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   BGH, 09.10.2012 - VIII ZR 349/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36274
BGH, 09.10.2012 - VIII ZR 349/11 (https://dejure.org/2012,36274)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2012 - VIII ZR 349/11 (https://dejure.org/2012,36274)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2012 - VIII ZR 349/11 (https://dejure.org/2012,36274)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit einem Streit über die Notwendigkeit der Einhaltung von bestimmten Wartungsmodalitäten für die Gewährung von Leistungen aus einer Garantiezusage bei Autokauf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1
    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit einem Streit über die Notwendigkeit der Einhaltung von bestimmten Wartungsmodalitäten für die Gewährung von Leistungen aus einer Garantiezusage bei Autokauf

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebrauchtwagengarantie und Inspektionspflicht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagengarantie und Wartungs- und Pflegearbeiten in einer Drittwerkstatt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 293/10

    Zur Herstellergarantie beim Kfz-Kauf

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - VIII ZR 349/11
    1. Die durch den Streitfall aufgeworfenen Rechtsfragen sind durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere durch das Urteil des Senats vom 6. Juli 2011 (VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510) hinreichend geklärt.

    Die Einhaltung der Wartungsmodalitäten stellt sich in diesem Fall - wirtschaftlich gesehen - als "Gegenleistung" für die Einstandspflicht des Verkäufers/Garantiegebers dar (Senatsurteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, aaO Rn. 19 f.).

  • BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 203/10

    Gerichtliche Schätzung eines Handelsvertreterausgleichsanspruchs eines

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - VIII ZR 349/11
    Derartige Abreden, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und den dafür zu zahlenden Preis unmittelbar regeln, sind gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Inhaltskontrolle entzogen (Senatsurteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 203/10, aaO Rn. 10).
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