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   BFH, 17.02.1993 - VIII R 61/91   

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Wird zitiert von ... (13)  

  • BFH, 28.09.2000 - III R 43/97  

    Wahrung der Festsetzungsfrist

    Wegen des fristwahrenden Charakters müsse zum Nachweis der Einhaltung der Frist eine ordnungsgemäße Ausgangskontrolle vorliegen (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 17. Februar 1993 VII R 61/91, BFH/NV 1993, 614 zur Einhaltung der Revisionsbegründungsfrist durch ein FA).
  • BFH, 31.05.2005 - I R 103/04  

    Nachweis des Zugangs von Verwaltungsakten bei Organisationsmängeln des

    Die Folge dieses Organisationsmangels erschöpft sich jedoch darin, dass ein Berater sich bei einer Fristversäumung nicht zu entschuldigen vermag und eine Wiedereinsetzung nach § 56 FGO nicht gewährt werden kann (Senatsurteil vom 5. November 1998 I R 90/97, BFH/NV 1999, 512; BFH-Beschluss vom 17. Februar 1993 VIII R 61/91, BFH/NV 1993, 614).
  • BFH, 04.12.2003 - XI B 181/01  

    Wiedereinsetzung

    Jedes Verschulden --also auch eine einfache Fahrlässigkeit-- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Urteil vom 4. März 1986 VII R 78/84, BFH/NV 1986, 622; BFH-Beschlüsse vom 17. Februar 1993 VIII R 61/91, BFH/NV 1993, 614; vom 22. Juni 1994 II R 104/93, BFH/NV 1995, 134; vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 Rz. 11).

    Jedes Verschulden --also auch eine einfache Fahrlässigkeit-- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. BFH in BFH/NV 1986, 622; in BFH/NV 1993, 614, und in BFH/NV 1995, 134).

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