Rechtsprechung
BGH, 09.10.2002 - VIII ZR 164/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Warenlieferung - Begründung des Klageanspruchs - Schlüssigkeit des Sachvortrags - Erheblichkeit - Anforderungen an die Substantiierung - Ablehnung der Beweisaufnahme
- Judicialis
-
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286
Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 20/83
tropische Hölzer - § 378 HGB (Hinweis: nunmehr § 434 Abs. 3 BGB <Fassung seit …
Auszug aus BGH, 09.10.2002 - VIII ZR 164/01
Das Berufungsgericht wird unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats zum Verlust des Rügerechts wegen Minderleistung gegebenenfalls zu prüfen haben, ob der Beklagte den vollen Kaufpreis auch dann schuldet, wenn eine Minderlieferung erfolgt ist (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 30. Mai 1984 - VIII ZR 20/83, NJW 1984, 1964 unter II 2). - BGH, 13.08.1997 - VIII ZR 246/96
Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrages
Auszug aus BGH, 09.10.2002 - VIII ZR 164/01
In welchem Maße die Partei ihr Vorbringen durch die Darlegung konkreter Einzeltatsachen substantiieren muß, hängt vom Einzelfall ab (Senat, Urteil vom 13. August 1997 - VIII ZR 246/96, NJW-RR 1998, 712 unter II 1). - BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 251/95
Bedeutsamkeit des Zeitpunktes eines Geschehens für die Schlüssigkeit eines …
Auszug aus BGH, 09.10.2002 - VIII ZR 164/01
Eine Beweisaufnahme zu einer beweiserheblichen Tatsache kann nur abgelehnt werden, wenn ihre Erheblichkeit mangels näherer Bezeichnung der unter Beweis gestellten Tatsachen nicht zu beurteilen ist oder wenn sie lediglich in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, daher erkennbar ins Blaue hinein aufgestellt ist und sich deshalb als Rechtsmißbrauch darstellt (Senat, Urteil vom 12. Juni 1996 - VIII ZR 251/95, NJW-RR 1996, 1212 unter II 2 a).