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   BVerfG, 05.01.1998 - 2 BvR 2198/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2513
BVerfG, 05.01.1998 - 2 BvR 2198/97 (https://dejure.org/1998,2513)
BVerfG, Entscheidung vom 05.01.1998 - 2 BvR 2198/97 (https://dejure.org/1998,2513)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Januar 1998 - 2 BvR 2198/97 (https://dejure.org/1998,2513)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Vollstreckung einer strafgerichtlichen Verurteilung - Auferlegung einer Mißbrauchsgebühr

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mangelnde Substantiierung der Grundrechtsverletzung bei Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Entscheidungen - Mißbrauchsgebühr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VR 1998, 178
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 05.01.1998 - 2 BvR 2198/97
    Aus dem Sachvortrag, mit dem die Verfassungsbeschwerde begründet wird, muß sich mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit eines Verstoßes gegen die als verletzt gerügten Grundrechte ergeben (vgl. BVerfGE 28, 17 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 05.01.1998 - 2 BvR 2198/97
    Das Bundesverfassungsgericht prüft in diesem Zusammenhang aber nur nach, ob dem Übermaßverbot durch die Rechtsfolgenentscheidung der Strafgerichte überhaupt Rechnung getragen und seine Tragweite bei der Auslegung und Anwendung des Strafrechts grundlegend verkannt worden ist, nicht dagegen, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte in jeder Hinsicht zutreffend gewichtet worden sind oder ob eine andere Entscheidung näher gelegen hätte (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BVerfG, 05.01.1998 - 2 BvR 2198/97
    Staatliches Strafen ist zwar auch auf der Ebene des Straferkenntnisses der aus dem Rechtsstaatsprinzip geforderten Verhältnismäßigkeitsprüfung unterworfen (vgl. BVerfGE 92, 277 ).
  • BVerfG, 13.02.2000 - 2 BvR 2009/99

    Mangels Rechtswegerschöpfung und ausreichender Begründung unzulässige

    Danach stellt sich die Erhebung offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerden als Missbrauch dar, der die Anwendung des § 34 Abs. 2 BVerfGG rechtfertigt (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 1998 - 2 BvR 2198/97 -, VR 1998, S. 178 f., vom 19. März 1998 - 2 BvR 327/98 - und vom 15. März 1999 - 2 BvR 375/99 - Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Dezember 1999 - 1 BvR 1559/99 -, jeweils veröffentlicht in Juris).
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