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| BFH, 18.01.1995 - VIII B 41/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rüge unterlassener Sachverhaltsermittlung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (7)
- BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 18.01.1995 - VIII B 41/94
Grundsätzliche Bedeutung ist nicht gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO "dargelegt", weil sich aus der Beschwerde bereits die Klärungsbedürftigkeit der strittigen Rechtsfrage nicht ergibt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, …und vom 27. September 1991 III B 16/91, BFH/NV 1993, 116). - BFH, 17.11.1987 - VII R 90/84
Bei der Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis darf das …
Auszug aus BFH, 18.01.1995 - VIII B 41/94
Es ist jedoch schon nicht dargetan, daß das in der Beschwerde genannte BFH-Urteil vom 17. November 1987 VII R 90/84 (BFHE 151, 340, BStBl II 1988, 117), das die Aufrechnung mit Steuerforderungen durch das Finanzamt (FA) im Steuererhebungsverfahren betrifft, entscheidungserhebliche Ausführungen zur im vorliegenden Verfahren strittigen Frage enthalte, ob "Rückzahlungen" in einem verdeckten Treuhandverhältnis einkommensteuerrechtlich nach § 367 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu beurteilen sein könnten. - BFH, 25.11.1992 - II B 169/91
Auslegung des Begriffs des Verfahrensmangels im Sinne des § 115 Abs. 3 S. 3 der …
Auszug aus BFH, 18.01.1995 - VIII B 41/94
Denn es fehlt an der erforderlichen Darlegung des Klägers und Beschwerdeführers (Beschwerdeführer), inwiefern bei Berücksichtigung des ihm versagten Vortrags das FG-Urteil anders hätte ausfallen können (BFH-Beschluß vom 25. November 1992 II B 169/91, BFH/NV 1993, 258).
- BFH, 26.08.1992 - II B 100/92
Mangelnde Substantiierung einer Divergenzentscheidnug
Auszug aus BFH, 18.01.1995 - VIII B 41/94
Für die Rüge unterlassener Sachverhaltsermittlung (§ 76 Abs. 1 FGO) hätte es insbesondere der Angabe bedurft, welche weitere Beweiserhebung sich dem FG hätte aufdrängen müssen und daß der Verfahrensmangel in der mündlichen Verhandlung gerügt worden sei oder warum dies nicht habe geschehen können (BFH-Beschlüsse vom 26. August 1992 II B 100/92, BFH/NV 1993, 662, …und vom 11. August 1993 II B 37/93, BFH/NV 1994, 251). - BFH, 11.08.1993 - II B 37/93
Hinreichende Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes
Auszug aus BFH, 18.01.1995 - VIII B 41/94
Für die Rüge unterlassener Sachverhaltsermittlung (§ 76 Abs. 1 FGO) hätte es insbesondere der Angabe bedurft, welche weitere Beweiserhebung sich dem FG hätte aufdrängen müssen und daß der Verfahrensmangel in der mündlichen Verhandlung gerügt worden sei oder warum dies nicht habe geschehen können (…BFH-Beschlüsse vom 26. August 1992 II B 100/92, BFH/NV 1993, 662, und vom 11. August 1993 II B 37/93, BFH/NV 1994, 251). - BFH, 29.10.1992 - I B 81/92
Ausschluss der Behandlung von Organträger und Organgesellschaft als selbständige …
Auszug aus BFH, 18.01.1995 - VIII B 41/94
Es fehlen auch Ausführungen zur Klärungsfähigkeit (vgl. BFH-Beschluß vom 29. Oktober 1992 I B 81/92, BFH/NV 1993, 315), obwohl diese erheblichen Zweifeln unterliegt; denn es steht nach dem FG-Urteil nicht fest, daß die in den Streitjahren den angeblichen Treugebern zustehenden Beträge für deren Rechnung und mit deren Einverständnis weitergeleitet worden wären. - BFH, 27.09.1991 - III B 16/91
Voraussetzungen für die Feststellung der grundsätzlichen Bedeutung einer …
Auszug aus BFH, 18.01.1995 - VIII B 41/94
Grundsätzliche Bedeutung ist nicht gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO "dargelegt", weil sich aus der Beschwerde bereits die Klärungsbedürftigkeit der strittigen Rechtsfrage nicht ergibt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 27. September 1991 III B 16/91, BFH/NV 1993, 116).
- BFH, 21.09.2006 - V B 102/05
Zum Ende der Unternehmereigenschaft einer Personengesellschaft
Das Recht auf Gehör verlangt nicht, dass das Gericht möglicherweise entscheidungserhebliche Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert (BFH-Beschluss vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807). - BFH, 09.03.2000 - X B 106/99
Teilwertabschreibung; Beteiligung
Da der BFH im Revisionsverfahren gemäß § 118 Abs. 2 FGO an die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils gebunden ist, erfordert die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache Ausführungen darüber, inwiefern sich die angebliche Grundsatzfrage in dem künftigen Revisionsverfahren auf der Grundlage der in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen stellen würde und folglich die Grundsatzfrage in dem Revisionsverfahren voraussichtlich geklärt werden könnte (Klärungsfähigkeit/Klärungserwartung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807;… vom 17. Dezember 1998 VII B 239/97, BFH/NV 1999, 1093;… vgl. ferner die Nachweise aus der Rechtsprechung bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rdnr. 59). - BFH, 05.02.2002 - X B 98/01
Betrieb von Aus- und Übersiedlerheimen; gewerbliche Betätigung
Dabei ist darzulegen, dass es sich um aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame, auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Fragen handelt und diese Fragen im konkreten Verfahren klärungsbedürftig sowie klärungsfähig sind (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605;… vom 1. Februar 1994 VII B 127/93, BFH/NV 1994, 873; vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807).
- BFH, 29.05.2001 - VIII B 1/01
Beschwerdebegründung - Mittelbetrieb - Betriebsprüfungsordnung - …
Erforderlich sind darüber hinaus substantiierte Ausführungen zur Entscheidungserheblichkeit (Klärungsfähigkeit) der als klärungsbedürftig erachteten Rechtsfrage; das gilt jedenfalls dann, wenn Zweifel an der Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage bestehen (BFH-Beschluss vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807). - BFH, 17.12.1998 - VII B 239/97
NZB; grundsätzliche Bedeutung; Verletzung des rechtlichen Gehörs; …
Da der BFH im Revisionsverfahren gemäß § 118 Abs. 2 FGO an die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils gebunden ist, erfordert die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache schließlich Ausführungen darüber, inwiefern sich die angebliche Grundsatzfrage in dem künftigen Revisionsverfahren auf der Grundlage der in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen stellen würde und folglich die Grundsatzfrage in dem Revisionsverfahren voraussichtlich geklärt werden könnte (Klärungserwartung; vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807). - BFH, 27.06.2001 - X B 23/01
Beschwerde - Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche …
Hinreichend dargelegt ist die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nur dann, wenn der Beschwerdeführer die Rechtsfragen bezeichnet, deren Beantwortung das Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt; darzulegen ist insbesondere, dass es sich um aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Fragen handelt und diese Fragen im konkreten Verfahren klärungsbedürftig und klärungsfähig sind (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807). - BFH, 20.10.2006 - V B 20/05
Rechnungsberichtigung bei Erstellung eines Abrechnungspapiers über eine nicht …
Insoweit kommt eine Zulassung der Revision schon deshalb nicht in Betracht, weil der Kläger nicht dargelegt hat, inwiefern diese Frage im Revisionsverfahren klärbar sein könnte (zum Erfordernis der substantiierten Darlegung der Klärbarkeit z.B. BFH-Beschluss vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807). - BFH, 21.11.2002 - VII B 112/02
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen für die Darlegung …
Ferner sind zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache Angaben dazu erforderlich, inwiefern die Frage klärungsbedürftig ist (vgl. BFH…, Beschluss vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171) und dass sie auf Grund der Feststellungen des FG, an die der BFH gebunden ist, klärungsfähig ist (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807). - BFH, 25.02.2002 - X B 77/01
Zwischenurteil; objektive Unrichtigkeit einer Rückstellung
Dabei ist darzulegen, dass es sich um aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Fragen handelt und diese Fragen im konkreten Verfahren klärungsbedürftig und klärungsfähig sind (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605;… vom 1. Februar 1994 VII B 127/93, BFH/NV 1994, 873; vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807;… vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837, und Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., 2002, § 116 Rz. 31 ff., zur Neufassung der Vorschrift durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000, BGBl I 2000, 1757). - BFH, 03.04.2001 - X B 87/00
Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen der Bezeichnung …
Dabei ist darzulegen, dass es sich um aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Fragen handelt und diese Fragen im konkreten Verfahren klärungsbedürftig und klärungsfähig sind (Beschlüsse des BFH vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605;… vom 1. Februar 1994 VII B 127/93, BFH/NV 1994, 873; vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807). - BFH, 26.07.2001 - X B 5/01
Beschwerde - Zulassung - Revision - Grundstück - Umlaufvermögen - …
- BFH, 19.02.1999 - I B 42/98
Angemessenheit einer Gewinntantieme; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- BFH, 03.07.2002 - X B 178/01
Übereinstimmende Erledigungserklärung; Begründung einer NZB nach neuem Recht
- BFH, 18.06.2002 - X B 192/01
Bindungswirkung von Bescheinigungen der Denkmalbehörde; Spendenbestätigung bei …
- BFH, 15.03.2001 - X B 101/00
Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Hinreichende …
- BFH, 05.07.2000 - X B 135/99
Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen
- BFH, 11.09.1998 - VII B 313/97
Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz
- BFH, 16.07.2003 - II B 95/02
NZB: grundsätzliche Bedeutung - Abwälzung der GrSt vom Vermieter auf den Mieter
- BFH, 05.09.2001 - X B 19/01
Einkommensteuer - Beschwerde - Wohnungseigentum - Wohnungseigentumsförderung - …
- BFH, 22.08.2001 - X B 9/01
Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beschwerdebegründung - …
- BFH, 01.10.1998 - VII B 145/98
Vorläufige Bestellung als Steuerbevollmächtigter; Rücknahme
- BFH, 07.06.2001 - VIII B 105/00
Darlegungserfordernisse - Ermessensregeln - Außenprüfung - Grundsätzliche …
- BFH, 13.03.1998 - VIII B 57/97
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 10.09.1997 - VIII B 91/96
- BFH, 01.09.1997 - VIII B 105/96
- BFH, 07.05.2002 - X B 137/01
Ausschlussfrist nach § 79 b Abs. 3 Satz 1 FGO; Fristversäumnis wegen …
- BFH, 12.09.2000 - I B 27/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Feststellungserklärung - Grundsätzliche Bedeutung - …
- BFH, 03.09.1999 - III B 33/99
Steuerfahndungsprüfung - Außenprüfung - Anlaßprüfung - Routineprüfung - …
- BFH, 26.08.1998 - V B 69/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage; Abweichung von EuGH-Rspr.
- BFH, 26.06.2001 - X B 163/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensmangel - …
- BFH, 14.07.2000 - IX B 36/00
Kaufvertrag - Zivilrechtliche Entstehung - Vertragswillen der Parteien - …
- BFH, 21.05.1999 - IX B 60/99
Wiedereinsetzung; Wegfall des Hindernisses vor Fristende
- BFH, 19.12.1997 - IX B 193/95
Fortführung der Nutzungswertbesteuerung bei Hinzuerwerb
- BFH, 05.02.1998 - III B 153/96
- BFH, 12.08.1997 - X B 60/97
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
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