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   BFH, 04.08.1992 - VII R 74/90   

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https://dejure.org/1992,3862
BFH, 04.08.1992 - VII R 74/90 (https://dejure.org/1992,3862)
BFH, Entscheidung vom 04.08.1992 - VII R 74/90 (https://dejure.org/1992,3862)
BFH, Entscheidung vom 04. August 1992 - VII R 74/90 (https://dejure.org/1992,3862)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Branntweinmonopolausgleich: Festsetzungsverjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Festsetzungsverjährung für Branntweinmonopolausgleich

Papierfundstellen

  • BFHE 169, 269
  • BFHE 169, 270
  • BB 1993, 65
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BFH, 30.08.2005 - VII R 1/00

    Zeitweilige Entfernung des Versandscheins von der Ware als Entziehen aus der

    Das FG hat in seinem Urteil (S. 19 ff.) zutreffend dargelegt, dass der Gesetzgeber im TabStG --anders als bei den anderen bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Verbrauchsteuergesetzen (vgl. z.B. zur Regelung des § 154 Abs. 1 des Branntweinmonopolgesetzes --BranntwMonG-- das Senatsurteil vom 4. August 1992 VII R 74/90, BFHE 169, 269)-- für die Einfuhrfälle das Erlöschen der Tabaksteuer bewusst nicht durch einen Verweis auf die zollrechtlichen Vorschriften geregelt wissen wollte.
  • BFH, 20.07.1999 - VII R 85/98

    Nacherhebung - Eingangsabgabe - Zollkodex - Geltung des Zollkodex

    Denn der Begriff "Zollverfahren" in Art. 1 Abs. 1 VO Nr. 1697/79 ist weit auszulegen (vgl. Senatsurteil vom 4. August 1992 VII R 74/90, BFHE 169, 269, 275).
  • BFH, 07.09.1993 - VII R 128/92

    Erkennbarkeit eines Tarifierungsirrtums

    Für die Beurteilung der Frage, ob ein Irrtum vom Abgabenschuldner nach Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO nicht erkannt werden konnte, bedarf es nach der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH (vgl. das auf Vorlage des Senats ergangene Urteil des EuGH vom 26. Juni 1990 Rs. C-64/89,EuGHE 1990, I-2535, 2557 Abs. 18, 19; bestätigt mit Urteil vom 1. April 1993 Rs. C-250/91, RIW 1993, 599 Leitsatz 2), der der Senat folgt (vgl. BFHE 169, 269, 277), einer konkreten Beurteilung aller Umstände des Einzelfalles (Gesamtbetrachtung: vgl. Senat, Beschluß vom 15. Dezember 1992 VII B 123/92, BFH/NV 1994, 65), wobei namentlich die Art des Irrtums, die Erfahrung und die Sorgfalt des Beteiligten zu berücksichtigen sind.
  • BFH, 06.12.2001 - VII R 76/00

    Entstehung der Zollschuld; Abgabe von Schiffsbedarf

    Denn diese Vorschrift ist im Streitfall nicht anwendbar, weil die Zollstelle bis zu dem gegen die Klägerin ergangenen Steuerbescheid nicht mit einer Anmeldung zu einem Zollverfahren befasst war, das zur Entstehung einer Zollschuld hätte führen können, also eine "nachträgliche" buchmäßige Erfassung schon dem Wortlaut der Vorschrift nach nicht vorliegt (vgl. Senatsurteil vom 24. September 1991 VII R 49/89, BFHE 167, 244; modifiziert durch Senatsurteil vom 4. August 1992 VII R 74/90, BFHE 169, 269).
  • FG Hamburg, 19.04.2000 - IV 715/97

    Regelungen des EWR-Abkommens

    Die von der Klägerin abgegebene Zollanmeldung unter Selbstberechnung der Abgaben ist eine Steueranmeldung gem. § 168 AO (vgl. BFH Urteile v. 24.9.1991 VII R 49/89, BFHE 167, 244; Urteil v. 4.8.1992 VII R 74/90, BFHE 169, 270; vgl. a. Witte Zollkodex 2. Aufl. § 221 Rn. 3 f), die - da die Ausnahmen gem. § 168 S. 2 AO (Steuervergütung oder Herabsetzung einer Steuer) nicht vorliegen - einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht.
  • BFH, 21.04.1999 - VII B 274/97

    Schaumweinbesteuerung für aromatisierte weinhaltige Cocktails

    Denn der DGebrZT enthält keine Rechtsnormen, sondern lediglich Verwaltungsvorschriften; Hinweiszeichen wie "VSt" haben zudem nur exemplarischen Charakter und können keine Vollständigkeit beanspruchen (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 4. August 1992 VII R 74/90, BFHE 169, 269, 277).
  • FG Düsseldorf, 21.09.2005 - 4 K 4351/03

    Einfuhr; Rohware; Entwicklungsland; Präferenzzollsatz; Umwandlungserzeugnis;

    Dies aber wäre bei einer derart wichtigen wirtschaftlichen Frage erforderlich gewesen (BFH Urteil v. 04.08.1992, VII R 74/90, ZfZ 1993, 52 ff., 55).
  • BFH, 29.07.1997 - VII R 97/96
    Bei diesen Hinweiszeichen handelt es sich lediglich um Verwaltungsvorschriften, die nach der Rechtsprechung des Senats nur exemplarischen Charakter haben und deshalb keine Vollständigkeit beanspruchen können (Senatsurteil vom 4. August 1992 VII R 74/90, BFHE 169, 269, 277).
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.05.2001 - 6 K 3347/98

    Absehen von Nacherhebung von Eingangsabgaben

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  • FG Baden-Württemberg, 26.10.1999 - 11 K 200/96

    Voraussetzungen eines (aktiven) Irrtums i.S.v. Art. 5 Abs. 2 VO 2913/92;

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  • FG Düsseldorf, 14.04.1997 - 4 K 126/95

    Abschöpfungen aus Tulum Peyniri aus Schafmilch; Kuhmilchanteil in Schafkäse;

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