Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.11.1993

Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93   

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https://dejure.org/1993,974
BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93 (https://dejure.org/1993,974)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1993 - BLw 57/93 (https://dejure.org/1993,974)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1993 - BLw 57/93 (https://dejure.org/1993,974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertraglicher Verzicht auf Abfindungsansprüche nach § 44 Abs. 1 LwAnpG (Landwirtschaftsanpassungsgesetz) - Auslegung eines Vertrages ohne Berücksichtigung aller erheblichen Tatsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 397; LwAnpG § 44
    Wirksamkeit eines Verzichts auf den Abfindungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 262
  • MDR 1994, 847
  • WM 1994, 267
  • VIZ 1994, 131
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1990 - IX ZR 33/90

    Bürgschaft - Auslegung

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93
    Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Auslegung einer rechtsgeschäftlichen Willenserklärung grundsätzlich gebunden, solange diese nicht denk- und erfahrungswidrig ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht (§§ 133, 157 BGB) und alle wesentlichen Tatsachen berücksichtigt (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 13. Dezember 1991, WM 1991, 495, 496 [BGH 13.12.1990 - IX ZR 33/90]; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, Teil A, 13. Aufl., § 27 Rdn. 48 m.w. Rechtsprechungsnachw.).
  • BGH, 28.06.1971 - III ZR 103/68

    Anforderungen an die Echtheit eines Schuldanerkenntnis - Auslegung eines

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93
    Dieses kann zwar den objektiven Erklärungswert der Urkunde nicht mehr beeinflussen (vgl. BGH, Urt. v. 24. Juni 1988, V ZR 49/87, NJW 1988, 2878), hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der am Rechtsgeschäft Beteiligten (vgl. BGH a.a.O. und Urt. v. 28. Juni 1971, III ZR 103/68, WM 1971, 151, 1515).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93
    Dieses kann zwar den objektiven Erklärungswert der Urkunde nicht mehr beeinflussen (vgl. BGH, Urt. v. 24. Juni 1988, V ZR 49/87, NJW 1988, 2878), hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der am Rechtsgeschäft Beteiligten (vgl. BGH a.a.O. und Urt. v. 28. Juni 1971, III ZR 103/68, WM 1971, 151, 1515).
  • BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04

    Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen

    Das nachträgliche Verhalten der Parteien im Prozeß kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten (BGH, Urteil vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, unter 2 b; Beschluß vom 24. November 1993 - BLw 57/93 - WM 1994, 267 unter III; Urteil vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259 = WM 1997, 2305, unter II 3 b; Urteil vom 26. November 1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, unter II 5).
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Ebensowenig lassen sich der von der Notariatsangestellten G. für beide Vertragsparteien am 3. Januar 1997 abgegebenen notariellen Erklärung bezüglich der Willensrichtung der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des zweiten Vertragsabschlusses hinreichende Anhaltspunkte für eine entsprechende frühere Willenslage der Vertragsparteien (vgl. hierzu etwa BGH, Urt. v. 16. Oktober 1997, IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259; BGH, Urt. v. 26. November 1997, XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, 803; BGH, Beschl. v. 24. November 1993, BLw 57/93, WM 1994, 267, 268) entnehmen.
  • BGH, 14.02.2017 - VI ZB 24/16

    Kostenfestsetzung: Auslegung eines Prozessvergleichs über die "Kosten des

    Das nachträgliche Verhalten der Parteien kann zwar den objektiven Vereinbarungsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten; insoweit ist es bei der Auslegung einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 1993 - BLw 57/93, WM 1994, 267 unter III; Urteile vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259, unter II 3 b; vom 26. November 1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, 803; vom 22. Juni 2005 - VIII ZR 214/04, NJW-RR 2005, 1323, 1324).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1993 - V ZR 284/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2514
BGH, 11.11.1993 - V ZR 284/92 (https://dejure.org/1993,2514)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1993 - V ZR 284/92 (https://dejure.org/1993,2514)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1993 - V ZR 284/92 (https://dejure.org/1993,2514)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundstückserwerb - Antrag - Kauf volkseigener Gebäude - Durchführungsverordnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Modrowkaufvertrag über zur Nutzung überlassenes Grundstück

  • rechtsportal.de

    Recht der Deutschen Einheit: Zum Anspruch auf Abschluß eines Kaufvertrages zu bei der zurückliegenden Antragstellung geltenden Baulandpreisen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 274
  • NJ 1994, 172
  • WM 1994, 350
  • VIZ 1994, 131
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BGH, 11.11.1993 - V ZR 284/92
    Selbst wenn die Antragsteller aufgrund einer - unterstellten - Ermessensbindung der Gemeinde vorher bereits einen subjektiven Erwerbsanspruch erworben hätten, war der Gesetzgeber bei der gebotenen Abwägung zwischen dem Ausmaß eines möglichen Vertrauensschadens des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (BVerfGE 70, 101, 114 m.w.N.) nicht verpflichtet, für die bis dahin noch nicht beschiedenen Antragsteller eine schonende Übergangsregelung vorzusehen, zumal allein der mit der Antragstellung zum Ausdruck gebrachte Erwerbswunsch noch keinen schützenswerten Tatbestand eines betätigten Vertrauens (BVerfGE 24, 220, 230 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]; 43, 242, 286; 75, 246, 280) auf den Fortbestand bestehender Vergünstigungen darstellte.
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus BGH, 11.11.1993 - V ZR 284/92
    Selbst wenn die Antragsteller aufgrund einer - unterstellten - Ermessensbindung der Gemeinde vorher bereits einen subjektiven Erwerbsanspruch erworben hätten, war der Gesetzgeber bei der gebotenen Abwägung zwischen dem Ausmaß eines möglichen Vertrauensschadens des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (BVerfGE 70, 101, 114 m.w.N.) nicht verpflichtet, für die bis dahin noch nicht beschiedenen Antragsteller eine schonende Übergangsregelung vorzusehen, zumal allein der mit der Antragstellung zum Ausdruck gebrachte Erwerbswunsch noch keinen schützenswerten Tatbestand eines betätigten Vertrauens (BVerfGE 24, 220, 230 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]; 43, 242, 286; 75, 246, 280) auf den Fortbestand bestehender Vergünstigungen darstellte.
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83

    Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der

    Auszug aus BGH, 11.11.1993 - V ZR 284/92
    Selbst wenn die Antragsteller aufgrund einer - unterstellten - Ermessensbindung der Gemeinde vorher bereits einen subjektiven Erwerbsanspruch erworben hätten, war der Gesetzgeber bei der gebotenen Abwägung zwischen dem Ausmaß eines möglichen Vertrauensschadens des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (BVerfGE 70, 101, 114 m.w.N.) nicht verpflichtet, für die bis dahin noch nicht beschiedenen Antragsteller eine schonende Übergangsregelung vorzusehen, zumal allein der mit der Antragstellung zum Ausdruck gebrachte Erwerbswunsch noch keinen schützenswerten Tatbestand eines betätigten Vertrauens (BVerfGE 24, 220, 230 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]; 43, 242, 286; 75, 246, 280) auf den Fortbestand bestehender Vergünstigungen darstellte.
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus BGH, 11.11.1993 - V ZR 284/92
    Selbst wenn die Antragsteller aufgrund einer - unterstellten - Ermessensbindung der Gemeinde vorher bereits einen subjektiven Erwerbsanspruch erworben hätten, war der Gesetzgeber bei der gebotenen Abwägung zwischen dem Ausmaß eines möglichen Vertrauensschadens des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (BVerfGE 70, 101, 114 m.w.N.) nicht verpflichtet, für die bis dahin noch nicht beschiedenen Antragsteller eine schonende Übergangsregelung vorzusehen, zumal allein der mit der Antragstellung zum Ausdruck gebrachte Erwerbswunsch noch keinen schützenswerten Tatbestand eines betätigten Vertrauens (BVerfGE 24, 220, 230 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]; 43, 242, 286; 75, 246, 280) auf den Fortbestand bestehender Vergünstigungen darstellte.
  • BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03

    Dresdner Modrow-Käufe aus dem Jahre 1996 sind wirksam

    Die Klägerin, die nicht verpflichtet war, den Beklagten das Grundstück zu den Baulandpreisen der DDR zu veräußern (Senatsbeschl. v. 11. November 1993, V ZR 284/92, VIZ 1994, 131; OLG Naumburg, VIZ 2001, 44, 45), hat den Beklagten den Verkauf zu diesen Bedingungen von sich aus angeboten.
  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 294/97

    Anspruch des Nutzers gegen den Restitutionsberechtigten auf Bereinigung der

    Allerdings durften Gemeinden nach § 49 Abs. 1 Satz 2 der am 17. Mai 1990 in Kraft getretenen Kommunalverfassung der DDR Vermögensgegenstände in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußern (vgl. Senat, Beschl. v. 11. November 1993, V ZR 284/92, WM 1994, 351).
  • OLG Dresden, 10.01.2008 - 10 U 242/07

    Grundstückskauf nach "Modrow-Gesetz" gescheitert

    Allein die Tatsache, dass seinerzeit etliche Antragsteller auf der Grundlage des "Modrow-Gesetzes" zum Teil nach objektiv nicht nachvollziehbaren Kriterien notarielle Kaufverträge mit den Gemeinden zu früheren Zeitpunkten abschließen und grundbuchrechtlich vollziehen konnten, gibt der Beklagten noch keinen Anspruch auf den - "heute praktisch einer Verschleuderung gleichkommenden" (vgl. BGH WM 1994, 350 [BGH 11.11.1993 - V ZR 284/92]) - Abschluss eines Kaufvertrages zu den Bedingungen vom 15.03.1990.

    Denn weder sind derzeit gleich gelagerte Streitigkeiten rechtshängig noch handelt es sich nach Auffassung des Senats bei der hier entschiedenen Problematik um eine klärungsbedürftige Frage, nachdem hierzu bereits eine hinreichende Klärung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung erfolgt ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2004, Az. V ZR 339/03; OVG Bautzen, Urteil vom 27.01.2004, Az. 4 B 606/02; BGH, Beschluss vom 11.11.1993, Az. V ZR 284/92 ).

  • KG, 05.09.2006 - 4 U 83/04

    Grundeigentum im Beitrittsgebiet: Pflicht der öffentlichen Hand zur Veräußerung

    Insofern hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 11. November 1993 - V ZR 284/92) bereits entschieden, dass der Eigentümer eines Einfamilienhauses nach Inkrafttreten der DDR-Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990 keinen Anspruch mehr auf Abschluss eines Kaufvertrages zu den bei der zurückliegenden Antragstellung geltenden Baulandpreisen hat.
  • VG Berlin, 01.12.1994 - 29 A 9.93

    Anspruch auf eine Grundstücksverkehrsgenehmigung ; Vorliegen eines

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