
BFH, 22.07.2003 - VII R 23/01 (1) (https://dejure.org/2003,13700)
BFH, Entscheidung vom 22.07.2003 - VII R 23/01 (1) (https://dejure.org/2003,13700)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - VII R 23/01 (1) (https://dejure.org/2003,13700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der gesetzlich geschuldeten Einfuhrabgaben - Überführung von Veredelungserzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr - Anmeldung und Nachweis der Rückwareneigenschaft - Auskunft mittels des Formblatts INF 1 bei der Überwachungszollstelle - ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 201, ZK Art 187, ZK Art 185, ZK Art 15, ZKDV Art 613
    Aktive Veredelung; Bemessungsgrundlage; Beweislast; Rückwaren; Veredelungsrückware

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.01.2002 - VII R 23/01

    Zollbestimmungen - Europäische Zollbestimmungen - Veredelungserzeugnisse -

    Auszug aus BFH, 22.07.2003 - VII R 23/01
    Im Verlauf des Revisionsverfahrens hat der Senat mit Beschluss vom 22. Januar 2002 VII R 23/01 (BFHE 197, 563), auf den wegen der Darstellung des Streitstandes im Einzelnen verwiesen wird, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) die folgende Auslegungsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • EuGH, 22.05.2003 - C-56/02

    Rebmann

    Auszug aus BFH, 22.07.2003 - VII R 23/01
    Der EuGH hat daraufhin mit Urteil vom 22. Mai 2003 Rs. C-56/02 wie folgt entschieden:.
  • BFH, 27.07.2005 - VII R 19/04

    Wiedereinfuhr von EU-Ursprungserzeugnissen in die EU

    Für den Fall, dass sich die Fahrzeuge vor ihrer Ausfuhr aus der Gemeinschaft in einem aktiven Veredelungsverfahren befunden haben sollten, wäre nach Art. 187 ZK eine teilweise Abgabenbefreiung zu prüfen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 2003 VII R 23/01, BFH/NV 2003, 1616).

    Die Ausführungen in dem Senatsbeschluss vom 22. Januar 2002 VII R 23/01 (BFHE 197, 563, 567) beziehen sich nicht auf die Frage, bis wann ein Antrag auf Zollbefreiung nach Art. 185 Abs. 1 ZK noch gestellt werden kann.

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