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   BFH, 15.01.2008 - VIII B 222/06   

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BFH, 15.01.2008 - VIII B 222/06 (https://dejure.org/2008,5607)
BFH, Entscheidung vom 15.01.2008 - VIII B 222/06 (https://dejure.org/2008,5607)
BFH, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - VIII B 222/06 (https://dejure.org/2008,5607)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 23.10.2003 - V R 2/02

    Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei rückwirkender Umsatzsteueroption

    Auszug aus BFH, 15.01.2008 - VIII B 222/06
    Die Nachzahlungszinsen sind zudem entscheidend auf die vom Kläger mit dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt) getroffene tatsächliche Verständigung für die Streitjahre zurückzuführen, sodass auch insoweit zweifelhaft ist, ob überhaupt ein sachlicher Erlassgrund besteht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. Oktober 2003 V R 2/02, BFHE 203, 410, BStBl II 2004, 39 zur nachträglichen Option zur Umsatzsteuerpflicht).
  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 114/05

    Divergenz; strafrechtlicher Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

    Auszug aus BFH, 15.01.2008 - VIII B 222/06
    Allein das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung begründet weder einen Klärungsbedarf noch erst recht das erforderliche Allgemeininteresse (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2006 VIII B 114/05, BFH/NV 2006, 709, m.w.N.).
  • BFH, 27.03.2007 - VIII B 152/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Gemeinschaftsrecht, Grundsatz "in dubio pro reo"

    Auszug aus BFH, 15.01.2008 - VIII B 222/06
    Ebenso wenig wird mit der bloßen Behauptung eines Bezugs der Rechtssache zum Gemeinschaftsrecht bereits eine grundsätzliche Bedeutung hinreichend substantiiert dargetan (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März 2007 VIII B 152/05, BFH/NV 2007, 1335).
  • BFH, 25.08.2006 - VIII B 13/06

    NZB: materielle Richtigkeit, grundsätzliche Bedeutung, Übergehen von

    Auszug aus BFH, 15.01.2008 - VIII B 222/06
    Von vornherein unbeachtlich sind Einwände gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die nur im Rahmen einer Revisionsbegründung erheblich sein können (BFH-Beschluss vom 25. August 2006 VIII B 13/06, BFH/NV 2006, 2122, m.w.N.).
  • BFH, 15.10.1998 - IV R 69/97

    Billigkeitserlaß von Nachforderungszinsen

    Auszug aus BFH, 15.01.2008 - VIII B 222/06
    Die vom Kläger zu besonderen Ausnahmefällen der zeitlichen Gewinnverlagerung herangezogene Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2006, 697, und vom 15. Oktober 1998 IV R 69/97, BFHE 187, 198) betrifft ersichtlich das identische Steuerschuldverhältnis.
  • BFH, 24.02.2005 - V R 62/03

    Nachzahlungszinsen - Erlass

    Auszug aus BFH, 15.01.2008 - VIII B 222/06
    § 233a AO stellt allein auf das konkrete Steuerschuldverhältnis --hier zwischen dem Beschwerdeführer und der Bundesrepublik Deutschland-- ab (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 2005 V R 62/03, BFH/NV 2005, 1220).
  • BFH, 30.03.2006 - V R 60/04

    Nachzahlungszinsen; Abtretung Erstattungsanspruch

    Auszug aus BFH, 15.01.2008 - VIII B 222/06
    Insbesondere ist geklärt, dass es für die Prüfung nicht auf eine fiktive Berechnung der Liquidität ankommt, sondern entscheidend ist, ob der Steuerschuldner aufgrund der erst späteren Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat, weil er von der Zahlung dieser geschuldeten Steuer vorerst --wegen unzutreffender Steuerfestsetzung-- "freigestellt" gewesen ist (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 60/04, BFH/NV 2006, 1434, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 10. März 2006 V B 82/05, BFH/NV 2006, 1433).
  • BFH, 03.04.2007 - VIII B 110/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verwertungsverbot

  • BFH, 27.03.2007 - VIII B 25/06

    Kumulative Begründung eines Urteils; Anwendung des Grundsatzes von Treu und

  • BFH, 10.03.2006 - V B 82/05

    Nachzahlungszinsen

  • BFH, 02.11.2006 - V B 24/05

    NZB: Zulassungsgründe, Verzinsung

  • BFH, 02.08.2006 - I B 135/05

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 24.07.2002 - VI B 205/99

    Billigkeitsmaßnahme; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • BFH, 26.09.2019 - V R 13/18

    Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners

    Die Beurteilung durch den erkennenden Senat steht auch nicht im Widerspruch zu dem nicht zur Umsatzsteuer ergangenen BFH-Beschluss vom 15.01.2008 - VIII B 222/06 (BFH/NV 2008, 753).
  • BFH, 07.02.2018 - V B 119/17

    Grundsätzliche Bedeutung; Feststellung der Gemeinnützigkeit, satzungsmäßige

    Die bloße Behauptung, dass die Rechtssätze neu seien und eine höchstrichterliche Klärung verlangten, ist hierfür ebenso wenig ausreichend wie das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung (BFH-Beschlüsse vom 29. September 2010 XI B 74/09, BFH/NV 2011, 194, sowie vom 15. Januar 2008 VIII B 222/06, BFH/NV 2008, 753).
  • BFH, 04.10.2012 - XI B 46/12

    Die Durchführung von Yogakursen ist regelmäßig keine von der Umsatzsteuer

    Allein das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung begründet weder einen Klärungsbedarf noch das erforderliche Allgemeininteresse (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Januar 2008 VIII B 222/06, BFH/NV 2008, 753, unter 1.a).
  • BFH, 03.07.2014 - III R 53/12

    Erlass von Nachzahlungszinsen nach Verrechnungspreiskorrektur

    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob --wie das FG in Übereinstimmung mit dem BFH-Beschluss vom 15. Januar 2008 VIII B 222/06 (BFH/NV 2008, 753) meint-- Auswirkungen im Steuerrechtsverhältnis einer Person zu einem anderen EU-Mitgliedstaat stets außer Betracht zu lassen sind, oder ob die aufgrund der Erhöhung der deutschen Einkommensteuer entstandenen Nachzahlungszinsen (teilweise) zu erlassen gewesen wären, wenn den Klägern gegen sie festgesetzte österreichische Einkommensteuer infolge der Verrechnungspreiskorrektur erstattet worden wäre, ohne dass sie insoweit Zinsen beanspruchen könnten.
  • FG Düsseldorf, 19.08.2010 - 14 K 364/08

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der begehrten abweichenden Zinsfestsetzung aus

    Die vorliegende Sachlage sei mit den vom BFH entschiedenen Fällen im Beschluss vom 15.01.2008 VIII B 222/06, im Urteil vom 30.03.2006 V R 60/04 und im Beschluss vom 10.03.2006 V B 82/05 nicht zu vergleichen.

    Aus der Formulierung unter Rz. 13 der bei Juris veröffentlichten Entscheidungsgründe zum Beschluss vom 15.01.2008 VIII B 222/06 ergebe sich vielmehr, dass der BFH zwischen dem Steuerschuldverhältnis des dortigen Klägers zur Bundesrepublik Deutschland und demjenigen zur Republik Österreich abgrenzen wolle.

    Es sei in der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch die BFH-Urteile vom 30.03.2006 V R 60/04 und vom 24.02.2005 V R 62/03 sowie die BFH-Beschlüsse vom 10.03.2006 V B 82/05 und vom 15.01.2008 VIII B 222/06 geklärt, dass es entscheidend sei, ob der Steuerschuldner auf Grund der erst späteren Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt habe, weil er von der Zahlung dieser geschuldeten Steuer vorerst wegen unzutreffender Steuerfestsetzung freigestellt gewesen sei.

    So hat der BFH eine sachliche Unbilligkeit verneint, weil ein Liquiditätsvorteil des Steuerpflichtigen nicht durch die Steuerzahlung an einen anderen Steuergläubiger - nämlich Österreich - ausschied (vgl. BFH-Beschluss vom 15.01.2008 VIII B 222/06, BFH/NV 2008, 753).

  • BFH, 21.05.2010 - V B 91/09

    Erlass von Nachzahlungszinsen

    Ebenfalls geklärt ist, dass es für die Frage eines Zinsvorteils, der der Klägerin wegen ihres unberechtigten Vorsteuerabzugs entstanden ist, nur auf das zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) bestehende konkrete Steuerschuldverhältnis ankommt (BFH-Beschluss vom 15. Januar 2008 VIII B 222/06, BFH/NV 2008, 753) und somit im Streitfall unerheblich ist, dass die Klägerin auch die Nachzahlungszinsen, die zum Ausgleich der Zinsvorteile ihrer Vertragspartner bei diesen festgesetzt wurden, zivilrechtlich übernommen hat.

    Dies ist nicht geeignet, einen Zulassungsgrund für die Revision i.S. des § 115 Abs. 2 FGO darzulegen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 753).

  • BFH, 09.04.2014 - XI B 10/14

    Kein Vorsteuerabzug des Empfängers von Bauleistungen bei sofortiger

    Allein der Hinweis auf das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung begründet weder einen Klärungsbedarf noch das erforderliche Allgemeininteresse (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 2008 VIII B 222/06, BFH/NV 2008, 753, unter 1.a, und vom 4. Oktober 2012 XI B 46/12, BFH/NV 2013, 273, Rz 20).
  • BFH, 29.09.2010 - XI B 74/09

    Sinn und Zweck der Erhebung von Aussetzungszinsen - Erlass oder Verzicht auf die

    Allein das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung begründet weder einen Klärungsbedarf noch das erforderliche Allgemeininteresse (BFH-Beschluss vom 15. Januar 2008 VIII B 222/06, BFH/NV 2008, 753).

    b) Entscheidend bei der Prüfung eines (Teil-)Erlasses von Aussetzungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen ist nach der Rechtsprechung allerdings, ob der Steuerschuldner aufgrund der erst späteren Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat, weil er von der Zahlung dieser geschuldeten Steuer vorerst --wegen unzutreffender Steuerfestsetzung-- "freigestellt" gewesen ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 753, und vom 2. November 2006 V B 24/05, BFH/NV 2007, 208).

  • FG Nürnberg, 25.02.2011 - 7 K 3/10

    Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen wegen Liquiditätsnachteilen durch

    Für ein vom streitgegenständlichen Steuerschuldverhältnis unabhängiges weiteres Steuerschuldverhältnis zu einem anderen Staat hat der BFH ausdrücklich eine Berücksichtigung der Auswirkungen des anderen Steuerschuldverhältnisses abgelehnt (BFH-Beschluss vom 15.01.2008 VIII B 222/06, BFH/NV 2008, 753 zu den gegenläufigen Auswirkungen eines Steuerschuldverhältnisses wie im Streitfall zur Republik EU-Land ).

    Die streitentscheidende Rechtsfrage, ob Liquiditätsnachteile in einem anderen Steuerrechtsverhältnis in die Prüfung der sachlichen Unbilligkeit einbezogen werden müssen, hat der BFH in einem nahezu identischen Fall bereits entschieden (BFH-Beschluss vom 15.01.2008 VIII B 222/06, BFH/NV 2008, 753).

  • BFH, 11.04.2012 - XI B 49/11

    Kein Erlass von Aussetzungszinsen nach § 237 AO, auch wenn die Aussetzung der

    Allein das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung begründet weder einen Klärungsbedarf noch das erforderliche Allgemeininteresse (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Januar 2008 VIII B 222/06, BFH/NV 2008, 753, unter 1.a).

    bb) Entscheidend bei der Prüfung eines (Teil-)Erlasses von Aussetzungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen ist nach der Rechtsprechung, ob der Steuerschuldner aufgrund der erst späteren Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat, weil er von der Zahlung dieser geschuldeten Steuer vorerst "freigestellt" gewesen ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 753, und vom 2. November 2006 V B 24/05, BFH/NV 2007, 208).

  • FG Münster, 10.11.2009 - 15 K 1985/05

    Inanspruchnahme als Haftungsschuldner aufgrund Täterschaft/Teilnahme an einer

  • FG Baden-Württemberg, 15.03.2018 - 1 K 2616/17

    Kein Erlass von Nachforderungszinsen zur Umsatzsteuer wegen sachlicher

  • FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 378/09

    Erlass von Aussetzungszinsen zur Umsatzsteuer für die Jahre 2000, 2001, 2002,

  • BFH, 31.01.2019 - VIII B 41/18

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

  • FG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 1 K 1293/17

    Rückabwicklung der Bauträgerfälle: Verzinsung des

  • FG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 K 137/08

    Erlass von Nachzahlungszinsen für die Einkommensteuer gemäß § 233a AO; Erlass von

  • FG Sachsen-Anhalt, 15.07.2009 - 3 K 377/09

    Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer; Entscheidung über eine

  • BFH, 03.07.2014 - III R 52/12

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 03.07.2014 III R 53/12 - Erlass von

  • BFH, 18.04.2012 - VIII B 10/12

    Grundsätzliche Bedeutung offenbare Unrichtigkeit

  • BFH, 16.10.2012 - VIII B 42/12

    Gewinnfeststellungsbescheid als teilbarer Verwaltungsakt - Keine Klageänderung

  • BFH, 10.07.2012 - VI B 75/12

    Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen - Nachweis der beruflichen

  • BFH, 21.10.2009 - X B 249/08

    Verletzung von Denkgesetzen und Erfahrungssätzen ist kein Verfahrensmangel -

  • BFH, 28.09.2012 - VIII B 77/12

    NZB, Sachverständigengutachten

  • BFH, 31.07.2012 - VIII B 53/12

    Nichtzulassungsbeschwerde, Protokollberichtigung, Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 16.01.2009 - VIII B 15/08

    Wirksamkeit der Bekanntgabe an gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten

  • BFH, 10.02.2009 - I B 157/08

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Hemmung des

  • BFH, 02.12.2009 - X B 242/08

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bloß indizielle Bedeutung der Drei-Objekt-Grenze

  • BFH, 20.10.2009 - X B 29/09

    Auswertung eines Feststellungsbescheids bei unauffindbarem

  • FG Köln, 10.10.2013 - 10 K 1162/11

    Erlass von Nachzahlungszinsen

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