Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2005 - VIII ZB 83/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9158
BGH, 21.06.2005 - VIII ZB 83/04 (https://dejure.org/2005,9158)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2005 - VIII ZB 83/04 (https://dejure.org/2005,9158)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - VIII ZB 83/04 (https://dejure.org/2005,9158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,9158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Kostentragungspflicht der Klägerin nach billigem Ermessen wegen Erfolglosigkeit der erhobenen Feststellungsklage ohne Erledigung der Hauptsache - Geltung der vereinbarten Kündigungsfrist trotz abweichender Mietrechtsregelungen - Anwendbarkeit des neuen Mietrechts für vor ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Kündigungsfrist-Änderungsgesetz

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; BGB § 573 c Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 573 c Abs. 4; ; EGBGB Art. 229 § 3 Abs. 10; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 573c Abs. 4; EGBGB Art. 229 § 3 Abs. 10
    Wirksamkeit langer Kündigungsfristen in einem Mietvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigungsfristen nach der Mietrechtsreform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 155/04

    Wirksamkeit einer langen Kündigungsfrist in Altfällen

    Auszug aus BGH, 21.06.2005 - VIII ZB 83/04
    Gemäß Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB ist § 573 c Abs. 4 BGB auf vor dem 1. September 2001 geschlossene Mietverträge auch dann nicht anzuwenden, wenn die Kündigung - wie im vorliegenden Fall - nach dem 31. Dezember 2002 erklärt worden ist; diese Übergangsregelung zum Mietrechtsreformgesetz ist nicht mit Wirkung ab 1. Januar 2003 durch die Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB verdrängt worden (Senatsurteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 155/04, NJW 2005, 1572).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht