Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04   

Volltextveröffentlichungen (11)

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  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abrechnung der Betriebskosten

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Ausschlussfrist

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 556 Abs. 3 Satz 2, § 556 Abs. 3 Satz 3

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)

    Getäuscht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung; Abgrenzung von formellen und inhaltlichen Mängeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht - Verjährung der Betriebskostenabrechnung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Falscher Verteilerschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

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  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Welche Fristen gelten für die Betriebskostenabrechnung im Wohnraummietrecht?

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
  • info-m.de (Leitsatz)

    Darf der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung noch nach Ablauf der Abrechnungsfrist zu seinen Gunsten korrigieren?

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung, Mieter muss rechnen!

  • nomos.de , S. 5 (Kurzinformation)

    Fristwahrung trotz fehlerhaftem Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

  • berliner-mieterverein.de (Leitsatz)

    § 556 BGB
    Ausschlussfrist

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Abrechnung bleibt wirksam - Betriebskosten Falscher Umlageschlüssel hat keine Aufwirkung auf die Abrechnungsfrist

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Abrechnungsfrist für Betriebskosten

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung und Fristenregelung

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Wahrung der Einjahresfrist für Nebenkostenabrechnung

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietnebenkosten: Falscher Umlageschlüssel macht Abrechnung nicht unwirksam! (IMR 2006, 1017)

  • mummenhoff.net (Entscheidungsbesprechung)
  • nomos.de , S. 32 (Entscheidungsbesprechung)

    § 556 BGB
    Korrektur einer Betriebskostenabrechnung nach Fristablauf bei fehlerhaftem Umlageschlüssel (RA Prof. Dr. Horst Zank; Neue Justiz 4/2005, S. 171-172)

Sonstiges (3)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Voraussetzungen der wirksamen Betriebskostenabrechnung" von RA Dr. Hans Reinold Horst, original erschienen in: ZAP 2009, 1313 - 1328.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Formelle Mängel der Betriebskostenabrechnung und ihre Heilung" von VorsRiLG Dr. Hans Langenberg, original erschienen in: WuM 2005, 502 - 505.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Formelle und materielle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung nach der BGH-Entscheidung NZM 2005, 13" von VorsRiLG Dr. Hans Langenberg, original erschienen in: NZM 2006, 641 - 644.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2005, 219
  • MDR 2005, 263 (Ls.)
  • NZM 2005, 13
  • ZMR 2005, 121
  • NJ 2005, 171
  • DB 2005, 223 (Ls.)
  • IMR 2006, 1017



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Wird zitiert von ... (59)  

  • BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 84/07  

    Mietrecht - Verteilerschlüssel unverständlich: Abrechnung formell unwirksam!

    Ist in der Abrechnung über die Vorauszahlungen für Betriebskosten (§ 556 Abs. 3 BGB) der Verteilerschlüssel unverständlich, liegt ein formeller Mangel vor, der zur Unwirksamkeit der Abrechnung führt (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219, unter II 1 b).*).

    Die Einhaltung der Abrechnungsfrist wird jedoch nur mit einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung gewahrt; allein inhaltliche Fehler können auch nach Fristablauf korrigiert werden (Senatsurteile vom 17. November 2004 -- VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219, unter II 1 a m.w.N., und vom 14. Februar 2007 -- VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059, unter II 2 a).

    Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (Senatsurteile vom 17. November 2004, aaO, und vom 14. Februar 2007, aaO, jew. m.w.N.).

    Ohne eine Erläuterung, wie sie die Revision -- gemäß § 559 Abs. 1 ZPO unbeachtlich -- erstmals vorgetragen hat, wird für einen durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter, auf dessen Verständnis es insoweit ankommt (Senatsurteil vom 17. November 2004, aaO, unter II 1 b m.w.N.), nicht deutlich, dass die unter "Gesamtsumme" aufgeführte Zahl "3816,00" das rechnerische Produkt aus der Gesamtwohnfläche des Hauses von 318 m² und den 12 Monaten des Jahres und die unter "Ihr Anteil" angegebene Zahl "1176,00" das rechnerische Produkt aus der auf die Wohnung der Beklagten entfallenden Wohnfläche von 98 m² und 12 Monaten sein soll, wobei die darunter kommentarlos genannte Zahl "12,00" die Anzahl der Monate bezeichnen soll, in denen die Beklagten die Wohnung im Jahr 2003 bewohnt haben.

    Die Abrechnung soll den Mieter in die Lage versetzen, den Anspruch des Vermieters nachzuprüfen, also gedanklich und rechnerisch nachzuvollziehen (Senatsurteil vom 17. November 2004, aaO, m.w.N.).

    Diese Abweichung ist vom Mieter unschwer zu erkennen und stellt daher keinen formellen Mangel, sondern lediglich einen inhaltlichen Fehler der Abrechnung dar (Senatsurteil vom 17. November 2004, aaO).

  • BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06  

    Mietrecht - Formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung

    Die Abrechungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB wird nur mit einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung gewahrt; lediglich inhaltliche Fehler können auch nach Fristablauf korrigiert werden (Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 = WuM 2005, 61, unter II 1 a, m.w.Nachw.).

    Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug seiner Vorauszahlungen (st. Rspr. des Senats; Urteil vom 17. November 2004, aaO; Urteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 371/04, NJW 2005, 3135 = WuM 2005, 579, unter II 2; Urteil vom 27. November 2002 - VIII ZR 108/02, NJW-RR 2003, 442 = WuM 2003, 216, unter III 1; Urteil vom 23. November 1981 - VIII ZR 298/80, NJW 1982, 573 = WuM 1982, 207, unter I 2 a aa).

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04  

    Wohnraummietrecht - Kann Mieter Abschlagszahlungen voll zurückfordern?

    Eine so weitgehende Auslegung wäre weder mit dem Wortlaut der Vorschrift zu vereinbaren noch durch ihren Schutzzweck geboten (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04 unter II 1 b).
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