Rechtsprechung
BGH, 09.10.2012 - VIII ZR 349/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- autokaufrecht.info
Kein Garantieanspruch bei Nichteinhaltung vereinbarter Wartungsmodalitäten
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit einem Streit über die Notwendigkeit der Einhaltung von bestimmten Wartungsmodalitäten für die Gewährung von Leistungen aus einer Garantiezusage bei Autokauf
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307 Abs. 1
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit einem Streit über die Notwendigkeit der Einhaltung von bestimmten Wartungsmodalitäten für die Gewährung von Leistungen aus einer Garantiezusage bei Autokauf - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gebrauchtwagengarantie und Inspektionspflicht
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Gebrauchtwagengarantie und Wartungs- und Pflegearbeiten in einer Drittwerkstatt
Verfahrensgang
- AG Esslingen, 25.01.2011 - 1 C 238/10
- AG Ettenheim, 25.01.2011 - 1 C 238/10
- LG Freiburg, 10.11.2011 - 3 S 77/11
- BGH, 09.10.2012 - VIII ZR 349/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 293/10
Zur Herstellergarantie beim Kfz-Kauf
Auszug aus BGH, 09.10.2012 - VIII ZR 349/11
1. Die durch den Streitfall aufgeworfenen Rechtsfragen sind durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere durch das Urteil des Senats vom 6. Juli 2011 (VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510) hinreichend geklärt.Die Einhaltung der Wartungsmodalitäten stellt sich in diesem Fall - wirtschaftlich gesehen - als "Gegenleistung" für die Einstandspflicht des Verkäufers/Garantiegebers dar (Senatsurteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, aaO Rn. 19 f.).
- BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 203/10
Gerichtliche Schätzung eines Handelsvertreterausgleichsanspruchs eines …
Auszug aus BGH, 09.10.2012 - VIII ZR 349/11
Derartige Abreden, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und den dafür zu zahlenden Preis unmittelbar regeln, sind gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Inhaltskontrolle entzogen (Senatsurteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 203/10, aaO Rn. 10).