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   BFH, 21.06.2004 - VIII B 330/03   

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https://dejure.org/2004,15823
BFH, 21.06.2004 - VIII B 330/03 (https://dejure.org/2004,15823)
BFH, Entscheidung vom 21.06.2004 - VIII B 330/03 (https://dejure.org/2004,15823)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 2004 - VIII B 330/03 (https://dejure.org/2004,15823)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 37 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Leistungsempfänger, wenn die Familienkasse das Kindergeld aufgrund einer Zahlungsanweisung des Kindergeldberechtigten an einen Dritten auszahlt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BFH, 21.06.2004 - VIII B 330/03
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hat (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 1998 VII B 73/98, BFH/NV 1999, 204, m.w.N.; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. Oktober 2002 XI ZR 71/02, Neue Juristische Wochenschrift 2003, 65).
  • BFH, 28.03.2001 - VI B 256/00

    Kindergeld; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse durch Haushauswechsel;

    Auszug aus BFH, 21.06.2004 - VIII B 330/03
    Danach ist ein Dritter nicht als Leistungsempfänger anzusehen, wenn die Familienkasse das Kindergeld aufgrund einer Zahlungsanweisung des Kindergeldberechtigten an den Dritten auszahlt (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2001 VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117, unter 3. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 30.07.1998 - VII B 73/98

    Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Beförderung von Alkohol -

    Auszug aus BFH, 21.06.2004 - VIII B 330/03
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hat (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 1998 VII B 73/98, BFH/NV 1999, 204, m.w.N.; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. Oktober 2002 XI ZR 71/02, Neue Juristische Wochenschrift 2003, 65).
  • BFH, 27.01.2011 - V R 7/09

    Leistungsaustausch bei "Verkaufswettbewerben" - außergerichtliche Kosten des

    (3) Beim Einwand der Klägerin, sie habe Kosten für Reiseleistungen auch dann tragen müssen, wenn die Reise keiner ihrer Beraterinnen zugewendet worden sei, handelt es sich um neuen Sachvortrag, der in der Revisionsinstanz nicht mehr berücksichtigt werden kann (BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 X B 102/07, Zeitschrift für Steuern & Recht 2008, R702; vom 21. Juni 2006 VIII B 330/03, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 27.01.2011 - V R 6/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27. 1. 2011 V R 7/09 -

    (3) Beim Einwand der Klägerin, sie habe Kosten für Reiseleistungen auch dann tragen müssen, wenn die Reise keiner ihrer Beraterinnen zugewendet worden sei, handelt es sich um neuen Sachvortrag, der in der Revisionsinstanz nicht mehr berücksichtigt werden kann (BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 X B 102/07, Zeitschrift für Steuern & Recht 2008, R702; vom 21. Juni 2006 VIII B 330/03, nicht veröffentlicht).
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 K 1327/11

    Keine Änderung eines wegen fehlender Mitwirkung ergangenen bestandskräftigen

    Die Auszahlung an die Tochter erfolgte lediglich auf Grund einer Zahlungsanweisung im Kindergeldantrag (vgl. BFH Beschluss vom 21.6.2004 - VIII B 330/03, Haufe-Index 12 20 126).
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