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   OLG Jena, 03.07.2003 - 1 Ss 115/03   

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https://dejure.org/2003,15306
OLG Jena, 03.07.2003 - 1 Ss 115/03 (https://dejure.org/2003,15306)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.07.2003 - 1 Ss 115/03 (https://dejure.org/2003,15306)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 1 Ss 115/03 (https://dejure.org/2003,15306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 77b Abs. 1, 2
    Verzicht auf die Urteilsgründe bei Verurteilung zu einem Fahrverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 105, 364
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 455/96

    Zulässige Nachholung der Urteilsgründe im Bußgeldverfahren unter Einhaltung der

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2003 - 1 Ss 115/03
    Über den Wortlauf des § 77b Abs. 2 OWiG hinaus hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 43, 22, 26 ff.) die Nachholung der Urteilsbegründung für zulässig erachtet - mit der Folge, dass auch in diesem Fall die Rechtsbeschwerdebegründungsfrist erst mit Zustellung des mit Gründen versehenen Urteils beginnt -, wenn der Amtsrichter den vor der Hauptverhandlung von der Staatsanwaltschaft gemäß § 77b Abs. 1 Satz 2 2. Halbs. OWiG gestellten Antrag auf schriftliche Begründung des Urteils übersehen hatte.

    Damit würde der nach bisher ganz herrschender Auffassung auch im Bußgeldverfahren geltende Grundsatz, dass die nachträgliche Änderung eines Urteils nicht zulässig ist, wenn das Urteil aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben worden ist (siehe nur BGHSt 43, 22, 26 m.N.), nicht bloß durch eine weitere Ausnahme eingeschränkt, sondern gänzlich aufgegeben.

    Auch der Bundesgerichtshof wollte den genannten Grundsatz in dem zitierten Beschluss ersichtlich nicht preisgeben, sondern lediglich die ihn einschränkende Ausnahmeregelung des § 77b OWiG ihrem Sinn und Zweck entsprechend erweiternd bzw. entsprechend auf eine bestimmte Sachverhaltskonstellation anwenden (siehe BGHSt 43, 22, 28).

  • KG, 14.02.2017 - 3 Ws (B) 26/17

    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Erfordernis einer schriftlichen

    Dies sei, so die Vertreter dieser Ansicht, jedenfalls dann nicht der Fall, wenn - wie hier - ein Fahrverbot verhängt wurde (OLG Hamm, Beschluss vom 26. August 2008 - 3 Ss OWi 658/08 - = BeckRS 2008, 21954; OLG Jena VRS 105, 364, juris LS; Senge a.a.O. Rn. 13).
  • OLG Hamm, 26.08.2008 - 3 Ss OWi 658/08

    Nachholung von Urteilsgründen

    Denn auch die Befürworter der letztgenannten Ansicht verneinen die Möglichkeit der Nachholung von Urteilsgründen, wenn der Weg zur Verfahrensweise nach § 77b OWiG überhaupt eröffnet ist, was nicht der Fall ist, wenn ein Fahrverbot verhängt wurde (Senge in KK-OWiG 3. Aufl. § 77b Rdn. 13; vgl. auch OLG Jena VRS 105, 364 ff.).
  • OLG Brandenburg, 21.09.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 385/22

    Zulässigkeit der Ergänzung der Urteilsgründe nach Zustellung des Protokollurteils

    Nicht entbehrlich war indessen die Verzichtserklärung des Betroffenen, weil die Voraussetzungen des § 77 b Abs. 1 S. 3 OWiG hierfür nicht vorlagen, insbesondere im Urteil auf ein Fahrverbot erkannt worden war (vgl. OLG Jena VRS 105, 364; NStZ-RR 2003, 273).
  • BayObLG, 18.03.2004 - 1 ObOWi 95/04

    Anforderungen an das Absehen von einer schriftlichen Begründung des Urteils nach

    Die Verzichtserklärung des Betroffenen ist entbehrlich, wenn er von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden worden ist, im Verlauf der Hauptverhandlung von einem Verteidiger vertreten worden ist und im Urteil lediglich eine Geldbuße von nicht mehr als 250 Euro festgesetzt worden ist (Thüringer OLG VRS 105, 364 /365).
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