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   BFH, 13.11.2002 - VII S 26/02 (PKH)   

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https://dejure.org/2002,13277
BFH, 13.11.2002 - VII S 26/02 (PKH) (https://dejure.org/2002,13277)
BFH, Entscheidung vom 13.11.2002 - VII S 26/02 (PKH) (https://dejure.org/2002,13277)
BFH, Entscheidung vom 13. November 2002 - VII S 26/02 (PKH) (https://dejure.org/2002,13277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Prozesskostenhilfe (PKH) - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - Hinreichende Erfolgsaussichten des Rechtsmittels - Darlegung eines Zulassungsgrundes in zumindest laienhafter Weise

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

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  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.02.2001 - III S 15/00

    PKH - Aussicht auf Erfolg

    Auszug aus BFH, 13.11.2002 - VII S 26/02
    Dazu gehört, dass er innerhalb der Rechtsmittelfrist das Streitverhältnis --in zumindest laienhafter Weise-- darstellt, das heißt angibt, aus welchen Gründen er eine Überprüfung der Entscheidung des FG in einem Revisionsverfahren meint beanspruchen zu können (vgl. § 142 FGO i.V.m. § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. BFH-Beschluss vom 8. Februar 2001 III S 15/00, BFH/NV 2001, 1270).
  • BFH, 15.04.1999 - X S 1/99

    PKH für NZB oder Revision; Anforderungen an die Darstellung des

    Auszug aus BFH, 13.11.2002 - VII S 26/02
    Der Antragsteller hätte, um PKH erhalten zu können, zumindest in laienhafter Weise einen Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dartun müssen (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO; vgl. u.a. BFH- Beschluss vom 15. April 1999 X S 1/99, BFH/NV 1999, 1355).
  • BFH, 10.03.1994 - IX B 24/94

    Vordruckverfahren bei Prozeßkostenhilfe (§ 142 EStG )

    Auszug aus BFH, 13.11.2002 - VII S 26/02
    Dieser Antrag ist schon deshalb abzulehnen, weil der Antragsteller nicht, wie erforderlich (§ 142 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 der Zivilprozessordnung --ZPO--), die vorgeschriebene Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb der Rechtsmittelfrist vorgelegt oder zumindest auf seine dem Finanzgericht (FG) vorgelegte Erklärung unter der Versicherung Bezug genommen hat, dass sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers nicht inzwischen geändert haben (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 10. März 1994 IX B 24/94, BFH/NV 1994, 823); denn es ist --woran es hier fehlt-- zeitnah nachzuweisen, dass der PKH-Antragsteller die Mittel für die beabsichtigte Prozessführung nicht selbst aufbringen kann (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 27. November 1992 III B 80/92, BFH/NV 1993, 325).
  • BFH, 27.11.1992 - III B 80/92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

    Auszug aus BFH, 13.11.2002 - VII S 26/02
    Dieser Antrag ist schon deshalb abzulehnen, weil der Antragsteller nicht, wie erforderlich (§ 142 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 der Zivilprozessordnung --ZPO--), die vorgeschriebene Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb der Rechtsmittelfrist vorgelegt oder zumindest auf seine dem Finanzgericht (FG) vorgelegte Erklärung unter der Versicherung Bezug genommen hat, dass sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers nicht inzwischen geändert haben (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 10. März 1994 IX B 24/94, BFH/NV 1994, 823); denn es ist --woran es hier fehlt-- zeitnah nachzuweisen, dass der PKH-Antragsteller die Mittel für die beabsichtigte Prozessführung nicht selbst aufbringen kann (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 27. November 1992 III B 80/92, BFH/NV 1993, 325).
  • BFH, 27.10.2004 - VII S 11/04

    Nachholung der Begründung eines Prozesskostenhilfeantrags innerhalb der in § 116

    Er hat das Erfordernis, dass ein Antragsteller, der PKH für ein Verfahren der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision anstrebt, Revisionszulassungsgründe ("in laienhafter Form") aufzeigen müsse, in erster Linie auf § 142 FGO i.V.m. § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO gestützt, wonach in einem PKH-Antrag "das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen" ist (vgl. u.a. Beschluss vom 13. November 2002 VII S 26/02 (PKH) --unveröffentlicht--; BFH-Beschluss vom 15. April 1999 X S 1/99, BFH/NV 1999, 1355).
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