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   BFH, 30.06.2008 - VIII B 182/07   

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https://dejure.org/2008,9597
BFH, 30.06.2008 - VIII B 182/07 (https://dejure.org/2008,9597)
BFH, Entscheidung vom 30.06.2008 - VIII B 182/07 (https://dejure.org/2008,9597)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 2008 - VIII B 182/07 (https://dejure.org/2008,9597)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Annahme beruflicher Tätigkeit eines beratenden Betriebswirts

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 18; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.05.2004 - XI R 9/03

    Entwicklung von Anwendungssoftware freiberuflich?

    Auszug aus BFH, 30.06.2008 - VIII B 182/07
    a) Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) gerügte Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem BFH-Urteil vom 4. Mai 2004 XI R 9/03 (BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989) liegt schon deshalb nicht vor, weil das Finanzgericht (FG) die Grundsätze dieses Urteils unter ausdrücklicher Bezugnahme zugrunde gelegt hat.

    Es geht nämlich wie die bezeichnete BFH-Entscheidung von der Ähnlichkeit eines Berufs zu einem Katalogberuf i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dann aus, wenn er in wesentlichen Punkten mit diesem Katalogberuf verglichen werden kann; dazu gehört sowohl die Vergleichbarkeit der Ausbildung als auch die Vergleichbarkeit der beruflichen Tätigkeit (BFH-Urteile vom 31. August 2005 XI R 62/04, BFH/NV 2006, 505; in BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989).

  • BFH, 19.09.2002 - IV R 74/00

    Beratender Betriebswirt als Freiberufler

    Auszug aus BFH, 30.06.2008 - VIII B 182/07
    b) Entsprechendes gilt für die unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 19. September 2002 IV R 74/00 (BFHE 200, 326, BStBl II 2003, 27) erhobene Rüge, das FG habe die Prüfung unterlassen, ob die Tätigkeit des Klägers nicht als wissenschaftliche oder schriftstellerische Tätigkeit den Einkünften aus selbständiger Arbeit i.S. des § 18 EStG zuzurechnen sei.
  • BFH, 31.08.2005 - XI R 62/04

    Katalogberuf - beratender Betriebswirt

    Auszug aus BFH, 30.06.2008 - VIII B 182/07
    Es geht nämlich wie die bezeichnete BFH-Entscheidung von der Ähnlichkeit eines Berufs zu einem Katalogberuf i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dann aus, wenn er in wesentlichen Punkten mit diesem Katalogberuf verglichen werden kann; dazu gehört sowohl die Vergleichbarkeit der Ausbildung als auch die Vergleichbarkeit der beruflichen Tätigkeit (BFH-Urteile vom 31. August 2005 XI R 62/04, BFH/NV 2006, 505; in BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989).
  • BFH, 04.11.2004 - I B 43/04

    NZB: schwerwiegender Rechtsfehler

    Auszug aus BFH, 30.06.2008 - VIII B 182/07
    Eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO setzt voraus, dass über bisher ungeklärte Rechtsfragen "zur Fortbildung des Rechts" zu entscheiden ist (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 41, m.w.N.) oder die Zulassung "zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung" geboten ist, weil der angefochtenen Entscheidung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichende Rechtsgrundsätze zugrunde gelegt wurden oder aber die angefochtene Entscheidung "greifbar gesetzwidrig" ist (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 4. November 2004 I B 43/04, BFH/NV 2005, 707; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 43, m.w.N).
  • BFH, 12.07.2007 - XI B 28/07

    Diplom-Bankbetriebswirt (Bankakademie) freiberuflich tätig

    Auszug aus BFH, 30.06.2008 - VIII B 182/07
    Den Beruf eines beratenden Betriebswirts i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG --der hier allein für die Zuordnung der Tätigkeit des Klägers in Frage kommt-- übt nach der Rechtsprechung des BFH derjenige aus, der nach einem entsprechenden Studium, verbunden mit praktischer Erfahrung, mit den hauptsächlichen Bereichen der Betriebswirtschaft --nicht dagegen nur mit einzelnen Sachgebieten-- vertraut ist und diese fachliche Breite seines Wissens auch bei seinen praktischen Tätigkeiten einsetzen kann und tatsächlich einsetzt (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2007 XI B 28/07, BFH/NV 2007, 1883).
  • BFH, 26.05.2000 - VIII B 110/99

    Fristenkontrolle durch Rechtsanwalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 30.06.2008 - VIII B 182/07
    Soweit das FG diese Voraussetzungen auf der Grundlage der vorbezeichneten ständigen Rechtsprechung nach den Umständen des Streitfalles wegen des beschränkten Tätigkeitsfeldes verneint hat und der Kläger diese Würdigung angreift, betreffen seine Einwendungen ersichtlich nur die Rüge eines materiell-rechtlichen Fehlers im Einzelfall, die für sich allein nicht eine Zulassung der Revision rechtfertigen kann (BFH-Beschluss vom 26. Mai 2000 VIII B 110/99, BFH/NV 2000, 1482; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 55, m.w.N.).
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