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   BFH, 11.06.1997 - VII R 73/96   

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https://dejure.org/1997,9781
BFH, 11.06.1997 - VII R 73/96 (https://dejure.org/1997,9781)
BFH, Entscheidung vom 11.06.1997 - VII R 73/96 (https://dejure.org/1997,9781)
BFH, Entscheidung vom 11. Juni 1997 - VII R 73/96 (https://dejure.org/1997,9781)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.04.1968 - III B 85/67

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Fehlen der Einreichung einer Vollmacht

    Auszug aus BFH, 11.06.1997 - VII R 73/96
    Da der Prozeßbevollmächtigte des Klägers trotz zweimaliger Aufforderung keine Prozeßvollmacht vorgelegt hat, ist anzunehmen, daß er als vollmachtloser Vertreter gehandelt hat, dem nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind, weil er das erfolglose Revisionsverfahren veranlaßt hat (vgl. u. a. BFH, Beschlüsse vom 19. April 1968 III B 85/67, BFHE 92, 173, BStBl II 1968, 473; vom 16. Mai 1989 V B 5/89, BFH/NV 1990, 796).
  • BFH, 16.05.1989 - V B 5/89

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund Wegfalls der

    Auszug aus BFH, 11.06.1997 - VII R 73/96
    Da der Prozeßbevollmächtigte des Klägers trotz zweimaliger Aufforderung keine Prozeßvollmacht vorgelegt hat, ist anzunehmen, daß er als vollmachtloser Vertreter gehandelt hat, dem nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind, weil er das erfolglose Revisionsverfahren veranlaßt hat (vgl. u. a. BFH, Beschlüsse vom 19. April 1968 III B 85/67, BFHE 92, 173, BStBl II 1968, 473; vom 16. Mai 1989 V B 5/89, BFH/NV 1990, 796).
  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 29/00 R

    Prozeßvollmacht in den Verwaltungsakten

    So hat es das BVerfG nicht beanstandet, daß der Bundesfinanzhof (BFH) einen Prozeßbevollmächtigten, der trotz zweimaliger Aufforderung durch das Gericht keine Prozeßvollmacht vorgelegt hat, als vollmachtslosen Vertreter behandelt und ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt hat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 BvR 2369/97 - zu BFH vom 11. Juni 1997 - VII R 73/96 - ebenso bereits BVerfG , Beschluß vom 23. Februar 1971 - 2 BvR 84/71 - mit der Auferlegung einer Gebühr wegen mißbräuchlicher Erhebung der Verfassungsbeschwerde durch den Rechtsanwalt auf der Grundlage des § 34 Abs. 2 BVerfGG).
  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 28/00 R

    Prozeßvollmacht in den Verwaltungsakten

    So hat es das BVerfG nicht beanstandet, daß der Bundesfinanzhof (BFH) einen Prozeßbevollmächtigten, der trotz zweimaliger Aufforderung durch das Gericht keine Prozeßvollmacht vorgelegt hat, als vollmachtlosen Vertreter behandelt und ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt hat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 BvR 2369/97 - zu BFH vom 11. Juni 1997 - VII R 73/96 - ebenso bereits BVerfG , Beschluß vom 23. Februar 1971 - 2 BvR 84/91 - mit der Auferlegung einer Gebühr wegen mißbräuchlicher Erhebung der Verfassungsbeschwerde durch den Rechtsanwalt auf der Grundlage des § 34 Abs. 2 BVerfGG).
  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 27/00 R

    Prozeßvollmacht in den Verwaltungsakten

    So hat es das BVerfG nicht beanstandet, daß der Bundesfinanzhof (BFH) einen Prozeßbevollmächtigten, der trotz zweimaliger Aufforderung durch das Gericht keine Prozeßvollmacht vorgelegt hat, als vollmachtslosen Vertreter behandelt und ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt hat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 BvR 2369/97 - zu BFH vom 11. Juni 1997 - VII R 73/96 - ebenso bereits BVerfG , Beschluß vom 23. Februar 1971 - 2 BvR 84/71 - mit der Auferlegung einer Gebühr wegen mißbräuchlicher Erhebung der Verfassungsbeschwerde durch den Rechtsanwalt auf der Grundlage des § 34 Abs. 2 BVerfGG).
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 43/99 R

    Prozeßvollmacht in den Verwaltungsakten

    So hat es das BVerfG nicht beanstandet, daß der Bundesfinanzhof (BFH) einen Prozeßbevollmächtigten, der trotz zweimaliger Aufforderung durch das Gericht keine Prozeßvollmacht vorgelegt hat, als vollmachtslosen Vertreter behandelt und ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt hat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 BvR 2369/97 - zu BFH vom 11. Juni 1997 - VII R 73/96 - ebenso bereits BVerfG , Beschluß vom 23. Februar 1971 - 2 BvR 84/71 - mit der Auferlegung einer Gebühr wegen mißbräuchlicher Erhebung der Verfassungsbeschwerde durch den Rechtsanwalt auf der Grundlage des § 34 Abs. 2 BVerfGG).
  • BFH, 21.04.1999 - VII B 313/98

    Prozessvollmacht und Überprüfung bei Missbrauchsverdacht

    Die Kosten dieses Verfahrens sind dem mithin als vollmachtlosem Vertreter zu behandelnden Rechtsanwalt E aufzuerlegen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. u.a. Beschluß des Senats vom 11. Juni 1997 VII R 73/96, BFH/NV 1997, 892).
  • BFH, 23.07.2002 - II B 152/01

    GbR; Nachweis der Bevollmächtigung

    Die Kosten dieses Verfahrens sind dem als vollmachtlosem Vertreter zu behandelnden Rechtsanwalt und Steuerberater K aufzuerlegen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 11. Juni 1997 VII R 73/96, BFH/NV 1997, 892).
  • BFH, 23.07.2002 - II B 44/01

    GbR; Nachweis der Bevollmächtigung

    Die Kosten dieses Verfahrens sind dem als vollmachtlosem Vertreter zu behandelnden Steuerberater B aufzuerlegen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 11. Juni 1997 VII R 73/96, BFH/NV 1997, 892).
  • LSG Schleswig-Holstein, 03.11.1999 - L 4 KA 3/99

    Mangel der Vollmacht - Anwendbarkeit des § 88 Abs. 2 ZPO im SG-Verfahren

    So hat es das BVerfG nicht beanstandet, daß der Bundesfinanzhof (BFH) einen Prozeßbevollmächtigten, der trotz zweimaliger Aufforderung durch das Gericht keine Prozeßvollmacht vorgelegt hat, als vollmachtslosen Vertreter behandelt und ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt hat (Beschluß (Kammer) vom 16. Dezember 1997 - 1 BvR 2369/97 - zu BFH vom 11. Juni 1997 - VII R 73/96 - ebenso bereits BVerfG (Dreier-Ausschuß), Beschluß vom 23. Februar 1971 - 2 BvR 84/71 - mit der Auferlegung einer Gebühr wegen mißbräuchlicher Erhebung der Verfassungsbeschwerde durch den Rechtsanwalt auf der Grundlage des § 34 Abs. 2 BVerfGG).
  • BFH, 26.11.1999 - III B 63/99

    Vollmachtloser Vertreter

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH waren ihr die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, da sie das erfolglose Beschwerdeverfahren veranlasst hat (BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 1997 III B 35/95, BFH/NV 1998, 878; vom 9. Juni 1997 V R 78/96, V R 79/96, BFH/NV 1997, 892).
  • FG München, 24.09.2009 - 14 K 3423/06

    Unzulässige Klage bei Erhebung durch Vertreter ohne Vertretungsmacht

    Die Kosten des Verfahrens sind dem als vollmachtslosen Vertreter zu behandelnden Rechtsanwalt X aufzuerlegen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. u. a. BFH-Beschluss vom 11. Juni 1997 VII R 73/96, BFH/NV 1997, 892).
  • FG München, 12.10.2009 - 14 K 3423/06

    Erfordernis eines Nachweises der Vertretungsmacht des Unterzeichners einer

  • FG Hamburg, 01.07.2003 - III 108/03

    Sachurteilsvoraussetzungen einer Klage; schriftliche Prozessvollmacht als

  • SG Nordhausen, 30.04.2012 - S 12 AS 4313/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Mangel der Prozessvollmacht - mangelnde Klarheit

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