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   VK Düsseldorf, 27.04.2006 - VK-12/2006-L   

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https://dejure.org/2006,18528
VK Düsseldorf, 27.04.2006 - VK-12/2006-L (https://dejure.org/2006,18528)
VK Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.2006 - VK-12/2006-L (https://dejure.org/2006,18528)
VK Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 2006 - VK-12/2006-L (https://dejure.org/2006,18528)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • nrw.de PDF

    § 107 Abs. 3 GWB; § 13 VgV
    Vergabe von Wäscheversorgung und -reinigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entsprechende Anwendung des § 13 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) bei Fehlen eines Verfahrens nach den Vorschriften des § 97 Abs. 1 bis 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags trotz möglicher Nichtigkeit ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rüge: Unverzüglichkeit der Rüge (Mindestfrist beträgt 3 Werktage)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    De-facto-Vergabe: Nichtigkeitsfolge bei fehlender Vorabinformation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Analoge Anwendung des § 13 Satz 6 VgV (IBR 2006, 1563)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2006, 822 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus VK Düsseldorf, 27.04.2006 - VK-12/06
    3. § 13 Satz 6 VgV ist analog anzuwenden, sofern es im Anwendungsbereich der §§ 97ff GWB bei der Beschaffung von Dienstleistungen zur Beteiligung mehrerer Unternehmen gekommen ist, die Angebote abgegeben haben, und der öffentliche Auftraggeber eine Auswahl unter diesen Unternehmen trifft (BGH, Beschl. v. 01.02.2005, AZ: X ZB 27/04, VERIS).

    § 13 Satz 6 VgV ist analog anzuwenden, sofern es im Anwendungsbereich der §§ 97 bis 99 und 100 Abs. 1 GWB bei der Beschaffung von Dienstleistungen zur Beteiligung mehrerer Unternehmen gekommen ist, die Angebote abgegeben haben, und der öffentliche Auftraggeber eine Auswahl unter diesen Unternehmen trifft (BGH, Beschl. vom 01.02.2005, AZ: X ZB 27/04, VERIS).

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Düsseldorf, 27.04.2006 - VK-12/06
    Nicht erforderlich ist hingegen, dass ein Antragsteller im Sinne einer darzulegenden Kausalität nachweisen kann, dass er bei korrekter Anwendung der Vergabevorschriften den Auftrag erhalten hätte (BVerfG, Beschl. v. 29.07.2004 - Az.: 2 BvR 2248/03).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus VK Düsseldorf, 27.04.2006 - VK-12/06
    Nach dem Gewicht der Beteiligung am Verfahren tragen sowohl die Antragsgegnerin als auch die Beigeladene die Auslagen der Antragstellerin jeweils zur Hälfte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.06.2000, AZ: Verg 6/00.).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2006 - Verg 26/06

    Vergaberecht: Unzulässige De-facto-Vergabe eines öffentlichen

    Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 27.04.2006 - VK-12/2006 - insoweit aufgehoben, als die Antragsgegnerin verpflichtet worden ist, die Wäscheversorgungs- und Wäschepflegeleistungen für die städtischen Kliniken N.-L.- im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung neu zu vergeben.

    die Entscheidung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 27.04.2006 - VK 12/2006 - aufzuheben und den Nachprüfungsantrag abzulehnen.

  • OLG Rostock, 06.03.2009 - 17 Verg 1/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verlangen der Einstellung der Sammlung von

    Die VK Düsseldorf geht von einer Mindestfrist von 3 Werktagen aus ( VK Düsseldorf; B. v. 27.04.2006 - Az.: VK-12/2006-L).
  • VK Sachsen, 24.08.2007 - 1/SVK/054-07

    Vertragsverlängerungsoptionen zulässig?

    Vorliegend kommt eine direkte Anwendung des § 13 VgV in Betracht, da in Form der ­wenn auch vergaberechtswidrig durchgeführten- Freihändigen Vergabe, ein nach den Vorschriften des § 97 Abs. 1 bis 5 GWB erforderliches Verfahren stattgefunden hat (VK Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2006 - VK-12/2006-L).

    § 13 VgV ist entsprechend anzuwenden, wenn es im Anwendungsbereich der §§ 97 - 99, 100 Abs. 1 GWB bei der Beschaffung von Dienstleistungen zur Beteiligung mehrerer Unternehmen gekommen ist, die Angebote abgegeben haben, und der öffentliche Auftraggeber eine Auswahl unter diesen Unternehmen trifft (BGH, Beschluss vom 01.02.2005 - X ZB 27/04; VK Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2006 - VK-12/2006-L).

  • VK Südbayern, 29.04.2010 - Z3-3-3194-1-03-01/10

    § 13 VgV analog auf de-facto-Vergaben anzuwenden

    Das hat zur Folge, dass diese Bestimmung nicht unmittelbar anwendbar ist, wenn bislang ein derart geregeltes Verfahren nicht stattgefunden hat (BGH, B. v. 01.02.2005 - Az.: X ZB 27/04; OLG Naumburg, B. v. 15.03.2007 - Az.: 1 Verg 14/06; OLG Celle, B. v. 29.10.2009 ­ Az.: 13 Verg 8/09; B. v. 14.09.2006 - Az.: 13 Verg 3/06; B. v. 14.09.2006 - Az.:13 Verg 2/06; OLG Düsseldorf, B. v. 25.09.2008 - Az.: VII-Verg 57/08; VK Brandenburg, B. v. 17.06.2008 - Az.: VK 13/08; 1. VK Bund, B. v. 05.02.2009 - Az.: VK 1 - 186/08; VK Lüneburg, B. v. 30.06.2006 - Az.: VgK-13/2006; VK Münster, B. v. 25.06.2009 - Az.: VK 7/09; VK Düsseldorf, B. v. 24.06.2008 - Az.: VK - 19/2008 - B; B. v. 27.04.2006 - Az.: VK - 12/2006 - L; B. v. 30.09.2005 - Az.: VK - 25/2005 - L).
  • VK Saarland, 05.10.2007 - 3 VK 09/07

    Zulässigkeit der Abfrage von Konzeptideen im Rahmen von § 24 VOF

    Die VK Düsseldorf geht von einer Mindestfrist von 3 Werktagen aus( Vk Düsseldorf; B. v. 27.04.2006 ­ Az.: VK-12/2006-L).
  • VK Sachsen-Anhalt, 04.09.2014 - 1 VK LSA 12/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auftragsvergabe für konzernverbundene Unternehmen

    Die Durchführung eines europaweiten Verfahrens würde für die Bieter nicht nur eine Formalität darstellen, sondern hätte direkten Einfluss auf ihre Chancen (vgl. VK Düsseldorf, Beschl. V. 27.04.2006, VK -12/2006-L).
  • VK Rheinland-Pfalz, 07.05.2007 - VK 10/07

    Keine europaweite Ausschreibung: Ausschreibung aufzuheben!

    Die Durchführung eines europaweiten Verfahrens stellt für den Bieter nicht nur eine Formalität dar, sondern hat direkte, nicht vorhersehbare Auswirkungen auf die Chancen der Bieter (vgl. Vergabekammer Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2006, VK 12/2006-L).
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