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   BFH, 01.08.1996 - VIII R 4/92   

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https://dejure.org/1996,2623
BFH, 01.08.1996 - VIII R 4/92 (https://dejure.org/1996,2623)
BFH, Entscheidung vom 01.08.1996 - VIII R 4/92 (https://dejure.org/1996,2623)
BFH, Entscheidung vom 01. August 1996 - VIII R 4/92 (https://dejure.org/1996,2623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17
    Veräußerungsverlust

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 06.12.2017 - IX R 7/17

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 Abs. 1 und 2 EStG) -

    Entgeltlich ist die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, wenn ihr eine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht (BFH-Urteile vom 5. März 1991 VIII R 163/86, BFHE 164, 50, BStBl II 1991, 630; vom 1. August 1996 VIII R 4/92, BFH/NV 1997, 215).
  • BFH, 08.04.2014 - IX R 4/13

    Anteilsveräußerung - Vertrag zwischen nahen Angehörigen

    a) Veräußerung ist die Übertragung von Anteilen gegen Entgelt (ständige Rechtsprechung vgl. nur Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 1996 VIII R 4/92, BFH/NV 1997, 215, und Senatsurteil vom 7. Juli 2011 IX R 2/10, BFHE 234, 199, BStBl II 2012, 20).

    Bei der Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Entgelt zwischen fremden Dritten ist in der Regel eine Veräußerung anzunehmen (BFH-Urteile in BFHE 169, 90, BStBl II 1993, 34; in BFH/NV 1997, 215).

    d) Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Feststellung der Wertlosigkeit eines Anteils eine Schlussfolgerung aus Tatsachen, die allein dem FG als Tatsacheninstanz obliegt (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 215).

    Entscheidend kommt es vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 215).

  • BFH, 03.08.2016 - IX R 23/15

    Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Veräußerung zum Preis von 0 EUR

    a) Veräußerung ist die Übertragung von Anteilen gegen Entgelt (ständige Rechtsprechung; vgl. nur Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 1996 VIII R 4/92, BFH/NV 1997, 215, und Senatsurteil vom 7. Juli 2011 IX R 2/10, BFHE 234, 199, BStBl II 2012, 20).

    Bei der Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Entgelt zwischen fremden Dritten ist in der Regel eine Veräußerung anzunehmen (BFH-Urteile in BFHE 169, 90, BStBl II 1993, 34; in BFH/NV 1997, 215).

    d) Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Feststellung der Wertlosigkeit eines Anteils eine Schlussfolgerung aus Tatsachen, die allein dem FG als Tatsacheninstanz obliegt (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 215).

    Entscheidend kommt es vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an (BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 215; vom 8. April 2014 IX R 4/13, BFH/NV 2014, 1201).

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