Rechtsprechung
| BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
BGB § 556 Abs. 3 Satz 2, Satz 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Abrechnung der Betriebskosten
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Ausschlussfrist
- NWB SteuerXpert START
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)
Getäuscht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung; Abgrenzung von formellen und inhaltlichen Mängeln
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietrecht - Verjährung der Betriebskostenabrechnung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (14)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Falscher Verteilerschlüssel in der Betriebskostenabrechnung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Welche Fristen gelten für die Betriebskostenabrechnung im Wohnraummietrecht?
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- info-m.de (Leitsatz)
Darf der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung noch nach Ablauf der Abrechnungsfrist zu seinen Gunsten korrigieren?
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung
- mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung, Mieter muss rechnen!
- nomos.de
, S. 5 (Kurzinformation)
Fristwahrung trotz fehlerhaftem Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung
- berliner-mieterverein.de (Leitsatz)
§ 556 BGB
Ausschlussfrist - finanztip.de (Kurzinformation)
Abrechnung bleibt wirksam - Betriebskosten Falscher Umlageschlüssel hat keine Aufwirkung auf die Abrechnungsfrist
- finanztip.de (Kurzinformation)
Abrechnungsfrist für Betriebskosten
- finanztip.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung und Fristenregelung
- finanztip.de (Kurzinformation)
Wahrung der Einjahresfrist für Nebenkostenabrechnung
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mietnebenkosten: Falscher Umlageschlüssel macht Abrechnung nicht unwirksam! (IMR 2006, 1017)
- mummenhoff.net
(Entscheidungsbesprechung)
- nomos.de
, S. 32 (Entscheidungsbesprechung)
§ 556 BGB
Korrektur einer Betriebskostenabrechnung nach Fristablauf bei fehlerhaftem Umlageschlüssel (RA Prof. Dr. Horst Zank; Neue Justiz 4/2005, S. 171-172)
Sonstiges (3)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Voraussetzungen der wirksamen Betriebskostenabrechnung" von RA Dr. Hans Reinold Horst, original erschienen in: ZAP 2009, 1313 - 1328.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Formelle Mängel der Betriebskostenabrechnung und ihre Heilung" von VorsRiLG Dr. Hans Langenberg, original erschienen in: WuM 2005, 502 - 505.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Formelle und materielle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung nach der BGH-Entscheidung NZM 2005, 13" von VorsRiLG Dr. Hans Langenberg, original erschienen in: NZM 2006, 641 - 644.
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2005, 219
- MDR 2005, 263 (Ls.)
- NZM 2005, 13
- ZMR 2005, 121
- NJ 2005, 171
- DB 2005, 223 (Ls.)
- IMR 2006, 1017
Wird zitiert von ... (59)
- BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 84/07
Mietrecht - Verteilerschlüssel unverständlich: Abrechnung formell unwirksam!
Ist in der Abrechnung über die Vorauszahlungen für Betriebskosten (§ 556 Abs. 3 BGB) der Verteilerschlüssel unverständlich, liegt ein formeller Mangel vor, der zur Unwirksamkeit der Abrechnung führt (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219, unter II 1 b).*).Die Einhaltung der Abrechnungsfrist wird jedoch nur mit einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung gewahrt; allein inhaltliche Fehler können auch nach Fristablauf korrigiert werden (Senatsurteile vom 17. November 2004 -- VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219, unter II 1 a m.w.N., und vom 14. Februar 2007 -- VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059, unter II 2 a).
Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (Senatsurteile vom 17. November 2004, aaO, …und vom 14. Februar 2007, aaO, jew. m.w.N.).
Ohne eine Erläuterung, wie sie die Revision -- gemäß § 559 Abs. 1 ZPO unbeachtlich -- erstmals vorgetragen hat, wird für einen durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter, auf dessen Verständnis es insoweit ankommt (Senatsurteil vom 17. November 2004, aaO, unter II 1 b m.w.N.), nicht deutlich, dass die unter "Gesamtsumme" aufgeführte Zahl "3816,00" das rechnerische Produkt aus der Gesamtwohnfläche des Hauses von 318 m² und den 12 Monaten des Jahres und die unter "Ihr Anteil" angegebene Zahl "1176,00" das rechnerische Produkt aus der auf die Wohnung der Beklagten entfallenden Wohnfläche von 98 m² und 12 Monaten sein soll, wobei die darunter kommentarlos genannte Zahl "12,00" die Anzahl der Monate bezeichnen soll, in denen die Beklagten die Wohnung im Jahr 2003 bewohnt haben.
Die Abrechnung soll den Mieter in die Lage versetzen, den Anspruch des Vermieters nachzuprüfen, also gedanklich und rechnerisch nachzuvollziehen (Senatsurteil vom 17. November 2004, aaO, m.w.N.).
Diese Abweichung ist vom Mieter unschwer zu erkennen und stellt daher keinen formellen Mangel, sondern lediglich einen inhaltlichen Fehler der Abrechnung dar (Senatsurteil vom 17. November 2004, aaO).
- BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06
Mietrecht - Formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung
Die Abrechungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB wird nur mit einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung gewahrt; lediglich inhaltliche Fehler können auch nach Fristablauf korrigiert werden (Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 = WuM 2005, 61, unter II 1 a, m.w.Nachw.).Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug seiner Vorauszahlungen (st. Rspr. des Senats; Urteil vom 17. November 2004, aaO; Urteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 371/04, NJW 2005, 3135 = WuM 2005, 579, unter II 2; Urteil vom 27. November 2002 - VIII ZR 108/02, NJW-RR 2003, 442 = WuM 2003, 216, unter III 1; Urteil vom 23. November 1981 - VIII ZR 298/80, NJW 1982, 573 = WuM 1982, 207, unter I 2 a aa).
- BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04
Wohnraummietrecht - Kann Mieter Abschlagszahlungen voll zurückfordern?
Eine so weitgehende Auslegung wäre weder mit dem Wortlaut der Vorschrift zu vereinbaren noch durch ihren Schutzzweck geboten (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04 unter II 1 b).
- BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 261/07
Mietrecht - Nebenkostenabrechnung bei wechselnden Flächenangaben ordnungsgemäß?
Die mögliche inhaltliche Unrichtigkeit der einer Betriebskostenverteilung zugrunde gelegten Werte ist deshalb sachlich zu klären und führt wie in denjenigen Fällen, in denen sich der abrechnende Vermieter zwar durch Wahl eines falschen Umlageschlüssels im Verteilungsmaßstab vergriffen, auf dieser Grundlage aber die Kostenverteilung gedanklich und rechnerisch verständlich dargestellt hat (dazu Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219, unter II 1 b; Senatsurteil vom 19. Januar 2005 - VIII ZR 116/04, MietPrax-AK § 556 Nr. 10, unter II 2), bei Feststellung eines Messfehlers nur zu einer entsprechenden betragsmäßigen Korrektur des mit der Abrechnung fällig gewordenen Abrechnungssaldos. - BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 371/04
Mietrecht - Formelle Anforderungen an eine Warmwasserabrechnung
Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten sind in die Abrechnung regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: Eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (Senatsurteile vom 19. Januar 2005 - VIII ZR 116/04, GE 2005, 360 unter II 1; vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NZM 2005, 13 unter II 1 a).Ein durchschnittlich gebildeter, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulter Mieter muß die Abrechnung gedanklich und rechnerisch nachvollziehen können (Senatsurteile vom 17. November 2004, aaO unter II 1 b; vom 27. November 2002 - VIII ZR 108/02, NJW-RR 2003, 442 unter III 2; vom 23. November 1981 - VIII ZR 298/80, NJW 1982, 573 unter I 2 a aa).
Ob der Energieverbrauch pro Liter Warmwasser mit 125 kWh zu Recht angesetzt worden ist, ist eine Frage der materiellen Richtigkeit der Abrechnung, auf die es für deren formelle Ordnungsmäßigkeit nicht ankommt (Senatsurteil vom 17. November 2004, aaO unter II 1 a).
- BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 94/05
Mietrecht - Rückforderung ausgeschlossener Betriebskostennachforderungen
Die Regelung des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB, die auf § 20 Abs. 3 Satz 4 NMV zurückgeht, enthält ebenso wie diese Vorschrift eine Ausschlussfrist (…Gesetzentwurf, BT-Drucks. aaO, S. 51;… Stellungnahme des Bundesrates, BT-Drucks. aaO, S. 87;… Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 14/5663, S. 79; ferner Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 unter II 1 b; Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499 unter II 5 c).Sie gewährleisten eine zeitnahe Abrechnung, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss (Senatsurteil vom 17. November 2004, aaO, unter II 1 b).
- BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06
Mietrecht - Abrechnung verbrauchsabhängiger Betriebskosten
Eine formell ordnungsgemäße Abrechnung setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats als Mindestangaben eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters sowie den Abzug seiner Vorauszahlungen voraus (Urteile vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219, unter II 1 a; vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 371/04, NJW 2005, 3135, unter II 2). - BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 295/07
Mietrecht - Wann ist eine Nebenkostenabrechnug formell wirksam?
Eine Abrechnung soll den Mieter in die Lage versetzen, den Anspruch des Vermieters nachzuprüfen, also gedanklich und rechnerisch nachzuvollziehen (Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219, unter II 1 b). - BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 41/05
Mietrecht - Zustimmung zu einer Erhöhung der Bruttokaltmiete
Die Beklagten waren aufgrund der vorgelegten Betriebskostenaufstellung für 1997 in der Lage, vom Vermieter eine Erläuterung zur Höhe des zuletzt in der Miete enthaltenen Betriebskostenanteils zu verlangen (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219, unter II 1 b, zu den Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung). - BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 190/06
Mietrecht - Nebenkostenabrechnung nach Jahresfrist nicht mehr korrigierbar
Sie gewährleisten eine zeitnahe Abrechnung, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss (Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219, unter II 2; Senatsurteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 94/05, NJW 2006, 903, unter II 1 b).Der Ablauf der Abrechnungsfrist hat deshalb zur Folge, dass die Nachforderung nach einer erst später erfolgenden inhaltlichen Korrektur das Ergebnis der fristgemäß vorgelegten Rechnung weder in den Einzelpositionen noch insgesamt überschreiten darf (Senatsurteil vom 17. November 2004, aaO, m.w.N.).
- BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 296/09
Mietrecht - Nachforderungszahlung bzw. Guthabenauszahlung: Kein Anerkenntnis!
- BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05
Wohnraummietrecht - Verspätete Geltendmachung einer Nachforderung
- BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 73/10
Mietrecht - Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu einer Abrechnungseinheit
- LG Itzehoe, 26.11.2010 - 9 S 35/10
Mietrecht - Formelle Wirksamkeit der Abrechnung
- BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 57/07
Mietrecht - Vorerfassung im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV
- LG Dortmund, 08.06.2006 - 11 S 26/06
Mietrecht - Betriebskostenabrechnung: Korrektur nach Ablauf der Ausschlussfrist?
- BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 156/11
Mietrecht - Heizkosten: Abrechnung nach dem Abflussprinzip unzulässig!
- BGH, 12.01.2010 - VIII ZR 21/09
Verfahrensrecht - Zurückweisung der Revision; Preisgebundene Wohnung, Förderung
- BGH, 25.09.2009 - V ZR 36/09
Immobilien - Dingliches Wohnrecht: Für Betriebskosten gilt § 556 Abs. 3 …
- BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08
Mietrecht - Ordnungsgemäße Abrechnung über Brennstoffkosten
- BGH, 08.12.2010 - VIII ZR 27/10
Mietrecht - Den formellen Anforderungen nicht genügende Betriebskostenabrechnung
- OLG Düsseldorf, 21.04.2009 - 24 U 163/08
Verfahrensrecht - Mahnverfahren begründet keine Rechtshängigkeit
- LG Itzehoe, 17.12.2010 - 9 S 37/10
Fehler bei der Angabe des Abrechnungsobjektes und „Umgruppierung" von …
- BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 116/04
Anforderungen an die Wahrung der Abrechnungsfrist
- AG Brandenburg, 07.10.2009 - 34 C 119/08
Mietrecht - Wohnflächenabhängige Abrechnung bei Einrohr-Heizungssystemen
- LG Bonn, 13.11.2006 - 6 S 157/06
- BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 323/08
Voraussetzungen für eine Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen; Formelle …
- AG Brandenburg, 14.07.2011 - 31 C 102/09
- OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 194/04
Mietrecht - Mehrwertsteueroptimierung
- AG Gifhorn, 16.09.2008 - 2 C 175/08
Wohnraummietrecht: Rückforderung aus korrigierter Nebenkosten-Abrechnung
- AG Brandenburg, 08.11.2010 - 34 C 16/10
Mietrecht - Einwendungen des Mieters bei fehlendem Antrag auf Sprengwasserabzug
- AG Siegburg, 18.12.2008 - 111 C 325/07
- BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 324/08
Voraussetzungen für die Erhöhung einer Betriebskostenvorauszahlung durch einen …
- BGH, 27.04.2010 - VIII ZR 21/09
Verfahrensrecht - Zurückweisung Revision durch Beschluss
- OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 123/11
Mietrecht - Sind Wachdienstkosten in Gewerbemietverhältnissen umlagefähig?
- OLG Frankfurt, 19.06.2008 - 1 U 30/08
Zustandshaftung: Unfall eines Fahrradfahrers wegen Absenkungen in der Pflasterung …
- LG Itzehoe, 24.09.2010 - 9 S 65/09
Mietrecht - Anspruch auf Korrektur einer Betriebskostenabrechnung?
- LG Hamburg, 26.06.2008 - 307 S 34/08
Mietrecht - Betriebskostenabrechnung für eine Eigentumswohnung
- OLG Köln, 11.06.2010 - 1 U 66/09
Mietrecht - Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung
- KG, 25.06.2009 - 8 U 81/09
Mietrecht - Nebenkostenabrechnung: Evidente Falschbezeichnung
- LG Gießen, 21.01.2009 - 1 S 288/08
Mietrecht - Betriebskostenabrechnung über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr
- LG Dortmund, 08.03.2005 - 1 S 152/04
- LG Berlin, 04.01.2007 - 67 S 287/06
Wohnraummietvertrag: Umlagefähigkeit der Doormankosten in einem großstädtischen …
- LG Berlin, 21.01.2008 - 52 S 397/06
Mietrecht - Verspätet zugestellte Betriebskostenabrechnung: Haftung des Kuriers?
- AG Dortmund, 04.11.2008 - 425 C 4180/08
- AG Brandenburg, 07.06.2010 - 31 C 210/09
- LG Itzehoe, 27.05.2011 - 9 S 116/09
Mietrecht - Voraussetzung an formell wirksame Nebenkostenabrechnung
- LSG Sachsen-Anhalt, 14.08.2012 - L 5 AS 454/12
PKH-Beschwerde; Betriebskostenabrechnung; KdU nach dem SGB II - …
- LG Bochum, 08.04.2005 - 10 S 76/04
- LG Dortmund, 10.05.2005 - 1 S 247/04
Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnung
- LG Itzehoe, 24.09.2010 - 9 S 73/09
Mietrecht - Zur formellen Ordnungsmäßigkeit einer Heizkostenabrechnung
- AG Kleve, 29.05.2006 - 30 C 78/06
Güteverfahren, Klageerweiterung
- AG Aachen, 16.05.2007 - 80 C 591/06
- AG Berlin-Wedding, 16.01.2008 - 8a C 286/07
Wohnraummiete: Anforderungen an das Mieterhöhungsverlangen bei Erhöhung der …
- LG Köln, 02.09.2010 - 1 S 13/09
- LG Krefeld, 10.11.2010 - 2 S 34/10
Mietrecht - Nebenkostenabrechnung mittels Sollvorschüssen
- LG Köln, 07.07.2011 - 1 S 105/10
- AG Berlin-Neukölln, 22.06.2006 - 8 C 34/06
Betriebskostennachzahlungsanspruch des Vermieters von Wohnraum: Anforderungen an …
- AG Berlin-Lichtenberg, 24.05.2011 - 112 C 243/10
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