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BGH, 25.01.2001 - VII ZR 446/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Darlegung eines Schadensersatzanspruches - Generalunternehmer - Subunternehmer - Mängel - Prozeßvergleich
- Judicialis
BGB § 635
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 635
Schadensersatzanspruch des Generalunternehmers gegen den Subunternehmer bei Prozessvergleich mit dem Aufraggeber - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensersatzanspruch des Generalunternehmers bei Mängeln des Subunternehmers nach Prozeßvergleich mit Bauherrn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Rückgriff des GU gegenüber SubU trotz Vergleich mit Bauherrn? (IBR 2001, 173)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 663
- MDR 2001, 746
- NZBau 2001, 263
- WM 2001, 824
- BauR 2001, 793
- ZfBR 2001, 147 (Ls.)
- ZfBR 2001, 267
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.10.1999 - VIII ZR 184/98
Zulässigkeit eines Teilurteils
Auszug aus BGH, 25.01.2001 - VII ZR 446/99
Die Beklagte hat Gelegenheit klar zu stellen, in welcher Reihenfolge die Aufrechnungen jeweils gegen die verschiedenen Werklohnforderungen erklärt werden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1999 - VIII ZR 184/98, NJW 2000, 958 = WM 2000, 380).
- OLG Düsseldorf, 04.02.2011 - 22 U 76/10
Gewährleistungsansprüche des Hauptunternehmers gegen einen Nachunternehmer; …
Zu den durch mangelhafte Leistung verursachten Mangelfolgeschäden gehören auch die Beträge, die ein Hauptunternehmer wegen eines vom Nachunternehmer zu verantwortenden Mangels an den Auftraggeber gezahlt hat, insbesondere weil er dazu verurteilt worden ist (…zu vgl. Kniffka , a.a.O., 6. Teil Rn. 157; BGH , NZBau 2001, 263, 264). - OLG Dresden, 25.03.2004 - 10 U 902/00
Defizite im Standsicherheitsnachweis: Haftungsrisiken
Zu dem vom Statiker zu ersetzenden Schaden gehören grundsätzlich auch die Verpflichtungen seines Auftraggebers aus einem Vergleich mit dem Kunden, die dieser zur Erledigung der aus dem Mangel der Statik begründeten Haftungsansprüche des Kunden abschließt (vgl. BGH - Urteil vom 25.01.2001 - VII ZR 446/99 - NJW-RR 2001, 793).