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   BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 268/10   

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BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 268/10 (https://dejure.org/2011,1525)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2011 - VIII ZR 268/10 (https://dejure.org/2011,1525)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - VIII ZR 268/10 (https://dejure.org/2011,1525)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 556 Abs 3 BGB, § 9 Abs 2 HeizkostenV
    Wohnraummiete: Formelle Wirksamkeit einer Heizkostenabrechnung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 556 Abs. 3; HeizkostenVO § 9 Abs. 2
    Wirksamkeit einer Heizkostenabrechnung im Wohnraummietverhältnis

  • Wolters Kluwer

    Formelle Wirksamkeit einer Heizkostenabrechnung im Wohnraummietverhältnis

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Heizkostenabrechnung - formelle Wirksamkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formelle Wirksamkeit einer Heizkostenabrechnung; Abrechnung von Warm- und Kaltwasserkosten nach Abrechnungskreisen; Erläuterung von Einzelkosten

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Formelle Wirksamkeit einer Heizkostenabrechnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Formelle Wirksamkeit einer Heizkostenabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556 Abs. 3; HeizkostenV § 9 Abs. 2
    Formelle Wirksamkeit einer Heizkostenabrechnung im Wohnraummietverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heizkostenabrechnung muss HeizkostenVO entsprechen - mehr nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einwendung ohne Berechnung unerheblich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Formelle Wirksamkeit einer Heizkostenabrechnung

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Formelle Wirksamkeit einer Heizkostenabrechnung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Eine Heizkostenabrechnung ist formell wirksam, wenn sie ein mit den einschlägigen Rechtsvorschriften vertrauer Mieter anhand der mitgeteilten Faktoren prüfen kann; einer weiteren Erläuterung bedarf es nicht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur formellen Wirksamkeit einer Heizkostenabrechnung im Wohnraummietverhältnis

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Heizkostenabrechnung muss HeizkostenVO entsprechen - mehr nicht! (IMR 2012, 56)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 603
  • MDR 2012, 82
  • NZM 2012, 153
  • ZMR 2012, 263
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 371/04

    Anforderungen an die Form einer Nebenkostenabrechnung; Zusammenfassung von

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 268/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats genügt es für eine formell wirksame Abrechnung im Bereich der Heizkostenverordnung, wenn ein mit den einschlägigen Rechtsvorschriften vertrauter Mieter anhand der mitgeteilten Faktoren die vorgenommene Abrechnung nachprüfen kann (Senatsurteile vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 371/04, NJW 2005, 3135 unter II 2 c; vom 25. November 2009 - VIII ZR 322/08, NJW 2010, 2053 Rn. 13 bis 15).
  • BGH, 16.04.2008 - VIII ZR 75/07

    Betriebskostenabrechnung: Kosten der Wärmelieferung nach Umstellung auf Fernwärme

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 268/10
    Schon deshalb wäre die Beanstandung, dass die Kaltwasserkosten im "falschen Abrechnungskreis" aufgeführt sind, eine leere und deshalb unbeachtliche Förmelei (vgl. auch Senatsurteil vom 16. April 2008 - VIII ZR 75/07, NJW 2008, 2105 Rn. 20).
  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08

    Zulässigkeit der Revision bzgl. eines auf § 91a Abs. 1 Zivilprozessordnung ( ZPO

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 268/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats genügt es für eine formell wirksame Abrechnung im Bereich der Heizkostenverordnung, wenn ein mit den einschlägigen Rechtsvorschriften vertrauter Mieter anhand der mitgeteilten Faktoren die vorgenommene Abrechnung nachprüfen kann (Senatsurteile vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 371/04, NJW 2005, 3135 unter II 2 c; vom 25. November 2009 - VIII ZR 322/08, NJW 2010, 2053 Rn. 13 bis 15).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2015 - 10 U 126/14

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in einem

    Dass das Landgericht jene Umlageschritte aufgrund unzureichender Erfassung nicht nachzuvollziehen vermochte, begründet keinen formellen Mangel; durch die Vorgaben der HeizkostenVO verursachte Verständnisprobleme braucht sich der Vermieter ohnehin nicht zurechnen zu lassen (BGH, Urt. v. 20.7.2005, VIII ZR 371/04 mwN.; v. 13.1.2010, VIII ZR 137/09, Rn. 28 und v. 26.10.2011, VIII ZR 268/10, Rn. 13; Schmid, NZM 2014, 850, 852).
  • BGH, 13.03.2012 - VIII ZR 218/11

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Abrechnung nach Wohnfläche statt nach

    Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass die Abrechnungen der Klägerin auch bezüglich der Heizkosten und der darin enthaltenen Ermittlung der Kosten für Warmwasser den an sie zu stellenden formellen Anforderungen genügt, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. nur zuletzt Senatsurteil vom 26. Oktober 2011 - VIII ZR 268/10, WuM 2012, 25 Rn. 13).
  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 193/14

    Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Vereinbarkeit der Regelung der

    Es bedarf insoweit keiner weiteren Angaben, anhand derer der Mieter die materielle Richtigkeit der für seine Wohnung angesetzten Werte im Einzelnen nachvollziehen kann, denn damit würde die Abrechnung überfrachtet (Senatsurteile vom 12. November 2014 - VIII ZR 112/14, aaO Rn. 18; vom 26. Oktober 2011 - VIII ZR 268/10, NJW 2012, 603 Rn. 13; vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07, NJW 2008, 2260 Rn. 14; vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 371/04, NJW 2005, 3135 unter II 2 c; jeweils mwN).

    b) Ebenso wenig wie der Vermieter dem Mieter die Vorschriften der Heizkostenverordnung mitteilen oder erläutern muss (Senatsurteil vom 26. Oktober 2011 - VIII ZR 268/10, aaO), muss der Vermieter ihm den Text der VDI-Richtlinie 2077 aushändigen oder ihm deren Inhalt in anderer Weise zur Kenntnis bringen.

  • LG Itzehoe, 27.07.2012 - 9 S 23/11

    Ausreichen einer generellen Beanstandung der Betriebskostenabrechnung ohne

    Ferner kann der mit den einschlägigen Rechtsvorschriften vertraute Mieter, auf dessen Verständnishorizont bei Abrechnungen im Bereich der Heizkostenverordnung abzustellen ist (vgl. BGH, Urteile v. 26.10.2011 - VIII ZR 268/10, NZM 2012, 153, 154, sowie VIII ZR 270/10, ZMR 2012, 345 ), erkennen, dass eine Ermittlung des Brennstoffverbrauchs für die Warmwasserbereitung nach dem Pauschalwertverfahren des § 9 Abs. 2 Satz 4 HeizkV in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung (vgl. § 12 Abs. 5 HeizkV ) erfolgt ist.

    Maßgebend ist allein, dass der Mieter den vom Vermieter bzw. vom Abrechnungsunternehmen gewählten Rechenweg aus der Abrechnung ersehen und anhand der mitgeteilten Faktoren auf seine Richtigkeit hin überprüfen kann (vgl. BGH, Urteile v. 26.10.2011 - VIII ZR 268/10, NZM 2012, 153, 154, sowie VIII ZR 270/10, ZMR 2012, 345 ).

  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 194/14

    Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Vereinbarkeit der Regelung der

    Es bedarf insoweit keiner weiteren Angaben, anhand derer der Mieter die materielle Richtigkeit der für seine Wohnung angesetzten Werte im Einzelnen nachvollziehen kann, denn damit würde die Abrechnung überfrachtet (Senatsurteile vom 12. November 2014 - VIII ZR 112/14, aaO Rn. 18; vom 26. Oktober 2011 - VIII ZR 268/10, NJW 2012, 603 Rn. 13; vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07, NJW 2008, 2260 Rn. 14; vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 371/04, NJW 2005, 3135 unter II 2 c; jeweils mwN).

    b) Ebenso wenig wie der Vermieter dem Mieter die Vorschriften der Heizkostenverordnung mitteilen oder erläutern muss (Senatsurteil vom 26. Oktober 2011 - VIII ZR 268/10, aaO), muss der Vermieter ihm den Text der VDI- Richtlinie 2077 aushändigen oder ihm deren Inhalt in anderer Weise zur Kenntnis bringen.

  • AG Hamburg, 05.05.2021 - 49 C 569/20

    Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung des im Ausland lebenden Vermieters;

    Beispielsweise ist es zulässig, wenn der Vermieter in seiner Abrechnung nicht erläutert, dass er die nur auf die Warmwasserkosten entfallenden Kosten der Warmwasserzähler zunächst von den Gesamtkosten abgesetzt, den verbleibenden Gesamtbetrag nach dem ermittelten Prozentsatz auf Kosten für Heizung und für Warmwasser aufgeteilt und anschließend die Kosten für die Warmwasserzähler den so ermittelten Kosten für Warmwasser wieder hinzugesetzt hat (BGH NZM 2012, 153 = WuM 2012, 98).
  • BGH, 13.03.2012 - VIII ZR 291/11

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Bildung einer Wirtschaftseinheit;

    Hinsichtlich der von den Beklagten beanstandeten Ausgliederung von Kaltwasser- und Entwässerungskosten aus dem vertraglich vereinbarten Abrechnungskreis hat der Senat im Urteil vom 26. Oktober 2011 (VIII ZR 268/10, WuM 2012, 25 Rn. 11) ausgesprochen, dass die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung dadurch nicht beeinträchtigt wird.
  • AG Münster, 05.04.2013 - 28 C 3962/11

    Nebenkostenabrechnung Heizkostenverordnung

    Eine Abrechnung von Wärmekosten, die der Heizkostenverordnung genügt, ist aber formell wirksam, auch wenn sie nur ein mit den Vorschriften vetrauter Mieter nachprüfen kann (BGH NJW 2012, 603).

    Eine Abrechnung von Wärmekosten, die der Heizkostenverordnung genügt, ist aber formell wirksam, auch wenn sie nur ein mit den Vorschriften vertrauter Mieter nachprüfen kann (BGH NJW 2012, 603).

  • BGH, 13.03.2012 - VIII ZR 329/10

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Bildung einer Wirtschaftseinheit;

    Hinsichtlich der von den Beklagten beanstandeten Ausgliederung von Kaltwasser- und Entwässerungskosten aus dem vertraglich vereinbarten Abrechnungskreis hat der Senat im Urteil vom 26. Oktober 2011 (VIII ZR 268/10, WuM 2012, 25 Rn. 11) ausgesprochen, dass die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung dadurch nicht beeinträchtigt wird.
  • AG Ludwigsburg, 15.05.2015 - 7 C 3065/14

    Getrennte Vorauszahlungen sprechen für verschiedene Abrechnungskreise!

    Auch hat der Bundesgerichtshof in der von Beklagtenseite korrekt zitierten Entscheidung vom 26.10.2011, AZ: VIII ZR 268/10, dahinstehen lassen, ob mit der im Mietvertrag vorgenommenen Ausweisung gesonderter Vorauszahlungen für Heizkosten einerseits und sonstige Betriebskosten andererseits überhaupt eine verbindliche Festlegung auf "Abrechnungskreise" erfolgt ist.
  • LG Karlsruhe, 20.02.2014 - 9 S 248/13

    Ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung: Rückgriff auf die Regeln der Technik zur

  • AG Pinneberg, 17.10.2013 - 83 C 207/12

    Betriebskosten im Wohnraummietverhältnis: Umlegbarkeit der Brennstoffkosten auf

  • AG Starnberg, 25.06.2013 - 2 C 281/13

    Verteilungsschlüssel unverständlich: Abrechnung unwirksam!

  • AG Dresden, 28.03.2014 - 140 C 1183/13

    Mietvertrag - formelle Anforderungen an Heizkostenabrechnung

  • AG Berlin-Mitte, 12.07.2018 - 25 C 179/17
  • AG Leipzig, 05.01.2012 - 166 C 5144/10
  • AG Dresden, 25.03.2014 - 140 C 4514/13

    Formelle RichtigkeitHeizkostenabrechnung in Rohrwärmefällen

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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.2011 - VIII ZR 268/10   

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BGH, Entscheidung vom 13.12.2011 - VIII ZR 268/10 (https://dejure.org/2011,3512)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - VIII ZR 268/10 (https://dejure.org/2011,3512)
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