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   BFH, 30.03.2006 - VII S 7/06 (PKH)   

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https://dejure.org/2006,15121
BFH, 30.03.2006 - VII S 7/06 (PKH) (https://dejure.org/2006,15121)
BFH, Entscheidung vom 30.03.2006 - VII S 7/06 (PKH) (https://dejure.org/2006,15121)
BFH, Entscheidung vom 30. März 2006 - VII S 7/06 (PKH) (https://dejure.org/2006,15121)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 30.03.2006 - VII S 7/06
    Zwar soll die Revision auch dann ermöglicht werden, wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts schwerwiegende Fehler unterlaufen sind, die geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798).
  • BFH, 01.02.2007 - III B 165/05

    NZB: unterschiedliche Auslegung der "Scheinselbstständigkeit"; Divergenz

    Auszug aus BFH, 30.03.2006 - VII S 7/06
    Über die Nichtzulassungsbeschwerde des Antragstellers (Az. III B 165/05) ist noch nicht entschieden worden.
  • BFH, 21.07.1999 - V S 6/99

    PKH bei NZB

    Auszug aus BFH, 30.03.2006 - VII S 7/06
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn bei summarischer Prüfung für den Eintritt des Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juli 1999 V S 6/99, BFH/NV 2000, 193).
  • BFH, 09.10.2001 - XI B 43/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsmittelbegründung - Darlegungserfordernis -

    Auszug aus BFH, 30.03.2006 - VII S 7/06
    Dies vermag die Zulassung der Revision nach ständiger Rechtsprechung nicht zu rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Oktober 2001 XI B 43/01, BFH/NV 2002, 191).
  • BFH, 22.09.1992 - VII R 96/91

    Ermessensgerechtheit der Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen

    Auszug aus BFH, 30.03.2006 - VII S 7/06
    Ebenso wenig wie eine noch nicht eingetretene Bestandskraft der Steuerfestsetzung (vgl. Senatsurteil vom 22. September 1992 VII R 96/91, BFH/NV 1993, 220) kann die Berufung auf eine mögliche spätere Änderung dieses Bescheides dazu führen, gesetzlich vorgesehene Vollstreckungsmaßnahmen und damit auch die Aufforderung zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses und der eidesstattlichen Versicherung als ermessensfehlerhaft anzusehen (vgl. Klein/Brockmeyer, AO, 8. Aufl., § 251 Rz. 1).
  • BFH, 05.10.2006 - VII B 276/05

    NZB: Unterbrechung des Verfahrens, Beschlagnahme von Unterlagen

    Nachdem der Senat den Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für dieses Verfahren mit Beschluss vom 30. März 2006 VII S 7/06 (PKH) abgelehnt hatte, beantragte der Kläger "die Anordnung des vorläufigen Ruhens des Verfahrens bzw. die Aussetzung des Verfahrens", weil er wegen der Beschlagnahme von für das Beschwerdeverfahren notwendigen Unterlagen durch die Steuerfahndung derzeit nicht in der Lage sei, das Verfahren zu betreiben.
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